Fertigstellung verweigern bei unwesentlichen Mängeln
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Fertigstellung verweigern bei unwesentlichen Mängeln

Ich habe davon gehört, dass ich als Handwerker bei einer Abnahmeverweigerung des Bestellers des Werkes (ich versuche mich hier etwas juristisch auszudrücken) alternativ eine Fertigstellung bei der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) oder andere beaufttragen kann. Ein bestellter Gutachter schaut sich die Leistung an und erklärt dann, ob das Werk fertiggestellt ist. Wenn Mängel vorhanden sind, darf er die Fertigstellungsbescheinigung nicht erteilen. Gilt dies jetzt nur bei wesentlichen Mängeln oder auch bei unwesentlichen Mängeln? Nach § 640 Abs 1 BGBAbk. (neue Fassung) sowie nach VOBAbk. kann die Abnahme (die ja gleichgestellt wird mit der Fertigstellungsbescheinigung) ja nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden.
  • Name:
  • TohWe
  1. Muster einer Bescheinigung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die HWKAbk. Düsseldorf hat ein Muster einer Bescheinigung im Netz. Diesem entnehme ich, dass der Gutachter auch bei unwesentlichen Mängeln bescheinigen soll, dass das Werk nicht vertragsgemäß ist. Er muss die Mängel allerdings als wesentlich oder unwesentlich i.S.v. § 640 BGBAbk. qualifizieren. Damit hat man bei unwesentlichen Mängeln m.E. keine abnahmeersetzende Bescheinigung, aber wenigstens schwarz auf weiß, dass der AG die Abnahme zu Unrecht verweigert. Erfahrung mit der Thematik habe ich keine.
    Link 1: Muster
    Link 2: Merkblatt
  2. Danke Herr Stubenrauch.

    Das Merkblatt, dass Sie als Link eingestellt haben, kenne ich. Hieraus geht aber nicht eindeutig hervor, ob eine Freistellungsbescheinigung nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden darf. Eine Fertigstellungsbescheinigung steht einer Abnahme gleich. Eine Abnahme darf nach den einschlägigen Richtlinien nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln vom Besteller verweigert werden. Also schließe ich daraus, dass eine Fertigstellungsbescheinigung auch nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängel verweigert werden darf. Das ist ja nach wie vor meine Frage.
    • Name:
    • TohWe

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN