Abweichung vom Angebot
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Abweichung vom Angebot

Hallo Experten,
um wieviel Prozent darf eine Rechnung über Installationsarbeiten an Heizung, Abwasserleitungen, Wasserleitungen, und Badeinrichtung vom Angebot abweichen. Was ist noch zulässig?
Danke und Gruß
U. Backes
  • Name:
  • U. Backes
  1. Das kommt drauf an..

    Also, ich kenne eine Menge Urteile, die haben jedenfalls eine Überschreitung von bis zu 15 %, manchmal sogar 20 % für zulässig erklärt. Es gibt aber auch Urteile, da waren 10 % schon zu viel. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an, insbesondere auf die rechtliche Würdigung des Kostenvoranschlages. Ich mache immer  -  schriftlich  -  mit den Handwerkern aus, dass ich angerufen werde, wenn der Kostenvoranschlag um einen bestimmten Betrag durch unerwartete Umstände überschritten wird.
    • Name:
    • JG
  2. Angebot oder Kostenvoranschlag

    Ist es nicht auch noch ein Unterschied, ob ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag vorliegt (dabei ist nicht nur wichtig, welcher Begriff in der Überschrift steht, sondern welcher Art der Aufbau des Scheibens ist.)?
    Kostenvoranschläge können (soweit richtig) in Extremfällen bis zu 20 % überschritten werden, alles andere ist wohl eher unlauter.
    Angebote, die Mengenangaben und Einheitspreise beinhalten und deren Schlusssumme nicht als Pauschalsumme vereinbart wurde, können wahrscheinlich auch weiter überschritten werden, sofern die ausgeführten Massen das angesetzte Maß weit überschreiten. Es ist jedoch fraglich, wie weit die Überschreitung gehen darf, da bei einer Überschreitung von 100 % wohl kaum von einer gewisenhaften Angebotserstellung des AN ausgegangen werden darf. Andererseits ist zu prüfen, ob der Auftraggeber ein Laie ist, oder der AG hätte sehen können, dass die im Angebot enthaltenen Massen unzureichend angesetzt sind.
    Dann ist noch zu prüfen, ob die Kostensteigerung eventuell auch durch Sonderwünsche des AG während der Bauausführung (nach Angebotsabgabe) entstanden sind. Wenn ein Anwalt das alles abgecheckt hat, dann kann er Ihnen was abschließendes raten. Alles andere sind hier nur Schnellschüsse ohne die nötige Rechtssicherheit, derer Sie jedoch bedürfen um nicht auf die Nase zu falen und auf den Kosten sitzen zu bleiben, die Sie nicht haben wollen.
  3. Danke.

    Danke für die Antworten. Sie haben mir schon weitergeholfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    U. Backes
    • Name:
    • U. Backes

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