Taktisch-spekulative Preisbildung bei Ausschreibung mit Einheitspreisen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Taktisch-spekulative Preisbildung bei Ausschreibung mit Einheitspreisen

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich mit obiger Themenstellung.
U.a. möchte ich feststellen, auf welche Weise derzeit Spekulationsangebote bei Einheitspreisverträgen gebildet werden.
Ich richte mich mit dieser Frage an all diejenigen, die Einblick in die Baupreiskalkulation deutscher Baubetriebe haben oder hatten.
Ein einfaches Beispiel: Im LVAbk. ist eine Position A "Aushub Bodenklasse X" mit der Menge 1000 cm3 ausgeschrieben. Sie als Bauunternehmer wissen aber, dass die tatsächliche Menge deutlich höher ausfällt. In einer anderen Position B ist die Menge im LV zu hoch angegeben.
Sie überlegen nun, diese Fehler im LV für sich zu nutzen. Die Angebotsendsumme soll sich nicht von der mit den LV-Angaben kalkulierten Summe unterscheiden.
Meine Frage: Wie gehen Sie in Ihrer Kalkulation vor. Bislang wurde mir ausschließlich vorgeschlagen, die Einzelkosten bei A zu erhöhen und bei B zu senken, sodass sich in der LV-Summe nichts ändert.
Ist dies das Beste Vorgehen? Macht es stattdessen oder zusätzlich ggf. Sinn, die Gewinnzuschläge unterschiedlich zuzuschlagen (bei A hoher Gewinnzuschlag, bei B ein entsprechend niedriger Gewinnzuschlag)? Oder die Baustellen-GK? Oder andere Kostenbestandteile untereinander verrechnen?
Ich würde mich über eine kleine Diskussion über dieses Thema an dieser Stelle sehr freuen.
Zudem möchte ich Sie bitten, sich an einer kurzen Online-Befragung zur Themenstellung zu beteiligen. Es handelt sich um 10 Fragen (nur zum Ankreuzen bzw. Einschätzen  -  es werden keine schriftlichen Aufsätze erwartet) mit einem Zeitaufwand von ca. 5 Minuten. Der Fragebogen ist unter
  1. wer tut denn sowas ;-)

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Nur so zu variieren dass sich an der Angebotssumme nichts ändert ist aus Bietersicht nicht sinnvoll. Dadurch steigen die Chancen auf den Auftrag nicht. Man müsste schon so rechnen, dass sich die Angebotssumme erniedrigt und gleichzeitig die spätere Abrechnungssumme und der Gewinn erhöht.
    Ein positionsweises Drehen an Zuschlagssätzen bringt mathematisch betrachtet vergleichsweise wenig. Eine Erhöhung der Zuschläge in Pos. A wirkt sich bei einer eventuellen Ausgleichsberechnung zur Umlagedeckung sogar nachteilig aus (siehe auch Gliederungspunkt 7.4). Der AG kann zu Recht einen deutlich niedrigeren EP für die Mehrmenge fordern. Wenn schon, dann andersherum.
    Außerdem besteht bei sachlich ungerechtfertigter, positionsweiser Variation der Zuschläge erhöhte Gefahr, als "frivoler" Bieter entlarvt zu werden. Das kann zum Ausschluss (Gliederungspunkt 7.3) bzw. im Auftragsfall zu Ansprüchen des AG wegen vorsätzlich unterlassener Hinweise führen (dieser Aspekt fehlt in der Gliederung). Aus dem selben Grund kann der Preis der Position A nur so weit erhöht werden, dass er noch nicht als Spekulationspreis auffällt.
    Warum taucht in der Arbeit eigentlich dieser unsägliche Begriff aus der Kindersprache unserer verlogenen "Freunde" auf (meine Tastatur sträubt sich ihn widerzugeben)? Das lässt sich auch auf Deutsch schreiben.
  2. richtig!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Nach meiner Recherche gibt es 4 Ziele, warum (und wie) Angebotsspekulationen durchgeführt werden könnten:
    1.)  -  möglichst niedrige Angebotssumme bei Erhaltung gleicher Preisbonität (Abrechnungssumme)
    2.)  -  möglichst günstiges Abrechnungsergebnis durch möglichst hohe Abrechnungssumme bei Erhaltung gleicher Zuschlagschance
    3.)  -  Kombination von 1.) und 2.), was eine Verbesserung der Zuschlagschance bei gleichzeitiger Verbesserung der Preisbonität bedeutet.
    4.)  -  möglichst frühzeitiger hoher Zahlungseingang durch Preisanhebung der zuerst auszuführenden Positionen (z.B. Baustelleneinrichtung, Keller usw.)
    Da gibt es wahre Meister in der Handhabung. Ob die sich hier allerdings melden?!?
    • Name:
    • Tu

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