Auftraggeber oder berr. Vertreter
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Auftraggeber oder berr. Vertreter

immer wieder kommt es vor das ich Aufträge für Firmen ausführe bei denen dann natürlich nur ein Vertreter, Bauleiter oder ähnliches mein Ansprechpartner und eben auch der unterzeichner des Auftrags ist. nun ist es gar nicht so einfach abzuschätzen ob derjenige auch berrechtigt ist den Auftrag zu unterzeichnen, theoretisch könnte ich ja einen Vertrag mit dem hausmeister haben (den der hausmeister evtl unberechtigt gemacht hat, aber es gibt Leute die solche Ideen haben). die Firmenleitung wäre dann nicht an den Vertrag gebunden, und nicht zur Vergütung verpflichtet (und der hausmeister ist pleite, entmündigt oder sonst was).
ein sicher schwieriges Thema das bei korrekter Durchführung eine Menge Bürokratie veranlasst, denn auch beim Häuslebauer weiß man ja nicht ob nicht die Frau der alleinige Eigentümer ist.
  1. es liegt an ihnen, wem sie folgen ...

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    da sie auch schon die Probleme sehen, dann suchen sie sich solch ihre Auftraggeber besser danach aus. im wettbewerb unserer Gesellschaft ist so etwas normal. Ich würde nicht jammern, sondern Aufträge von solchen auftraggebern ablehnen. sie werden immer wieder auch genügend andere und integere, solvente Auftraggeber finden. viele Grüße
  2. Grundsätzlich

    steht im Bauvertrag unter anderen auch Grundstückeigentümer
    sowie Ihr Auftraggeber sprich Ihr Vertragspartner ... nur dieser ist berechtigt Ihnen zusätzliche Arbeiten in Auftrag zu geben oder anders formuliert der im Vertrag steht bezahlt dann Ihre Arbeiten.
    So zu einem wenn nichts schriftliches vor Ort mit dem Auftraggeber vereinbart wurde geh ich abends heim und schreibe
    dies als Aktennotiz (Tag/Anwesende/Zusätzliche Arbeiten bzw.
    Vereinbarungen und pla pla pla) nieder bzw. schicke dies per Fax
    an den Auftraggeber ... hör ich nichts davon kann ich davon ausgehen, dass das besprochene Fakt ist und bezahlt wird.
    So nun gibt es aber auch in der Praxis Architekten und sonstige
    die fleißig auf der Baustelle anschaffen ... bevor ich von
    diesen Leute einen Auftrag annehme ... verlange ich von diesen
    eine Vollmächtigunsbescheinigung das sie berechtigt sind zusätzliche Arbeiten in Auftrag zu vergeben. und Ohne diese
    Vollmächtigung gibt es nun mal gar nichts es sei den ich kenne die Leute besser (z.B. Kunden usw.)
    MfG Thalhammer
  3. Upps Sorry

    Habe wieder ein paar Fehler eingebaut ... zu einem meinte ich das ich die Aktennotiz niederschreibe und die per Post o. Fax an dem
    Auftraggeber verschicke ... zum anderen habe ich wieder eine Menge Rechtschreibfehler drin (pruuust) z.B. sollte Vollmacht heißen ... naja ein Praktiker und schreiben halt ... Also nochmals Sorry ich wisst sicher was gemeint ist und dem Fragesteller ist somit geholfen.
  4. stört nicht

    Fehler stören nicht, wie gesagt ich weiß was gemeint ist. ihre Ausführung scheint mir praktikabel und doch mit einigermaßen Sicherheit

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