Schlussrechnungserstellung durch Auftraggeber
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Schlussrechnungserstellung durch Auftraggeber

Hallo! Ich bin Inhaber eines Tischlereibetriebes. Nun habe ich ein kleines Problem verbunden mit einer Frage: Mein Geschäft ist derzeit ziemlich ausgelastet, sodass ich alle Hände voll zu tun habe *das ist ja auch gut so* Nun habe ich für einen privaten Auftraggeber Arbeiten ausgeführt und auch schon einige Abschlagsrechnungen bezahlt bekommen. Nun finde ich tatsächlich keine richtige Zeit um meine Schlussrechnung zu erstellen. Nun hat mich der Bauherr aufgefordert, meine Rechnung vorzulegen und mir eine Frist gesetzt, die ich ebenfalls aus Zeitgründen nicht einhalten kann. Nach VOBAbk. darf der Kunde nun auf meine Kosten die Rechnung selbst erstellen. Damit wäre ich grundsätzlich einverstanden. Darf ich im Falle einer falschen Angabe denn hierzu noch Einrede halten oder habe ich mir dieses Recht mit Ablauf der Frist verwirkt? Wie hoch dürfen die Kosten sein, die der Kunde für das Erstellen der Rechnung berechnet?
  • Name:
  • Jojo
  1. Einspruch, Euer Ehren

    Werter Fragesteller
    Die Tatsache, dass der Bauherr die Schlussrechnung aufstellt, bedeutet nicht, dass diese damit unangreifbar wird. Ebenso wie Sie gegen das Prüfergebeniss Ihre Schlussrechnung Einspruch erheben dürfen.
    Als Kosten darf der Bauherr alle für anfallenden Kosten abrechnen, also Stundenaufwand für Aufmaß und Rechnungserstellung, Papier, Porto usw. Zu welchen Sätzen:? .
    Oder er nimmmt sich jemanden dafür, dann kann's richtig teuer werden. Ing.  -  Stundensätze bis 82 € + MwSt. Vielleicht doch lieber selber machen?
  2. Das verstehe ich nun mal nicht ...

    da gibt es es tatsächlich jemand der eine Rechnung bezahlen will und der Auftragnehmer schafft es nicht, die Rechnung zu stellen.
    Meist ist es doch umgekehrt, Handwerker stellt Rechnung und Kunde zahlt nicht/oder später.
    Verstehe ich schon rein Betriebswirtschaftlich nicht. Da sind doch offene Forderungen. Also Ihr Geld. Das müssen Sie doch vorfinanzieren. Oder geht es Ihnen richtig gut?
    Ich als Kunde würde mich freuen, wenn keine Rechnung kommt (obgleich ich beim Hausbau auch froh war wenn eine kam, weil ich dann den besseren Überblick hatte).
  3. Mit der letzten Antwort habe ich schon gerechnet

    Es ist so: Die Schlussrechnungssumme ist nicht mehr so hoch, weil ich ja inzwischen Abschlagszahlungen erhalten habe. Der Aufwand für die Erstellung ist größer als die schlusszurechnende Summe. Daher habe ich mir überlegt, dass ich diese Zeit lieber ins Verdienen bringe und die Rechnungserstellung abwarte, bis mal weniger zu tun ist. Das rechnet sich besser.
    • Name:
    • Jojo
  4. Wer sagt den

    Werter Fragesteller
    dass der Aufwand für die Rechnungserstellung nicht deutlich höher als Ihre Restforderung ist? Wo bleibt dann die Wirtschaftlichkeit?
    Wenn's so ist, drucken Sie doch die letzte Abschlagsrechnung mit dem Titel Schlussrechnung neu aus, Restforderung = 0 und schenken dem Bauherrn den Rest. Und alle sind glücklich:-)) ).
  5. Macht Sinn!

    Aber warum soll ich das Geld verschenken, wenn ich das Geld zu einem anderen Zeitpunkt verdienen kann, wenn die Rechnungstellung aus Rentabilitätsgründen später ausgefertigt werden kann. Aus Liquiditätsgründen gebe ich Ihnen da ja Recht.
    • Name:
    • Jojo
  6. Das eine, was ich will, das andere, was ich muss!

    Werter Fragesteller
    Vielleicht möchte ja der Bauherr irgendwann mit der Abrechnerei durch sein und vielleicht gibt's auch einen Planer, der erst abrechnen kann, wenn alle Gewerke schlussgerechnet sind! :-(
    Entweder lege ich Wert auf die Einnahme, dann muss auch was dafür tun, oder ich kann oder will das dafür Notwendige nicht tun, dann muss ich verzichten.
    Immer nur Rosinen picken ist nicht!
    Wenn Sie meinen Anrecht auf das Geld zu haben, sollten Sie auch daraus resultierenden Pflichten akzeptieren.
  7. Jojo nur weiter so ...

    Foto von Josef Schrage

    Ihr Ende als Unternehmer ist näher als Sie glauben.
    Bei einer vernünftigen Büroausstattung und Organisation hätten Sie in der Zeit die Sie mit der Fragestellung hier verbracht haben die Rechnung schreiben können. Oder werkeln Sie noch mit einer alten Schreibmaschine und Zettelwirtschaft herum?
    Freundliche Grüße

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