Bußgeld bei Mindestlohnunterschreitung
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Bußgeld bei Mindestlohnunterschreitung

Bei einer Prüfung durch die BfA in meinem Baubetrieb wurde festgestellt, dass bei zwei Arbeitnehmern die Grenze für den Mindestlohn um 0,20 DM unterschritten wurde. Die Nachzahlungen der Sozialabgaben habe ich geleistet. Etwas später bekam ich einen Anhörungsbogen vom zuständigen Arbeitsamt zum Sachverhalt.
Ich gab den Verstoß zu, und äußerte, dass ich die Nachzahlungen der Sozialbeiträge geleistet habe. Dieses Schreiben ist angeblich nie beim Arbeitsamt eingegangen. So bekam ich einen Bußgeldbescheid von 4.000,00 €, mit der Begründung, dass ich mich nicht zum Vorwurf geäußert hätte. Dagegen legte ich einen Einspruch ein, mit der Begründung, dass ich mich zum Sachverhalt geäußert habe und dieses Anhörungsschreiben wenn möglich nochmal ausfüllen würde. Ohne jede weitere Rückfrage vom Arbeitsamt erhielt ich heute eine Mitteilung, dass der Einspruch abgelehnt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Ich finde die Reaktion sehr heftig und weiß nun nicht mehr weiter. Abgesehen von der Mindestlohnunterschreitung habe ich damals in Einigung mit den Arbeitnehmern eine Lebensversicherung je AN abgeschlossen. Diese Versicherung wurde jedoch nicht als Arbeitslohn, sondern pauschal versteuert. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Oder wenigstens eine gute Rechtsberatungsstelle empfehlen.
  • Name:
  • H. Kramer
  1. was sagt die Handwerkskammer / IHK

    Hallo,
    dumm gelaufen. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, dass Sie das Schreiben abgeschickt haben ...?
    Schon mal bei der zuständigen Kammer nachgefragt?
    Sofern Sie öffentliche Aufträge haben wollen, sollte Sie die Rechtskraft des Bescheides hinauszögern. Mit Eintrag beim Bundeszentralregister dürfte es schwierig werden, in den nächsten zwei Jahren öffentliche Aufträge zu erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen

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