Zahlungsziel 14 Tage ...
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Zahlungsziel 14 Tage ...

Foto von Helmuth Plecker

Zahlungsziel 14 Tage woher kommt eigentlich dieser Zeitraum? Ich habe es nunmehr vielfach erlebt, dass Handwerker Ihre Rechnungen mahnen, weil 14 Tage Zahlungsziel nicht eingehalten wurden. Obwohl ja VOBAbk./B vereinbart wurde, findet man immer wieder dieses Zahlungsziel auf sämtlichen Rechnungen. Was hat das eigentlich auf sich? Ich kann ja verstehen, dass die Firmen hinter dem Geld her sind, jedoch werden diese Fantasiezahlungsziele auch nichts daran ändern.
  • Name:
  • HP
  1. Zahlungsmoral

    Foto von Norbert Basqué

    ist immer wieder ein Punkt.
    Ich kenne bereits Unternehmer, die von privaten Bauherren, bei Lieferung des Dachstuhls 80 % in Bar erheben; erst dann wird das Dach aufgeschlagen.
    Abnahme muss unmittelbar nach Fertigstellung noch am selben Tag erfolgen; ebenso die Restzahlung; sonst wird wieder abgebaut.
    Bei oftmals gerade kostendeckenden Arbeiten, sind Unternehmer teilweise zu solchen Maßnahmen gezwungen. Zahlungsziel kostet Geld (Zinsen) und birgt ein zusätzliches Risiko.
    Bei Preisen von ca. 3,00 € pro lfdm Abbund wird i.d.R. nur noch Geld gewechselt.
    Bei normalen Preisen kann mit Sicherheit ein entsprechendes Zahlungsziel vereinbart werden.
  2. Kann ich nicht ganz nachvollziehen, Herr Basqué.

    Foto von Helmuth Plecker

    Klar ist es für einen Handwerksbetrieb ein Vorfinanzierungsrisiko, dass sicherlich vermieden werden soll. Jedoch regelt die VOBAbk. ganz klar die Zahlungsziele  -  und die sind erstmal kalkulierbar. Wenn nun Firmen mit solch genannten Dumpingpreisen auf den Markt drängt, ergibt sich für mich die Vermutung, dass die nicht kalkulieren können. Es geht hierbei doch aus Sicht es AG nicht, Zahlungen zu verzögern, deshalb vereinbare ich mit guter Marniert die VOB/B die für beide Seiten gilt. Trotzdem sehe ich vielfach diese Fantasieziele von 14 Tagen.
    • Name:
    • HP
  3. Wenn VOB/B vereinbart

    Foto von Norbert Basqué

    ist doch eigentlich alles geregelt.
    Die VOBAbk./B besagt allerdings auch als Stichtag für den Beginn der Zahlung " ... nach Prüfung der Schlussrechnung", und sieht die Abnahme der Leistung nach einer Ankündigungsfrist von 10 Tagen vor.
    Für den Handwerker bedeutet das Vorliegen aller Kriterien u.U. einen erheblich längeren Zeitraum, als dieser im Gesetz für den beschleunigten Zahlungsverkehr vorgesehenen 30 Tage.
  4. Da kommen wir der Sache schon näher.

    Foto von Helmuth Plecker

    Also: entweder VOBAbk./B oder 30 Tage. Fantasiezeiträume ist nich!
    • Name:
    • HP
  5. Für die Schlussrechnung

    Foto von Martin Kempf

    gilt bei VOBAbk.-Verträgen die in der VOB genannte, lange Frist. Dafür gibt es ja schließlich in der VOB die Abschlagszahlungen  -  für die gilt diese Frist nämlich nicht  -  Abschlagszahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen. Sinnvoll ist es also, 80 bis 90 % der Bausumme auf Abschlagszahlungen zu drücken, um zeitnah an sein Geld zu kommen und den Rest dann auf die Schlussrechnung, wo dann auch das Gesamtaufmaß dabei ist  -  da hat dann der AG seine ausreichende Zeit, das Aufmaß und die Rechnung zu prüfen, ohne dass der AN ewig auf die volle Summe warten muss.
    Ich für meinen Teil schreibe dennoch unter jede Rechnung ein Zahlungsziel von 12 bis 14 Tagen und empfinde es als Frechheit, wenn man mich länger als 3 Wochen auf mein Geld warten lässt.
  6. wo ist denn das Problem , eine Rechnung schon nach 14 Tagen ...

    zu bezahlen? um mal die VOBAbk. zu zitieren :
    "5. (1) Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen"
    wenn doch jemand gute Arbeit abliefert, noch dazu termingerecht , warum dann nicht auch sofort bezahlen? so halte ich es eigentlich mit meinen Rechnungen und erwarte das auch von meiner kundschaft.
    ich schreibe meist auch "sofort nach Rechnungserhalt" , wenn die VOB vereinbart ist sind das dann eben 18 bzw. 30 bzw. 60 Tage . :-)
  7. Skonto

    Hallo,
    theoretische Frage in die Runde der Praktiker:
    Wie sieht es mit der Gewährung von Skonto als Zahlungsmotivator aus?
    Ist es bei Euch üblich? Bringt das was?
    Verstehen die Kunden den Zinsvorteil
    a) bei der Rechnung und
    b) bei der Würdigung des Angebots (das den Skonto einkalkuliert)
    Es wäre ja die elegante Alternative das Zahlungsziel zu steuern und zu Verzugszinsen, denn es wäre für den AG ungeschickt, sich den Skonto entgehen zu lassen. Andererseits versucht ein knallhart wirtschaftlich denkender AG, die Zahlung möglichst lange straffrei (kostenlos) hinauszuzögern, wenn es keine Anreize gibt.
    Was ist Eure Meinung dazu?
    Viele Grüße
  8. Diese Frage ist doch wohl ein Gag oder?

    ... Kennen Sie nicht die Hamburger Finanzierung? 1/3 freiwillig, 1/3 über Gericht und 1/3 gar nicht. Wenn sich unsere Bauwirtschaft endlich einmal auf auf praktikable Zahlungsziele einigen würde, will sagen, Arbeit erbracht, Kohle her und nicht erst 30 oder &0 Tage später, oder 30 Tage nach Mängelfreier Abnahme zum Beispiel, dann würde so ein Schei ... erst gar nicht entstehen. Wer gearbeitet hat, die Leistung erbracht hat, der hat Anspruch auf sein Geld, und zwar sofort! Oder wir fangen mal bei den Beamten an, die Ihre Besoldung auch erst 6 Wochen später bekommen, dann wird es lustig ...
  9. Beamte ...

    Beamte bekommen Ihr Geld im Voraus des Monats (zumindest zu meiner Beamtenzeit bis Anfang der 90 er). Und werden auch nicht zwingend für Ihre für Leistungenbezahlt, sondern "angemessenen Unterhalten" durch den Staat. Arbeiten (Auch "Erledigung Ihrer Dienstpflichten" genannt) tun sie aus Pflichtgefühl ihrem Dienstherrn gegenüber.
    (Auf den Thread freu' ich mich jetzt schon ;-))
    • Name:
    • Herr DGS
  10. wenn mich Kunden fragen, ob Sie mir 2 % abziehen dürfen

    Foto von Martin Kempf

    dann frage ich sie immer, welche Stelle des Raums ich denn nicht mitstreichen soll. Wenn ich weniger streiche, müssen sie auch weniger bezahlen.
  11. ein leidiges Thema : (

    bedenkt mal eins: "unsereins hat permanet ca. 200.000 bis 250.000 € an Rechnungen draußen ... sprich wenn diese Rechnungen als Zahlung eingegangen sind sind bereits die nächsten 200.000 an Rechnungen wieder draußen (wir arbeiten ja weiter) ... "DIE reinste Vorfinanzierung" unsererseits also (!) ... und dann gibt's Leute die über's Zahlungsziel diskutieren? bzw. die Zahlung über die 18 Tage nach VOBAbk. (eh der reinste Witz das kann sich auf Dauer wirtschaftlich eh kein Mensch leisten) hinausziehn ... "JA" wir geben für gewöhnlich 3 % Skonto wenn das Geld binnen 8 Tagen nach Rechnungseingangs auf unserem Konto gutgeschrieben ist ... "JA" warum wohl?
  12. Gag

    Hallo,
    die Frage war natürlich kein (!) Gag, wie Josefs Antwort zeigt. Danke!
    Forderungsmangagement (im weiteren auch die Steuerung der Liquidität) beginnt nicht erst mit dem Schreiben von Mahnungen. "Wer gearbeitet hat, die Leistung erbracht hat, der hat Anspruch auf sein Geld" das zieht niemand in Zweifel, aber ist das nicht eine etwas zu passive Haltung?
    Da ich kein Kenner der Branche bin, hatte ich meine Frage ganz bewusst als theoretische Frage gekennzeichnet.
    Danke für die Antworten!
    Viele Grüße
  13. Weder Skonto noch Rabatt

    Foto von Norbert Basqué

    Wenn wir Preise für unsere individuell geplanten Häuser berechnen, sind das stets Festpreise.
    Allenfalls gibt es innerhalb eines gewissen Handlungsspielraumes einen Naturalrabatt z.B. elegantere Türdrücker o.ä. ; ansonsten liegt Rabat für uns iin Marokko.
    Zahlungsziel ist für Abschlags- und Schlussrechnung (Abschlagsrechnung, Schlussrechnung) 14 Tage. Wir könnten natürlich auch auf andere Zahlungsbedingungen kalkulieren; dann allerdings mit einem Aufschlag in Höhe der zusätzlichen Finanzierungskosten.
    Vielleicht sollte man sich ähnlicher Verfahren wie die Finanzämter bedienen, die schon nach einem Tag verspäteten Zahlungseingangs einen Säumniszuschlag von 1 % fordern.
  14. ähh, mal eine Frage an Marion

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ist es nicht so, dass Rechnungen generell gleich nach der Stellung fällig werden? Die Fristengebung stellt doch erst den Zeitpunkt klar, ab dem der Rechnungsempfänger in den Verzug kommt, oder nicht?
    Und die Frage des Skontos: klar war das mal eine Möglichkeit, schneller an sein Geld zu kommen. Heutzutage werden mal so eben locker die angebotenen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen auch noch nach 40 Tagen gezogen. Und will man dann wg. ein paar hundert € den Klageweg beschreiten? Wohl kaum. Allerdings vergisst der geliebte Zahler, dass der AN mehrere dieser Zeitgenossen vorsich hat. Da kommen im Jahr schnell ein paare Tausender zusammen, die man nicht wieder einholen kann. Vornehmlich Behörden halten sich wunderbar an dieser Regelung. Die missachten ja auch maßgeblich ihre eigene VOBAbk. in vorwiegend den Teilen, in denen Sie tätig werden müssen, speziell bei der Frage nach den Zahlungszielen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  15. Bitte nicht falsch verstehen ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Bitte nicht falsch verstehen ich halte es i.d.R. auch so, dass Firmen, die gute Arbeit geleistet haben und zudem auch noch pünktlich auch schneller ihre Kohle bekommen. Mich nervt halt nur folgendes: Leider erlebe ich es immer wieder, das Handwerksfirmen zugesagte Termine überschreiten  -  sei es Arbeitsbeginn als auch Fertigstellung. So muss ich immer wieder reagieren und den Kunden Rechenschaft ablegen, andere Gewerke verschieben, Briefe und Faxe schreiben und und und. Alles mit Zeit und Aufwand verbunden, den mir keiner zahlt. Gerade bei der Mängelbeseitigung zum Schluss der Bauarbeitern hapert es stark, sodass auch ich wegen fehlender Fälligkeitsvoraussetzung als Generalübernehmer meine Schlussrechnung nicht bezahlt bekomme. Und dann kommen die Rechnungen dieser Firmen rein mit einem Zahlungsziel, dass nicht vereinbart wurde und dann ggf. schon Mahnungen. Da wird leider wohl mit zweierlei Maß gemessen. Darum habe ich diesen Topic geöffnet.
    • Name:
    • HP
  16. wenn das so ist

    meine Antwort wäre:
    "Selbstverständlich bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen zu 100 % Ihr zustehendes Geld, wenn Sie bis dahin 100 % Leistung erbracht und zu 100 % die Mängel behoben haben. "
    :-)
  17. Jau!

    Foto von Helmuth Plecker

    Da sind wir wieder beim Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die Firmen denken da anders: Erst Geld innerhalb 14 Tage zu 100 % und dann schau'n wir mal, wann wir die Mängel beseitigen  -  zurzeit habe ich leider keine Zeit und keine Leute.
    • Name:
    • HP
  18. die andere Richtung

    Hallo Stefan,
    das andere Extrem wollte ich in meiner Frage nicht aufzeigen, obwohl die betreffenden Kandidaten diese Möglichkeit sowieso kennen, Ihren jeweiligen AN entsprechend einschätzen (mit dem kann man es ja machen!) und sich dann noch am Stammtisch damit rühmen :-((
    Da Skonto mitkalkuliert wurde, landet man bei verspäteter Zahlung mit Skontoabzug letztendlich doch beim Ursprungsbetrag ...
    Dennoch halte ich eine proaktive Steuerung der Zahlung durch Anbieten von Skonto grundsätzlich für sinnvoll.
    Wenn in der Rechnung ein Zahlungsziel genannt ist, ist das IMHO der Zeitpunkt der Fälligkeit, mit Folgen bzgl. des Verzugs. Aber ich bin ja kein Jurist, wollte die Sache mit dem Skonto betriebswirtschaftlich beleuchten.
    Viele Grüße
    Marion

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