Da erzähl mir mal einer was Recht ist!
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Da erzähl mir mal einer was Recht ist!

Folgendes Szenario hat sich abgespielt. Ich habe den Auftrag, als Generalunternehmer ein Haus zu bauen. Mir wird für die Herstellung eines Bauteils ein Unternehmer empfohlen. Mit ihm führte ich einen Besprechnungstermin durch um die technischen und vertraglichen Dinge zu erörtern. Unternehmer legt mir ein Angebot vor. Nach Prüfung des Angebotes habe ich festgestellt, dass sich der Unternehmer auf die ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen bezieht, weicht jedoch im Leistungsbeschrieb von diesen wiederum ab. Außerdem fehlen in seinem Angebot sämtliche Angaben über die ausgehandelten Vertragsbedingungen z.B. Fertigstellungsfristen, VOBAbk. etc.
Diese VBAbk. habe ich dann handschriftlich in das Angebot eingefügt sowie die Änderungen (die nach meinem Dafürhalten Schreibfehler waren) vorgenommen, die von den Zeichnungen abwichen.
Dieses geänderte Angebot habe ich dem Unternehmer als Auftragsbestätigung zugefaxt.
Kurze Zeit später erklärte der Unternehmer in Gegenwart eines Zeugen, er sei mit den Arbeiten bereits angefangen, habe das Material schon bestellt und eine Schablone würde auch schon fertig sein.
Es kam, wie es kommen musste: Der Termin wurde nicht eingehalten. Ich setzte den Unternehmer in Verzug und drohte formgerecht mit eventuellen Schadensersatz.
Darauf folgte ein Telefonat mit dem Unternehmer, ebenfalls zeugenschaftlich beweisbar, in dem der Unternehmer mir erklärte, er wäre an einer anderen Baustelle nicht rechtzeitig fertig geworden und könne nun nur noch mit erheblichen Aufwendungen das Bauteil fertigen (Überstunden bis in die Nacht + Subunternehmer). Ich willigte ein, einen neuen Fertigstellungstermin zu vereinbaren unter der Prämisse, dass er den Schaden, den der Bauherr gegen mich geltend machen würde, mir zu ersetzen habe.
Am kommenden Tage erklärte er mir, dass er überhaupt keinen Vertrag mit mir habe und sich deshalb von alledem nichts "anziehen" werde.
Ich habe also einen anderen Unternehmer beauftragt, der die Leistung allerdings teurer vornahm.
Den Mehrpreis habe ich bei dem ersten Unternehmer eingeklagt und erstinstanzlich zugesprochen bekommen. Nun legte der Unternehmer ein Rechtsmittel ein und dort erklärte der Richter in der Verhandlung, dass er dem erstinstanzlichem Urteil überhaupt nicht folgen könne, da nach Auffassung dort kein Vertrag zustande gekommen sei. Bei meinem Auftragsschreiben handele es sich nicht um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, sondern um ein Gegenangebot, das wiederum vom Auftragnehmer angenommen werden müsse, damit ein Vertrag zustande gekommen wäre.
Jetzt meine "Frage": Wie deutlich muss es denn noch erklärt werden, wenn der Unternehmer erklärt, dass er mit den Arbeiten angefangen sei, das Material bestellt habe und bereits eine Schablone gefertigt habe? Dies dürfte wohl unstreitig eine Angebotsannahme sein, oder?
Ich bin nun mal gespannt, ob in Kürze ein Beweisbeschluss ergeht, in dem der Zeuge geladen wird, der die Erklärungen des Unternehmers bestätigt.
  • Name:
  • Rudi Recht-Ratlos
  1. tiefer Einblick

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    So läuft also das Generalunternehmerwesen ;) Also mir wäre sonnenklar, dass die Annahme eines Angebots nicht so funktioniert, dass ich in einem Angebot rummale und das geänderte Ganze dann als Auftragsbestätigung zurückschicke. Die Auftragsbestätigung bestätigt, wie der Name sagt, einen bereits geschlossenen Vertrag. Wahrscheinlich haben Sie einen Vertrag, aber auf der Basis Ihrer Erstbesprechung. Das, was Sie zurückgefaxt haben, ist, wie der Richter festgestellt hat, ein neues Angebot Ihrerseits, ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags, der ausdrücklich angenommen werden muss. Wenn der Unternehmer da aber schon gearbeitet hat bzw. in Arbeitsvorbereitung war, können Sie das in der Pfeife rauchen. Mich wundert eher das erstinstanzliche Urteil.
  2. Nicht ganz so, Herr Stubenrauch

    Selbstverständlich ist mir klar, dass die von mir vorgenommenen "Krikeleien" vom Vertragspartner angenommen werden müssen, da es sich tatsächlich nicht um eine Auftragsbestätigung handelte, sondern um ein Gegenangebot.
    Dies bedurfte der Annahme um einen Vertrag zustande kommen zu lassen.
    Wie wird denn ein Angebot angenommen? Doch wohl durch Bestätigung oder durch Beginn mit den Arbeiten als AN (so habe ich es zumindest gelernt).
    Wie hätte ich denn sonst Verfahren müssen, wenn mir der Unternehmer erklärt, er habe bereits mit den Arbeiten angefangen. Da diese Erklärung nach Zustellung meines Gegenangebotes erfolgte, musste ich wohl davon ausgehen, dass er dass Gegenangebot angenommen hatte. Durch seine Erklärung wurde ich außerstande gesetzt, einen anderen Unternehmer mit den Arbeiten zu beauftragen, oder?! Ich würde dann eher Gefahr laufen, zwei Unternehmen mit ein und der selben Arbeit zu beauftragen.
    • Name:
    • Rudi Recht-Ratlos
  3. Wenn der AN keinen Vertrag hat

    haben Sie wohl einen Beseitigungsanspruch, für das was er auf der Baustelle verändert hat, eventuell kommen Sachbeschädigung etc. dazu, außerdem müssen Sie ihn mit Sicherheit nicht entlohnen, fordern Sie Ihr Geld zurück?!
  4. @Jähn

    Der Auftragnehmer hat nicht an der Baustelle gearbeitet, sondern angeblich nach seiner Aussage in seiner Werkstatt. Geld hat er noch nicht bekommen, sodass auch nichts zurückgefordert werden kann.
    Es geht ausschließlich um den Zeitverlust und um die entstandenen Mehrkosten. Immerhin hat der Unternehmer mich fast vier Wochen im Glauben gelassen, dass er die Arbeiten durchführt. Erst nachdem der vereinbarte Termin abgelaufen war, zog der den Schwanz ein und drückte sich vor den Folgen in der vorbeschriebenen Form.
    Ich hätte in den vier Wochen ohne weiteres reagieren können und einen anderen Unternehmer zu suchen. Nachdem ich allerdings unter Zeitdruck geraten war, musste ich nehmen, was kam und das war halt erheblich teurer.
    • Name:
    • Rudi Recht-Ratlos

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