Generalübernehmer insolvent, was nun?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Generalübernehmer insolvent, was nun?

Hallo, wer kann uns weiterhelfen?
Wir haben vor 3 Tagen erfahren, dass die GmbH unseres Generalunternehmer (in NRW) Insolvenz angemeldet hat. Laut Generalunternehmer ist das aber kein Problem, da seine Frau noch Mitgesellschafterin in einer GbR ist und diese dann das Bauvorhaben zu gleichen Konditionen weiterführen werde. Hört sich zuerst ja einmal ganz gut an, fanden wir.
Haben aber erst einmal von unseren Recht auf Kündigung bei Insolvenz laut VOBAbk. Gebrauch gemacht den Vertrag mit der GmbH schriftlich gekündigt.
Vorsorglich riefen wir schon einmal die Handwerker an, die am Bau beteiligt werden sollen, um zu erfahren, ob diese denn überhaupt noch ein Interesse an einer Weiterführung der Geschäfte mit dieser GbR hätten. Diese meinten sie hätten soweit keine Probleme mit dieser GbR zusammen zu arbeiten.
Nun sollten wir bereits jetzt, 3 Tage nach Insolvenz-Antragstellung die Verträge mit der GbR unterzeichnen,
damit schnellst möglich an unserer Baustelle weitergearbeitet werden kann. Mir kommt die Sache reichlich spanisch vor, denn das Insolvenzverfahren hat ja gerade erst begonnen. Kann ich eigentlich direkt an meinen Bau weiterarbeiten lassen, oder habe ich auch mit der Insolvenz was zu tun? Unser insolventer Generalunternehmer ist immer nur nach Baufortschritt bezahlt worden. Die Gewerke, die er erstellt hat sind OK und entspr. bezahlt. Haben vielleicht das Glück, auch mit einem andern Generalunternehmer weiterzumachen, denn es ist ja erst die Bodenplatte fertig und die benötigten Unterlagen zum fortfahren wie Statik, Wärme- und Schallschutz (Wärmeschutz, Schallschutz)-Nachweis, Zeichnungen u. Werkpläne soll ich nun auch noch kpl. erhalten. Habe zum Glück noch 10 % der ersten Zahlung einbehalten.
  • Name:
  • Blutsvente

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