Handwerkskammereintrag und dessen Folgen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Handwerkskammereintrag und dessen Folgen

Da ich bald Häuslebauer sein werde und auch gerne mal im Bekanntenkreis die Elektroinstallation ausführe, überlege ich mir gerade, ob ich mich in die Handwerkerolle bei der Handwerkskammer Schwaben (Bayern) eintragen lasse. Ein Gewerbe habe ich bereits angemeldet, aber natürlich nicht im Handwerksbereich, sondern in der Hard- und Softwareentwicklung (Hardwareentwicklung, Softwareentwicklung).
Da dieser Eintrag natürlich nur für eine nebenberufliche Tätigkeit sein soll, frage ich mich, welche Folgekosten da auf mich zukommen und ob es sich dann noch rentiert? Mit welchen laufenden Kosten habe ich zu rechnen? Sind diese Kosten Umsatzabhängig?
  • Name:
  • Martin Wetzel
  1. nebenberuflicher Handwerksmeister?

    Sind Sie denn Handwerksmeister im Bereich Elektro? Falls nicht, dann dürfte es nichts werden ...
    Was sagt denn Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Nebenerwerb?
    • Name:
    • ANDRE
  2. Warum nicht nebenberuflich?

    Ich war beim Anruf heute bei der Handwerkskammer sowieso überrascht, dass ich mittlerweile ohne Meisterbrief die Qualifikation zugesprochen bekomme, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Ich hätte nicht ernsthaft geglaubt, dass dies mittlerweile mit der niedrigen Qualifikation eines Gesellenbriefes in Verbindung mit einem Elektrotechnik Studium möglich ist. Vor 10 Jahren hätte ich meines Wissens da noch keine Chance gehabt. Paradox in solchen Fällen war jedenfalls, dass ich vor 10 Jahren die fachliche und personelle Verantwortung u.a. für 2 dieser Elektromeister tragen durfte und über mehrere Jahre hinweg getan habe.
    Bei einem Online-Anmeldungsformular habe ich jetzt auch gesehen, dass eine nebenberuflicher Eintrag wohl nicht so leicht möglich ist. Welche Gründe abgesehen von der Marktabschottung gibt es dafür?
    Konkret bedeutet dies übrigens, dass ich nebenberuflich elektronische Geräte entwickeln, in Serie fertigen und auf Funktion testen darf. Aber diese Geräte darf ich nicht nebenberuflich beim Kunden montieren. Das darf nur der eingetragene Handwerksbetrieb, obwohl die allermeisten davon keine Chancen hätten, die interne Funktionsweise dieses Gerätes zu verstehen und oder gar etwaige interne Fehler zu beheben.
    • Name:
    • M. Wetzel
  3. Meisterbrief & Co. KG

    Also mein Wissenstand war bis eben noch so, dass man einen Meisterbrief benötigt um in der Handwerksrolle eingetragen zu werden. Da Sie aber offiziell ein Gewerbe angemeldet haben (Hard-Software) sehe ich eigentlich keinen Sinn in dem Eintrag bei der Handwerkskammer ...
    Zitat:
    Konkret bedeutet dies übrigens, dass ich nebenberuflich elektronische Geräte entwickeln, in Serie fertigen und auf Funktion testen darf. Aber diese Geräte darf ich nicht nebenberuflich beim Kunden montieren. Das darf nur der eingetragene Handwerksbetrieb, obwohl die allermeisten davon keine Chancen hätten, die interne Funktionsweise dieses Gerätes zu verstehen und oder gar etwaige interne Fehler zu beheben.
    Sie können natürlich Geräte entwickeln und vertreiben, warum denn nicht auch beim Kunden in Betrieb nehmen? Solange Sie keine Elektroinstallationsarbeiten durchführen besteht da doch kein Problem. Sie haben die definierte Schnittstelle (Steckdose) und daran können Sie anschließen was auch immer Sie entwickelt haben ...
    Wie machen Sie das eigentlich mit der elektrischen Sicherheit Ihrer Produkte? Stichpunkt: Ableitstrom, Schutzleiterwiderstand, EMV-Verträglichkeit, Schutzklassen- und Risikobetrachtung etc. ...?
    Ich will Sie jetzt nicht löchern, bin aber sehr interessiert wie Sie daran gegangen sind. Mir schwebt nämlich eine ähnliche Geschäftsidee vor (Hausautomation, Komplettsysteme, kundenspezifische Lösungen etc..)
    • Name:
    • ANDRE
  4. Meisterbrief ist wohl die Regel, ...

    Meisterbrief ist wohl die Regel, aber wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen. Ich habe im World Wide Web (WWW) mal danach gesucht und es gibt sogar Projekte, wo FH-Absolventen mit Gesellenbrief Handwerksbetriebe übernehmen, welche keinen Nachfolger finden können. Ich weiß auch von einem damaligen Freund von mir, der gleich nach der Lehre im geringen Umfang (20 TDM Umsatz/Jahr) Elektroinstallationsarbeiten im Heizungs-Installationsbetrieb seines Vaters ausführen durfte, ohne dass dort ein Elektromeister beschäftigt war.
    Meine Hardwareentwicklugs/Herstellungs-Phase war während des Studiums ist schon lange vorbei. Damals gab es noch keine EMV-Prüfungen, die Geräte waren Schutzisoliert, der Trafo darin vergossen und die eigentlichen 220 V führenden Leiterbahnen nur wenige cm kurz. Sie hatten natürlich einen Stecker und wurden nicht irgendwie fest am Stromnetz installiert. Ich habe damals die rechtlichen Fragen zur Seite geschoben, da ich mir sehr sicher war, dass die Geräte OK waren. Die Geräte selbst waren Schnittstellenconverter, welche die spezielle, 7-bit breite, serielle Schnittstelle von Nixdorf 8870 Mehrpaltzsystemen in die 8-bit breite Standard RS232-Schnittstelle umgesetzt haben. Damit war es möglich, die oft extrem teure Nixdorf-Hardware durch preiswerte Standard Geräte zu ersetzen.
    • Name:
    • Wetzel

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