Bauabzugsteuer
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Bauabzugsteuer
Zur Bauabzugssteuer die im Januar kommen soll habe ich eine Frage.
Die 15 % die der Kunde an das Finanzamt abführt, ist das eine Verrechnung auf die Umsatzsteuer. Müssen wir dann nur noch 1 %
von 100 an das Finanzamt abführen. Oder müssen wir auf die 15 %
von der Rechnungssumme verzichten und zusätzlich nach die 16 %
Umsatzsteuer von der vollen Summe an das Amt abführen.
Das währe ja wohl eine totale Sauerei. Wir hier im Nord-Osten
Kalkulieren doch nicht mal mit 15 % Aufschlag. Wir würden dann
ja nicht mal unsere Kosten vom Kunden bekommen.
Die 15 % die der Kunde an das Finanzamt abführt, ist das eine Verrechnung auf die Umsatzsteuer. Müssen wir dann nur noch 1 %
von 100 an das Finanzamt abführen. Oder müssen wir auf die 15 %
von der Rechnungssumme verzichten und zusätzlich nach die 16 %
Umsatzsteuer von der vollen Summe an das Amt abführen.
Das währe ja wohl eine totale Sauerei. Wir hier im Nord-Osten
Kalkulieren doch nicht mal mit 15 % Aufschlag. Wir würden dann
ja nicht mal unsere Kosten vom Kunden bekommen.
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Nicht ganz richtig, Herr Fetting
die 15 % können nicht bei der Umsatzsteuer-Abfuhr, sondern bei Lohn-, Körperschaft- und Einkommensteuer (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer) abgezogen werden. Siehe Link.
In sonstige Themen 617 wurde darüber bereits diskutiert.Weiterführende Links:
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Die Gefahr lauert ganz woanders ...
Die Gefahr lauert ganz woanders nämlich die Frage wer ist Ihr Auftraggeber? Solange es ein Privatkunde ist, Null problemo. Will sagen hier gibt es keinen Abzug. Aber: wenn der Kunde eventuell gewerblich tätig ist, auch versteckt (Vermietung und Verpachtung), dann sind Sie der in den Ars.. gekniffene. Das Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen vom Finanzministerium finden sie unter dem Link, und dann über § 48 EStG durchforsten ...Weiterführende Links:
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falsch MoRüBe
Moin zusammen,
erstens hatten wir dieses theama glaube ich schon mal und zweitens ist es egal ob gewerblich oder private Kundschaft. Ab einer bestimmen Rechnungssumme muss, sofern keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird, abgezogen werden.
Schlimm ist nur die Verrechnungsmethode der FA untereinander. Da wird wohl demnächst die Steuernummer jedem Kunden zugänglich sein : ((.
Ach ja: War das nicht unter S ie P lündern D eutschland? :) )
MfG
Stefan Ibold -
Falsch SI ...
Falsch SI betroffen sind nur Unternehmer. Nicht der private Endkunde. Aber das andere stimmt. Es stand unter sie plündern ... -
Auch "private" Vermieter sind betroffen..
und zwar, wenn die Rechnungssumme 15.000 € übersteigt! Bei Vermietern mit Mehrwertsteueroption liegt die "unschädliche" Summe bei 5.000 €.