Kriminell oder einfach nur gegen den guten Ton?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Kriminell oder einfach nur gegen den guten Ton?

Foto von Helmuth Plecker

Zur Zeit bin ich mit einem Unternehmer verstritten, da er sich vertragswidrig verhalten hat und somit die "Quittung" von mir erhalten hat und ich ihm einiges an Vergütung zurückhalte. Ein Anwalt ist meinerseits auch schon beauftragt.
Als ich mit dem Unternehmer noch "gut" konnte, habe ich ihm einen kleinen Auftrag besorgt. Bei diesem Auftrag ist der Vertrag direkt zwischen den Bauherren (gute Bekannte von mir) und den Unternehmer zustande gekommen. Inzwischen hat er seine Arbeiten dort auch aufgenommen, setzt die Bauherren jedoch nicht fort. Erst wenn sie ihm eine im Vergleich zur bereits erledigten Arbeit überzogene Abschlagszahlung überweisen würden, gingen die Arbeiten weiter. Er begründet dies damit, dass er von mir noch Geld zu bekommen habe. Er benutzt somit die Bauherren, die nun gar nichts damit zu tun haben, um gegen mich Druck aufzubauen bzw. setzt die Bauherren unter Druck  -  finanziell!
Kriminell oder nur gegen die guten Sitten? Ich will hier keine Antworten lesen, die ich verwerten könnte um gegen den Unternehmer vor zu gehen  -  bitte nicht falsch verstehen. Ich will einfach mal Eure Meinung zu sollchen Gepflogenheiten hören!
  • Name:
  • HP
  1. Not macht erfinderisch!

    Cleveres Bürschen, dein Unternehmer.
    Sicherlich moralisch verwerflich, aber dafür erschreckend effektiv: "Was mögen wohl die guten Bekannten denken? "
    Mehr wohl leider nicht.
    Wegen so einem Mist vor Gericht ziehen? Wohl eher nicht.
    Die Waffenwahl ist erfolgt. Nun sei Du mal'n bisschen innovativer ...
    Ansonsten kannst wohl nichts anderes machen, als schleunigst eine endgültige Klärung der "alten Geschichte" herbeizuführen, notfalls verlustreich.
  2. Baukrise hausgemacht ...

    Foto von Helmuth Plecker

    ... Baukrise hausgemacht wenn man so etwas liest!
    • Name:
    • HP
  3. Tja und schon wieder Ärger

    Wenn es Ihnen nichts ausgemacht hat, dem Unternehmer seinen ausstehenden Werklohn vorzuenthalten, so kriegt er Sie vielleicht mit Rufschädigung, denkt er sich und setzt bei Ihren Bekannten die Daumenschrauben an. Rechtens ist es nicht, aber nun stellt Sie der gute Bekannte zur Rede, was denn bei Ihnen so Geschäftssitte sei! Und was ärgerlich ist: Der gute Bekannte ist meist nicht so leicht abzuschütteln oder an einen Anwalt zu verweisen wie der Unternehmer. Das ist hart. Bleibt ihrem Bekannten doch nur, mit außerordentlicher Kündigung wegen Nichterfüllung zu drohen.
    Was uns noch nicht verraten wurde: Wieviel Prozent haben Sie denn einbehalten und warum?
  4. Das tut auch nichts zur Sache

    Vertragspartner ist nicht HP, sondern Bauherr und Unternehmer. Hat er denn vorher Abschlagszahlungen vereinbart, die VOBAbk. ausgehändigt, sprich liegt überhaupt VOB-Vertrag vor oder eben "nur" BGBAbk..
  5. VOB-Aushändigung noch zeitgemäß?

    Ist denn die Formelle Aushändigung einer VOBAbk. zur Wirksamwerdung eines VOB-Vertrages überhaupt noch zeitgemäß? Ich glaub es ja eher nicht, da die VOB zu kleinen Preisen für jedermann verfügbar ist. Wer käme auf die Idee beim Bäcker die Brote in einen BGBAbk.-Auszug § Kaufvertrag wickeln zu lassen, nur um den Vertrag gültig zu machen.
    Etwas viel mehr zu diskutierendes sind doch da die DINAbk.-Normen als Regel der Technik, welche doch allen zugänglich sein und von allen angewandt werden soll.
    @ Bob P.
    Ich glaub es ging dem Fragesteller hier auch nicht üm fachliche Beratung, sondern eher darum, mit uns seine Entrüstung über die Verfahrenspraxis des Unternehmers zu teilen. Da ist die Art des Vertrages doch Wurscht.
    Rechtens ist die beschriebene Verfahrensweise ohnehin weder nach VOB noch nach BGB, denn eine Schuldenabtretung an Dritte war meines Wissens nicht vereinbart.
  6. Tue keinem Menschen etwas Gutes

    Foto von Robert Worsch

    dann kann Dir auch nichts Schlechtes wiederfahren.
  7. Was da abgeht ...

    Was da abgeht ist weder formell noch reell in Ordnung. JDB hat recht. Sei innovativ. Nach dem Motto: Der Pleitegeier soll doch ruhig sein. Damals war er noch in Ordnung, aber auf einmal hat seine Bank ihm wohl den Kredit gekündigt. Seitdem baut er nur noch Mist. Ich habe es auch nicht gewusst, aber seitdem ich von ihm keine Vertragserfüllungsbürgschaften mehr bekomme ... oh man. Und deshalb habe ich ihm im Vorwege auch kein Geld mehr bezahlt. Seine Lieferanten scheinen ihm ja nur noch über Barzahlung Material zu verkaufen. Und erstmal bezahlen, bevor ich was bekomme, nee das wollt ich nicht, ihr wisst doch wie das ist ...

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