TV-Hessen fernsehen  -  Schornsteinfeger obsolet?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

TV-Hessen fernsehen  -  Schornsteinfeger obsolet?

TV-Hessen fernsehen  -  Schornsteinfeger obsolet?
" ... das kommt aus dem Mittelalter. "

Joachim Datko :
Mich wundert es nicht, dass es der Bundesrepublik wirtschaftlich schlecht geht, wenn ich so etwas sehe. 1935 glaubte man, etwas für die nächsten 1000 Jahre regeln zu müssen.
Das so entstandene Schornsteinfegerwesen ist eine typisch deutsche Erscheinung.
Nirgenwo sonst gibt es diese Pfründewirtschaft. Selbst das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird ignoriert.
siehe:

Für mich als Handwerker, Ingenieur und Physiker ist jeder Besuch des Schornsteinfegers eine Begegnung mit einem Relikt aus dem Mittelalter.
Joachim Datko, Regensburg
Webmaster:

  • Name:
  • Joachim Datko
  1. ich verstehe das sowieso nicht

    Der Heizungsmann führt sowieso im Rahmen der jährlichen Wartung (zu der ich ohnehin verpflichtet bin) eine Emissionsmessung durch. Warum muss dann zusätzlich noch der Schornsteinfeger kommen, nur um diese Emissionsmessung zu wiederholen?
    Knapp 38 € jedes Jahr für die Katz ...
  2. Und nicht nur das

    ich hatte Probleme mit dem Schornsteinfeger wegen eines Gas-Brennwertkessel mit KunststoffabGasrohr.. (1993) wäre nicht zugelassen etc, dann die Dichtigkeitsprüfung mit Fehlerhaftem Messgerät, dann hat sich bei der Messung der Gummibalg verschoben Und nicht gemerkt etc, und immer die Aussage das liegt am Rohr. Erst nach massiven Drohungen das rechtlich durch ein Institut prüfen zu lassen kam Bewegung in die Sache, dann mit 3 Schornsteinfegern angerückt sich Zeit genommen und zusammen die Messung dann richtig gemacht. Man muss fairerweise Sagen, dass die Messung nur einmal abgerechnet wurde. Und jetzt wird das Kunststoffrohr mit einer Kunststoffkugel gereinigt ;-) super ...
    Die Firma Veritherm (Vetter) kann ein Lied von dieser Branche singen ...
  3. Muss man die jährliche Wartung machen lassen?

    Ich meine die Wartung von Heizungsinstallateur? Ich mache das Zeugs immer selbst und die Abgasmessung führt ja der Schornsteinfeger zwangsweise durch. Habe die Heizung auch komoplett selbst eingebaut und tut seit 10 Jahren ohne Probleme.
    • Name:
    • Herr Baumann
  4. Bei uns ist es keine Vorschrift

    die Brennwerttherme vom Heizungsbauer prüfen zu lassen. Der Schornsteinfeger kommt bei uns alle zwei Jahre zum messen der Therme und einmal Anfang des Jahres (März-April) um den Schonstein des Kaminofens zu kehren.
    Zu beginn wollte er den Kamin zwei mal im Jahr kehren, ich konnte ihn aber überzeugen, das ein zusätzliches Fegen im Herbst nicht notwendig ist, da ich den Ofen über den Sommer eh nicht betreibe und der Schornstein daher nicht verschmutzen kann.
    Unser Schornsteinfeger schmeißt immer eine Karte ein, wenn er kommen will, dann ruf ich Ihn ggf. zurück und wir vereinbaren einen Termin, der zu meinen Arbeitszeiten passt. Bisher hat das immer geklappt.
    Auch in der Bauzeit war er sehr entgegenkommend, mehrere Besuche auf der Baustelle um Fragen zu klären und alles ohne Berechnung.
    Ich komme mit meinem Schornsteinfeger jedenfalls klar.
    Einmal Schornstein fegen finde ich angemessen, und alle zwei Jahre Heizung messen ist doch eigentlich auch in Ordnung. Da kenn ich viel schlimmere Abzocker.
    Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide
  5. bei uns misst der Schornsteinfeger jährlich

    macht das jeder anders?
  6. Und das LAS der Gasbrennwerttherme

    wird bei uns überhaupt nicht gefegt.
  7. @ Werner

    hmmm, in welchem Bundesland wohnst du denn? Wir in Niedersachsen, ich kenn das von allen Freunden auch nicht anders.
    Der Schornsteinfeger kommt in einem Jahr zu den geraden und im nächsten Jahr zu den ungeraden Hausnummern.
    Frank
  8. wir auch in Niedersachsen

    LAS wird auch nicht "gefegt" ... aber warum kommt der dann doppelt so oft wie bei Euch? Gibt's dafür keine generelle Verordnung?
  9. Sorry Werner

    aber das weiß ich nicht
  10. ich habe's: Niedersächsische Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung)

    Da steht folgendes drin:
    § 3 Überprüfungspflicht:
    (1) Abgasanlagen, Lüftungsanlagen und Abgaswege von Gasfeuerungsanlagen sind auf ihre Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen:
    1. bei raumluftabhängigen Feuerstätten, deren Abgasleitung innerhalb der Nutzungseinheit verbrennungsluftumspült ist oder die mit einem Gebläsebrenner und einer Lüftungsöffnung nach außen versehen sind alle zwei Jahre
    2. bei den übrigen raumluftabhängigen Feuerstätten jährlich
    3. bei raumluftunabhängigen Feuerstätten alle zwei Jahre
    Da ich eine raumluftunabhängige Therme habe, wäre lediglich eine 2-jährige Überprüfung Pflicht. Na, da werde ich mal meinem Schornsteinfeger auf die Füße treten, warum er das trotzdem jährlich macht, zu meinen Lasten ... :-(
  11. Das ist ja'n dicker Hund,

    gut das ich einen ehrlichen bzw. einen mit seinen Aufgaben vertrauten Schornsteinfeger habe.
  12. Kommando zurück, sorry

    tja, wenn man nicht richtig liest:
    Die genannte Verordnung gilt nur für die Überprüfung der Abgaswege, Schornsteine etc., das hat aber mit der jährlichen Abgasmessung der Feuerungsanlage nichts zu tun ...
    Das steht wiederum in der 1. BImSchV.
    Dort steht, dass die Feuerungsanlage jährlich gemessen werden muss. Gibt es aber auch wieder Ausnahmen, ich weiß nicht, ob Brennwert dazu gehört (ich habe kein Brennwert) ... habe's nur überflogen. Zum Nachlesen hier:
  13. Und hier sind die Profis,

    die sich schon mal um so eine Verordnung kümmern. Der normale Hausbesitzer schweigt, wundert sich und zahlt ...

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