BAU.DE

Bauen und Wohnen
  • Bau.de
  • Bau.net
  • Bau.com
  • Bau.org
Google-BAU-Suche
Die Suche-Ergebnisse werden rechts im Hauptfenster angezeigt > > >

SPA Deluxe GmbH: Premium Outdoor-Living-Produkte
Outdoor-Living-Produkte

Freie Werbefläche
€ 175 pro Monat + MwSt
Kontaktaufnahme


BAU-Navigation

  • Startseite // Sitemap
  • Forum: Expertenhilfe Tipp
    • Neue Beiträge
    • Neue Fragen
    • Offene Fragen
    • Neue Bilder
    • Personen
  • Presse: News, Berichte...
    • Aktuelle Meldungen
    • Themenschwerpunkte
  • Aufträge/Ausschreibungen
    • Aufträge suchen
    • Aufträge vergeben
    • Handwerkergesuche NEU
    • Handwerker suchen NEU
  • Inserate / Anzeigen
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Kostenlose HomePage
    • HomePage-Inhaber
    • HomePage anlegen
  • Direktkontakt zu Firmen
    • A-Z der Bau-Partner
    • Presse / Firmen-Infos
    • Wer bietet was?
  • Bau-Checklisten
  • Bau-Fachwörter DE-EN
  • Bau-Witze
  • Links zu Werbepartnern
  • Werben bei BAU.DE
  • E-Learning / Statik
    • Dreigelenkbogen
    • Fachwerkträger
    • Qualitative Schnittgrößen
    • Kraftgrößenverfahren
  • E-Learning Africa WS
  • Kontakt

Datenschutzerklärung
© Prof. Dr. Partsch

Schnellnavigation:

  • Startseite, Home
  • Suche, Search
  • Sitemap
  • Übersetzen, Translate
  • @Alle
  • @Firmen
  • Inserate
  • Presse
  • Aufträge
  • Ihre HP
  • Werbung

Schnellnavigation-Forum

  • Forum: Bauexperten helfen rund um die Uhr Forum: Fragen Sie Experten
  • Neue Antworten
  • Neue Fragen
  • Offene Fragen
  • Forum: Bauexperten stellen sich vor

Schnellnavigation für mobile Endgeräte

  • Forum
  • Inserate
  • Presse
  • Ihre HP
  • Neue Fragen+Antworten
  • Top 10
  • Bilder

Hier sind Sie:

  • BAU.DE

  • Forum

  • Probleme im Mittelstand und Handwerk

  • 10171: Zahlungsmoral am Boden

Probleme im Mittelstand und Handwerk

Kreishandwerkerschaft

Kreishandwerkerschaft Lörrach

Zahlungsmoral am Boden 23.03.2005    

An dieser Stelle schreibe ich mal einen Erfahrungsbeitrag zum Thema "Zahlungsmoral am Boden".
Ich habe Verständnis dafür, wenn bei Vorliegen von Baumängel die Auftraggeber von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Mir ist durchaus bewußt, dass am Bau immer wieder Fehler und Mängel verursacht werden, die allerdings reparabel sind.
Jeder vernünftige Bauherr soll für vorhandene Mängel Geld einbehalten.
Und nun bringe ich die Moral ins Spiel: Leider musste ich in der Vergangenheit bei fast jedem Kunden feststellen, dass das Zurückbehaltungsrecht pauschaliert wird. Da liegen Mängel vor, die meinerseits nicht bestritten werden. Sie Mängelbeseitigungskosten werden von mirgeschätzt und nach einschlägiger BGBA-Vorschrift verdreifacht bzw. teilweise verfünffacht. Bauherren neigen jedoch dazu, sich hierzu überhaupt nicht zu erklären und einfach zu behaupten, der Restwerklohn würde die Mängelbeseitigungskosten unterschreiten. Dabei beziffern sie nicht einmal, wieviel Geld sie für welchen Mangel einbehalten, so dass man betriebswirtschaften kann, und eine Zug-um-Zug-Behebung und -Zahlung vornehmen kann.
So läuft man Gefahr, nachdem alle Mängel beseitigt sind, dass der Bauherr sodann auch nicht zahlt und der Anspruch langfristig gerichtlich eingefordert werden muss, mit dem Unsicherheitsfaktor, dass die liquiden Mittel überhaupt noch vorhanden sind.
Forderungen nach Zahlung der Einbehaltssummen auf ein Anderkonto, Bürgschaften, Hypotheken sowie nach Bezifferung der einzelnen Zurückbehaltungskosten verlaufen im Sande. Pervers finde ich, dass das Recht, derartige Forderungen im Sande verlaufen zu lassen, vom Gesetzgeber zugelassen wird.
Sicher bin ich mir allemal nicht, ob der Bauherr nicht verpflichtet ist, die Zurüchbehaltssummen im Einzelnen zu beziffern, so dass ich als AN sicher sein kann, dass wenn Mangel A abgestellt ist, auch die bezifferte Summe für Mangel A auch ausbezahlt wird.

Name:

  • Helmuth Plecker
  • E-Mail-Adresse anzeigen
  • http://www.plecker.de
  1. wenn es mal so wäre.... 23.03.2005    

    daß einbehalte nur bei mängeln gemacht werden ,ich wäre froh.
    einfaches beispiel :
    wir haben vergangenen herbst eine betonplatte für eine fertiggarage hergestellt .bei vorabbesichtigung der baustelle habe ich darauf hingewiesen ,daß der betonmischer über die einfahrt muss .Antwort:"die wird nächstes jahr eh neu gemacht" ,und dies war auch nötig ,die einfahrt bestand aus zum grossen teil gebrochenen betonplatten 50x50 ,es waren fahrrinnen von etwa 15 cm! zu sehen .vorausschauend habe ich ins angebot geschrieben:"preis gilt für frei von betonwagen befahrbaren baustellen" .als es ums bezahlen der platte ging ,was war wohl der grund für für eine rechnungskürzung seitens AG?Richtig! es waren einige platten zusätzlich gerissen.
    seitdem arbeite ich für privat nur noch gegen vorkasse ,und siehe:es geht.

    Name:

    • Mirko Lenuweit
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.lenuweit.com
  2. hhm - mirko 23.03.2005    

    da gibts diesen spruch "nur wer schreibt der bleibt" - wenn sowas abzusehen ist - dann schreibt man das vorher auf und lässt sich das quittieren - dann gibts hinterher keinen stress - und - das mit der vorkasse dürfte nur bei kleinstaufträgen hinhauen - einen größeren auftrag wirste so nicht abwickeln können. helmuth - ja - der an sitzt leider am ganz kurzen hebel. mfg
    jens

    Name:

    • Jens Raabe
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Vorkasse? 23.03.2005    

    Würde ich ja auch gerne, aber:
    a.) bei meinen Aufträgen nicht realisierbar und
    b.) nicht zulässig. Gesetzlich bin ich vorleistungspflichtig!

    Name:

    • Helmuth Plecker
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.plecker.de
  4. Helmut, is doch bei Dir umme Ecke 23.03.2005    

    Sind die da alle so?

    Weiterführende Links:

    • http://www...dbserver=1

    Name:

    • Herr JDB
  5. Nee, ich nicht! 24.03.2005    

    Ich bin da etwas anders @:-)

    Name:

    • Helmuth Plecker
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.plecker.de
  6. @JDB: Nicht alle, aber immer mehr... 24.03.2005    

    • gg*

    Weiterführende Links:

    • http://www...dbserver=1

    Name:

    • Helmuth Plecker
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.plecker.de
  7. ...es ist schwierig sich da durchzukämpfen.... 03.04.2005    

    rechtlich gesehen hat der Handwerker die generelle Arschkarte. Zum allgemeinen Volkssport gehört es Rechnungen nicht zu bezahlen, als dann wären unwesentliche Mängel bzw. sogar Beschädigungen durch den Auftraggeber. Abnahmetermine werden nur noch zur verarsche gemacht. Da heisst es "ich glaube ich sehe da im Lichtreflex eine Wölbung" usw.
    Vorkasse (die vorzeitige Inverzugsetzung von Forderungen) verlangt ein wenig Fingerspitzengefühl und einen Rechner mit Faxanschluss für den schnellen Briefverkehr. Gewerke die ihre Arbeiten schnell ausführen haben dabei die Arschkarte.
    Im Vorfeld sollte man Abschlagszahlungen vereinbaren. Materialkosten 5 Werktage vor Ausführungsbeginn fordern. Dann hat man erstmal, was sicher und sieht wie sich das Vertrauensverhältnis verhält. Nach Fortschritt Abschlagszahlungen verlangen und versuchen vor Beendigung die Hauptteil zu sichern. Abnahme machen, wenn es geht, in dieser unterschreiben lassen das das Werk abgenommen ist und die Schlusszahlung in Höhe von.... bis zum.....seitens des Auftraggebers beglichen wird. Wenn das nicht passiert...mahnen. Hier sollte man vorab schon mitteilen, das man aufgrund der offenen Posten eine Behinderungsanzeige bzgl. der Gewährleistungsansprüche stellt, ggf. den Versicherungsschutz vorsorglich kündigt und eine Sicherheit nach BGBA § 321 und BGB § 648a verlangt, zzgl. Nebenforderungen.
    Dann geht man in den Urkundenprozess mit Versäumnisurteil. Der Auftraggeber wird Mängel und Schadensersatz wegen ....fordern. Darauf schreibt man das dieses im Urkundenprozess unzulässig sei und bittet darum das Gericht dem Antrag stattzugeben und Versäumnisurteil zu erlassen.
    Wenn die Abnahme nicht unterzeichnet wurde hat man Pech. Fertigstellungsbescheinigung kosten Geld....daher sollte man vereinbaren, das die Abnahme nicht in Schriftform erfolgt sondern durch Schlüsselübergabe und Benutzung durch den Auftraggeber. Das man später eine schriftliche Abnahme fordert ist wohl das nur gekonntes Reden.
    Bei Mängel lohnt es sich auch, so genannte Einbehalte plus kleiner Druckzuschläge zu vereinbaren bzw. den Preis etwas zu mindern. Hier hat der Auftraggeber zu unterschreiben und die Summen müssen beziffert sein, sowie deren Fälligkeit.
    Offene Schlussrechnungen lassen sich auch sehr gut regeln, wenn man über die Summe ein Einbehalt vereinbart. Aus den Augen aus den Sinn, kann man die kurze Einbehaltsgewährung von 6 Monaten dann wieder im Urkundenprozess durchsetzen.
    Sehr gutes Musterbeispiel findet ihr unter
    http://www.fussbodenmagazin.de
    Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen im Downloadbereich. 103 Seiten Handwerker KnowHow mit rechtlichen Hintergrund

    Name:

    • Andreas Wendt
    • E-Mail-Adresse anzeigen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  


Google Anzeigen

SPA Deluxe GmbH: Premium Outdoor-Living-Produkte








Suche


Service-Navigation

Startseite | Forum | Ausschreibung | Sitemap

Hier werben | Presse | Inserate | Baurecht

Impressum + Nutzungsbedingungen + Datenschutz + ©