Handwerker droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Handwerker droht mit gerichtlichem Mahnverfahren

Hallo!
im Juli 2001 erfolgte Rechnungsstellung unseres Elektrikers über eine größere Summe. Da noch nicht alles zu unserer Zufriedenheit erledigt war, habe ich erst im Dezember 2001 einen größeren Abschlag bezahlt, seitdem nichts mehr von ihm gehört. Nun erhalte ich von ihm ein privates (also kein gerichtliches) Mahnschreiben, in dem er mich bittet, ihn innerhalb von 4 Tagen anzurufen, wenn etwas gegen die Bezahlung der noch ausstehenden Summe sprechen sollte und andernfalls binnen 6 Tagen den ausstehenden Betrag zu zahlen, andernfalls werde er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ich habe schon nach den Verjährungsfristen geschaut, danach verjährt sein Anspruch zum 31.12.2003 (zum Glück habe ich noch in 2001 den Abschlag bezahlt und nicht erst 2002, denn dann wäre die Verjährung erst ab Ende 2002 losgegangen). Meine Frage nun: Habe ich Chancen, noch drum rum zu kommen, wenn er es nicht schafft, bis zum Ende des Jahres das Mahnverfahren einzuleiten? Wie lange dauert es i.d.R. (Handwerker ist aus Meck-Pomm), ein solches Mahnverfahren einzuleiten, das die Verjährung ja hemmen würde. Muss der Mahnbescheid noch in 2003 zugestellt sein oder reicht es, wenn er in 2003 beantragt wurde und ich ihn erst in 2004 bekomme?
Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich (durch den Hausbau bedingt) überhaupt kein Geld mehr habe und nach so langer Zeit auch nicht mehr damit gerechnet habe, diese Summe noch zahlen zu müssen. Dementsprechend habe ich dafür auch keine Rücklagen gebildet habe. Es stehen noch ca. 4000 € aus. Vielen Dank für Ihre Antworten!
  • Name:
  • Winfried
  1. tja, Winfried

    Foto von Lieselotte Tussing

    dann sollten Sie mal gucken, wo Sie die € 4.000,- her bekommen.
    Dass Sie sich trauen, mit so einer Frage in die Öffentlichkeit zu gehen, empfinde ich persönlich als starkes Stück! Weil Ihre Finanzen nicht ausreichen, wollen Sie mit Hilfe des Elektrikers finanzieren? Seien Sie froh, dass der Ihnen nicht schon längst sonst was auf den Hals gehetzt hat! Sie haben sehenden Auges damit gerechnet, dass der dumme Handwerker nicht mehr dran denkt!
    Pfui Teufel!
    Reden Sie mit ihm aber binden Sie ihm keinen Bären auf. Wenn Sie ihm Ihre Lage schildern, wird vielleicht mit Ratenzahlung o.ä. was zu machen sein.
    • Name:
    • Tu
  2. Mit dieser Antwort hatte ich gerechnet

    Hallo,
    ich hatte schon damit gerechnet, moralisches Fehlverhalten vorgehalten zu bekommen. Aber

    1) ist es m.E. nicht meine Aufgabe, den Handwerker an die kaufmännische Seite seines Berufes zu erinnern

    2) hat er durchaus nicht besonders sorgfältig gearbeitet  -  und ich glaube, die Tatsache, dass er nicht früher eine Bezahlung erwirkt hat, gibt ein kleines Beispiel für seine Zuverlässigkeit und seinen Ordnungssinn und

    3) hatte ich lediglich eine Frage mit juristischem Hintergrund gestellt und nicht darum gebeten, mein Vorgehen moralisch zu begutachten und i übrigen hat er das meiste Geld damals ja auch erhalten.
    Sie müssen darauf ja nicht Antworten, aber vielleicht tut es ja ein (e) andere (r).
    Danke und Gruß
    Winfried

  3. Vorsicht Fake?

    Dieser Beitrag scheint mir nicht sehr seriös zu sein..
    entweder
    • möchte hier jemand den Winfried ans Bein pinkeln
    • es handelt sich um ein "psychologisches Experiment" (Insider)
    • oder er ist doch echt (wäre traurig genug)

    Mir fehlen die Worte ...

  4. dann sind Sie hier im falschen Film

    Foto von Martin Kempf

    Wenn Sie hier in einem Bauforum erwarten, dass sie eine juristisch korrekte Antwort darauf bekommen, wie sie einen Handwerker bescheißen können, dann sind sie schlicht im falschen Forum.
  5. verhalten ist eine Sauerei

    Foto von Stefan Ibold

    Kein Moin,
    wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kohle verbraten zu müssen, damit den Handwerker zu Ihrer Drittelfinanzierung hinzuziehen müssen, jetzt mit fadenscheinigen Reklamationen kommen, dann ist das eine reisen Sauerei.
    Die Sache ist doch die: Ihr Licht scheint ja anzugehen. Wäre die Arbeit wirklich so mangelbeahftet, wie Sie es jetzt hier behaupten, dann hätten Sie längstens andere Verfahren einleiten müssen.
    Sich nunmehr hinzustellen und zu erklären: Najs, so sauber hat er nicht gearbeitet, warum soll ich ihm dann auch noch etwas zahlen, nee, das kann es nicht sein.
    Ich hoffe FÜR den Handwerker, dass die Gerichte nicht so überlastet sind und eine Hemmung der Verjährung zu seinen Gunsten eintritt.
    Keine freundlichen Grüße
    Stefan Ibold
  6. Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf

    Meine Herren (und Damen?) ,
    das ist weder ein Fake noch ein psychologisches Experiment  -  ich forsche auf anderen Gebieten!
    Ich kann ja verstehen, dass hier viele sind, die selbst im Handwerk oder in Bauberufen tätig sind und sich daher mit dieser Berufsgruppe identifizieren. Das dürfen Sie auch, aber ich finde, Sie urteilen damit zu einseitig.
    Ich hatte auch keine "juristisch korrekte Antwort" erwartet, sondern lediglich Antworten, die auf Erfahrungen oder besonderen Kenntnissen beruhen. Ich will auch niemanden bescheißen, sondern bewege mich (ebenso wie der betreffende Handwerker) damit auf dem Boden unserer Gesetze (die ich nicht gemacht habe).
    Im übrigen habe ich schon darauf hingewiesen, dass dieser zum größten Teil bereits bezahlt wurde (der Lieferumfang ging übrigens über einfaches Leitungen legen deutlich hinaus) und sicher auch so an uns verdient haben dürfte.
  7. @Winfried

    Foto von Lieselotte Tussing

    Eine mögliche Lösung habe ich Ihnen doch vorgeschlagen!
    Ansonsten gratuliere ich Ihnen zu der Teilnahme am Projekt der Uniklinikem Hamburg-Eppendorf, Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung, mit dem Titel 'Evaluation teilstationärer und stationärer Entwöhnungsbehandlung alkoholabhängiger Patienten in der Suchtrehabilitation des Sozialtherapeutischen Zentrums Hummelsbüttel (STZ) '.
    Sollte Ihre obige Frage in irgendeiner Form mit diesem Projekt zu tun haben, bitte ich profilaktisch bereits jetzt für alle Antworter um Überweisung der anteiligen Forschungsgelder auf ein noch zu benennendes Sperrkonto.
    • Name:
    • Tu
  8. Danke für den Tipp

    Sehr geehrte Frau Tussing,
    ja danke, Ihre Antwort war ja auch bis jetzt die einzige einigermaßen konstruktive.
    Wie Sie sich natürlich denken können, hat meine Frage nichts mit diesem Projekt zu tun, wieso erwähnen Sie es also?
    Gruß
    Winfried
  9. keine Illusionen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Auf die Zustellung kommt es nicht an. Die Antragstellung dauert Minuten, die Mahngerichte nehmen den Antrag vorab auch per Fax an. Ab Faxeingang ist bereits die Verjährung gehemmt.
  10. Was ist eigentlich der Unterschied zu Frage 111?

    Eben habe ich mir Frage 111 in diesem Forum angeschaut und festgestellt, dass sich der Betreffende mit einer ähnlichen Frage ans Forum gewendet hat. Jetzt interessiert mich, warum auf dessen Frage keine einzige Antwort kam und auf meine gleich so viele empörte Reaktionen?
    Danke und Gruß,
    Winfried
  11. der

    Foto von Stefan Ibold

    Die Frage ist schon ähnlich frech wie die Ihre.
    Der Unterschied ist der, dass Sie ja noch dickfällig erwähnen, Sie hätten keine Kohle mehr und wollen den Handwerker so über den Tisch ziehen.
    Und wer weiß: vielleicht liest dessen Handwerker mit :) )
  12. Sehr geehrter Herr Stubenrauch,

    vielen Dank für Ihre Antwort, aber nach meinigen bisherigen Erkenntnissen hemmt erst der bearbeitete und zugestellte Mahnbescheid die Verjährungsfrist. Der den Manhbescheid Beantragende muss dafür ja vorab auch noch eine Gebühr bezahlen. Ich würde also eher bezweifeln, dass bereits ab Faxeingang die Verjährung gehemmt ist.
    Gruß
    Winfried
  13. Direktlink

    Foto von Lieselotte Tussing

    Ich würde mal sagen, dass Ihre Frage zu sehr die Bereitschaft, einen Unternehmer übers Ohr hauen zu wollen, gezeigt hat. Und in der heutigen Situation hängen Existenzen dran, dass nicht nur pünktlich, sondern auch überhaupt gezahlt wird. Wenn es Sie interessiert, gucken Sie mal mit der Suche-Funktion hier im Forum nach dem Wort 'Drittelfinanzierung'.
    Die hier teilnehmenden ehrenamtlichen Ratgeber sind größtenteils Handwerker, die jeden Tag strampeln müssen, damit ihr Betrieb weiter laufen kann. Die können weder Scherze dieser Art, noch Ernsthaftigkeiten in dieser Richtung vertragen. Und das zu Recht.

    • Name:
    • Tu
  14. Sehr geehrte Frau Tussing, sehr geehrter Herr Ibold,

    zunächst danke, dass Sie noch mit mir reden.
    Herr Ibold: Der Kollege aus Frage 111 hat sogar nur 40 % bezahlt (hat also so gesehen eine noch größere "moralische Schuld", abgesehen von dessen Architekten, der ihn dazu auch noch ermuntert zu haben scheint. Ich gehe außerdem davon aus, dass auch er  -  ebenso wie ich  -  "keine Kohle" mehr hat.
    Frau Tussing: Ich bin im Laufe unseres Hausbaus sicher öfter und schmerzlicher von den Profis übers Ohr gehauen worden, als ich dies umgekehrt mir jemals trauen würde. Wie gesagt, ich will ihn nicht übers Ohr hauen, denn das wäre ungesetzlich, sondern meine Rechte nutzen  -  so wie er das ja auch tun darf (wenn Sie aber den Begriff des "übers Ohr hauen" benutzen wollen, so muss ich sagen, dass er letztlich ja kräftig mitgeholfen hat, sich "übers Ohr hauen" zu lassen).
    Dass die hier (empört) Antwortenden zum größten Teil aus der Branche sind, ist mir mittlerweile auch klar, und so gesehen war es etwas unsensibel von mir, eine solche Frage zu stellen (hätte ich als Psychologe wissen können). Ich habe daher auch ein wenig Verständnis für die Reaktionen. Aber es war von mir kein Scherz, sondern leider bittere Realität.
    Danke und Gruß
    Winfried
  15. Dann schauen Sie der Realität ins Auge..

    und rufen den Handwerker an und schildern Sie Ihre Situation.
    (siehe Tipps von TU).
    Bei vernünftiger Verhandlung wird es sicher eine Lösung (Ratenzahlung o. dergl.) geben  -  ist doch bald Weihnachten ...
  16. wenn

    Foto von Lieselotte Tussing

    einer weniger schlau ist als der andere, darf dieser ihn dann reinlegen? Diese Mentalität liegt mir nicht, sorry!
    Rein rechtlich gesehen hat vielleicht jeder einzelne von uns einiges 'zugut'; vielleicht aber auch einiges an 'Schuld' abzutragen. Ich würde eher einen Handwerker auf einen Fehler hinweisen, als ihn blind in die Falle tappen zu lassen.
    Zur Sache: haben Sie 'damals' mit Architekt gebaut? Hatten Sie einen Bauleiter? Wurden dem Elektriker die Mängel gezeigt / mitgeteilt?
    Zur hierzu notwendigen Vorgehensweise können Sie Antworten hier im Forum bekommen. Gerne und unentgeltlich!
    Also, warum drehen Sie den Spieß nicht um und fordern den Handwerker nach allen Regeln der Kunst zur Mängelbeseitigung? Falls die baurechtlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt sind, dürfte es kein Problem sein. Erzählen sie doch mal, wie's war.
    • Name:
    • Tu
  17. weiterhin keine Illusionen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Meine Auskunft stammt vom Mahngericht Coburg und ist aktuell. Gelegentlich muss auch ich den Mahnbescheid bemühen. Das Fax reicht zur Fristwahrung. Selbstverständlich muss der Antrag im Original nachgereicht und die später vom Gericht ausgestellte Gebührenrechnung bezahlt werden, damit der Antrag bearbeitet wird. Das passiert dann im neuen Jahr.
  18. Ehrlich gesagt

    bestehe ich deswegen nicht auf Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung, weil diese Mängel auszuhalten für mich weniger belastend sind, als die Restsumme zu bezahlen. Ich sage es ganz offen, auch auf die Gefahr, weiter geprügelt zu werden.
    Im Übrigen: Wir haben ohne Architekt gebaut und hatten einen Bauleiter, der bei der Baufirma beschäftigt war. Wir hatten aber eine TÜV-Baubegleitung. Allerdings bekamen wir das Abschlusszertifikat nicht, weil die Baufirma (nicht der Elektriker) insolvent ging (nicht wegen uns) und die Rechnungen des TÜVs nicht mehr bezahlte (TÜV-Begleitung war Leistung der Baufirma). Der Inhaber der Firma hat sich übrigens nach kurzer Zeit anderswo unter neuem Namen mit einer anderen Firma wieder selbständig gemacht.
  19. falls der Elektriker hier mitliest:

    mahnbescheid auf jeden Fall rausschicken! auf Ratenzahlung sollte man sich in einem solchen falle auf keinen Fall einlassen.
    zu winfried: das ist in der Tat ein starkes Stück. sie sollten, da sie kein Geld mehr haben, sofort einen Kredit aufnehmen und ihre schulden begleichen. vielleicht ist der Elektriker ja vorerst auch mit einem Eintrag in das Grundbuch zufrieden ...
    das der Elektriker ihrer Meinung nach nicht korrekt gearbeitet hat, steht auf einem anderen Blatt. im Falle von Mängeln gibt es mechanismen, die man anwenden sollte (Mängelanzeige, Fristsetzung, Kündigung ... etc.).
    offensichtlich ist doch jetzt alles in Ordnung, also warum zahlen sie nicht? immerhin surfen sie noch im Internet, fahren Auto, wohnen im "eigenen" Haus ... also, wo ist das Problem?
    : --) ... Sachen gibt's ...
  20. Das muss nicht sein!

    Sehr geehrte ForumsteilnehmerInnen,
    ich habe mich entschieden, den Beitrag zu stoppen, da ich nicht den Eindruck habe, sachliche Informationen zu erhalten, wozu ein solches Forum m.E. da sein sollte, sondern in erster Linie (den wenigen Ausnahmen sei Dank) wüsten Beschimpfungen und Unterstellungen ausgesetzt zu sein. Das muss ich mir nicht antun und verabschiede mich hiermit!

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