Unternehmer verhielt sich vertragswidrig  -  Abnahme verweigern?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Unternehmer verhielt sich vertragswidrig  -  Abnahme verweigern?

Foto von Helmuth Plecker

Ich habe da so ein größeres Problem mit einem Unternehmer: Nicht nur, dass der Unternehmer seine Arbeit nicht fristgerecht ausgeführt hat, auch mit der Behebung von Mängeln ist er stark in Verzug, sodass ich ihm nach dreimaliger Aufforderung mit Nachfrist den Auftrag entzogen habe. Inzwischen wurde festgestellt, dass der Unternehmer auch noch vom Vertrag abgewichen ist, da er zusätzliche Materialien eingesetzt hat, die nicht bestellt waren, bzw. andere als bestellt. Ich habe ihm nun unter Fristsetzung aufgefordert, mir die Lieferscheine dieser Materialien vorzulegen, damit ich abklären kann, ob diese Materialien geeignet sind oder nicht. Sollte die Frist ablaufen, werde ich die Abnahme verweigern (obwohl ich in der Kündigung ja einen Terminvorschlag zur Abnahme gefordert habe). Ich will somit erreichen, dass der Unternehmer in der Beweispflicht bleibt, insbesondere für die Eignung und Gleichwertigkeit der eingesetzten Produkte. Ich gehe da doch so richtig vor, oder?
  • Name:
  • HP
  1. tja

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ich denke prinzipiell schon, ABER ...
    Das wird wohl auf einen Bautopp hinauslaufen  -  weil:
    1. Der AN verspätet oder verzögert mit den Unterlagen rausrücken wird
    2. Du irgendwie einen NEUTRALEN Gutachter finden musst, den das Gericht dann auch anerkennen wird, ebenso wie der alte AN, der sich immer auf die Parteilichkeit des Gutachtens berufen wird
    3. Die Mühlen der Gerichte sowas von langsam mahlen, so langsam kann ich gar nicht schreiben.
    Ich denke aber mal (soll ja vorkommen), dass da nen Bau-RA die erste Addi wäre.
    Grüße
    stefan
  2. Beweispflicht

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Plecker, das mit der Lieferschein-Vorlage verstehe ich nicht. Wieso fordern Sie ihn nicht auf, zu beweisen, dass die Materialien a) LVAbk.-konform oder/und b) zugelassen sind? Sie können sich doch u.U. total in die Nesseln setzen, wenn Sie Brauchbarkeit attestieren und mit dem Lieferschein-Nachweis stimmt was nicht.
    Ich weise deshalb darauf hin, weil ich vor Jahren einen ähnlichen Fall hatte, in dem der Unternehmer mit einem getürkten Lieferschein eine Qualität bescheinigte, die tatsächlich gar nicht vorhanden war. Erst die Materialprobe  -  nach dem ersten aufgetretenen Schadensfall  -  förderte das zutage.
    Ansonsten denke ich auch, dass ein Anwalt das Beste wäre.
    • Name:
    • Tu

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