Neubau und kleiner Garten am Hang - was ist auf nicht überbaubarer Fläche erlaubt?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Neubau und kleiner Garten am Hang - was ist auf nicht überbaubarer Fläche erlaubt?

Hallo zusammen,

wir sind vor 2 Monaten in unsere neu gebaute DHH gezogen und wollten uns jetzt mit dem Thema Garten etwas näher beschäftigen.

Dabei gibt es gleich mehrere "Herausforderungen":

1. Für unser Haus gibt es eine Vereinigungsbaulast mit 3 weitern Häusern, von denen 2 aufgrund der Zufahrt und dem fehlenden Vorgarten sehr viel gepflasterte Flächen haben und wir somit praktisch überhaupt nichts mehr bauen dürfen, was den Boden versiegeln würde.

  • Wenn die GRZAbk. Zahl erreicht ist, darf man dann wirklich sowas harmloses wie eine Mülltonnenbox oder ein kleines Gartenhäuschen nicht mehr bauen?
  • Wo stellt man den Rasenmäher hin - auf der Wiese stehen lassen?

2. Unser Haus liegt leicht am Hang. Unser Garten hat seitlich also ca. 9 ° Gefälle. Dieses Gefälle muss laut Bebauungsplan geduldet werden und darf nicht direkt angrenzend mit L-Steinen abgefangen werden. Es geht hier um ca. 50 cm nach oben und 50 cm nach unten. Mit einer Böschung verlieren wir relativ viel Fläche.

  • Kann jemand was sagen, wenn wir ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze Tiefenbordsteine setzen und innerhalb dieses Streifens versuchen, die Schräge auszugleichen, damit alles, was nach den 80 cm kommt, gerade ist?
  • Diese Tiefenbordsteine wären dann jedoch außerhalb der überbaugaren Grenze. Aber ist das wirklich ein "Bauwerk"?
  • Man müsste sie ja wahrscheinlich nicht einmal einbetonieren. Was meint ihr?

3. Unsere nicht überbaubare Gartenfläche macht fast die Hälfte von unserem Garten aus.

  • Darf man da wirklich kein Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen aufstellen?
  • Darf man hier wenigstens ein paar Trittsteine oder eventuell eine kleine Treppe mit 3 Stufen hin legen?

Ich hoffe ihr könnt uns da ein wenig weiter helfen. In der Nachbarschaft haben schon etliche Eigentümer Post von der Stadt bekommen mit der Aufforderung z.B. Mülltonnenboxen wieder zurück zu bauen. Unser größtes Anliegen wäre aber wirklich die Begradigung vom Garten.

Vielen Dank vorab!

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Neubau und kleiner Garten am Hang - was ist auf nicht überbaubarer Fläche erlaubt?" im BAU-Forum "Rund um den Garten"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Andik
  1. der Preis des Kleingedruckten

    Um auf einem keinen Handtuch überhaupt bauen zu können, hat man quasi eine Grundstücks-WEGAbk. gegründet und die Auflagen des B-Planes auf 3 Eigentümer verteilt. Das war vorher bekannt. Nun braucht man einen Verwaltungsfachmann, der die Tricks kennt und über die Art der Einfriedung und der Entsiegeln von Wegen und Stellplätzen die GRZAbk. verändert, um gemeinsam als WEG die Zusatzwünsche erfüllen zu können.

    Hier ist die Erfahrung von Experten gefragt und nicht die KI. Das Hangproblem könnte zum Beispiel durch die Art und Höhe der Einfriedung gelöst werden, Wege und Stellplätze könnten durch wasserdurchlässige Steine entsiegelt werden um kleine Schuppen zu bauen.

  2. Hier ist die Erfahrung von Experten gefragt und nicht die KI ;-)

    Foto von BauKI

    Quelle: ChatGPT

    Was meint Herr Kirschner wenn er schreibt: Hier ist die Erfahrung von Experten gefragt und nicht die KI

    Die Aussage "Hier ist die Erfahrung von Experten gefragt und nicht die KI" von Herr Kirschner bedeutet, dass er der Meinung ist, dass menschliche Experten aufgrund ihrer Erfahrung und ihres Wissens in der Lage sind, bessere Lösungen für ein bestimmtes Problem zu finden als KI-Systeme. Er impliziert, dass KI-Systeme zwar nützlich sein können, aber ihre Fähigkeiten begrenzt sind und dass menschliche Experten besser in der Lage sind, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und adäquate Lösungen zu finden.

    Kann man Herrn Kirschner darauf antworten: Habe den Wink mit dem Zaunpfahl / Vorschlaghammer verstanden ;-)

    Ja, du könntest Herrn Kirschner darauf antworten: "Kein Problem, ich habe den Wink mit dem Zaunpfahl bzw. Vorschlaghammer verstanden und werde mein Bestes geben, um mit meiner eigenen Erfahrung und meinem Wissen zu helfen."

  3. Gemeinsam für eine lebenswerte WEG: Wege und Einfriedungen als Lösung für die GRZ

    Foto von BauKI

    Quelle: ChatGPT

    Verwendete Abkürzungen:

    • WEGAbk.: Wohnungseigentümergemeinschaft
    • GRZAbk.: Grundflächenzahl
    • GFZAbk.: Geschossflächenzahl

    Fasse den Sachverhalt kurz zusammen

    Eine Person ist vor 2 Monaten in ihr neues Haus gezogen und möchte sich nun mit dem Garten beschäftigen. Es gibt jedoch einige Herausforderungen, darunter eine Vereinigungsbaulast, ein Hanggrundstück und eine große nicht überbaubare Fläche im Garten. Es werden Fragen zu erlaubten Bauwerken wie Mülltonnenboxen und Gartenhäuschen sowie zur Gestaltung des Hangs gestellt. Der Beitragsersteller sucht nach Expertenrat, um diese Fragen zu klären.

    Herr Kirschner schlägt vor, dass ein Verwaltungsfachmann benötigt wird, um die Tricks zu kennen und die GRZ durch die Art der Einfriedung und der Entsiegelung von Wegen und Stellplätzen zu verändern, um gemeinsam als WEG die Zusatzwünsche zu erfüllen. Er gibt auch an, dass das Hangproblem durch die Art und Höhe der Einfriedung gelöst werden kann und dass wasserdurchlässige Steine für Wege und Stellplätze verwendet werden können, um kleine Schuppen zu bauen.

    Was versteht man unter einer Vereinigungsbaulast?

    Eine Vereinigungsbaulast ist eine Belastung, die auf einem Grundstück liegt und die eine Beschränkung für die spätere Nutzung des Grundstücks darstellt. Sie tritt in der Regel auf, wenn zwei oder mehrere benachbarte Grundstücke zusammengelegt werden, um ein neues Grundstück zu bilden. Die Vereinigungsbaulast kann verschiedene Regelungen enthalten, wie beispielsweise die Festlegung der maximalen Geschossflächenzahl oder der maximalen Gebäudehöhe. Die Vereinigungsbaulast ist im Grundbuch des betreffenden Grundstücks eingetragen und bindend für alle Eigentümer des Grundstücks.

    Erkläre bitte, was unter GRZ zu verstehen ist

    GRZ steht für die Grundflächenzahl und ist eine Maßzahl, die in der Bauleitplanung verwendet wird. Sie gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks überbaut werden darf. Ein höherer GRZ-Wert bedeutet, dass mehr Fläche bebaut werden darf. Zum Beispiel darf bei einer GRZ von 0,4 auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück maximal 400 Quadratmeter bebaut werden.

    Wer legt die GRZ fest, ist die GRZ überall gleich und was sind mögliche Gründe für die Festlegung einer GRZ?

    Die GRZ wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist nicht überall gleich. Die GRZ kann je nach Bebauungsplan und Ort unterschiedlich sein. Die Festlegung der GRZ kann unterschiedliche Gründe haben, wie zum Beispiel den Schutz von Grünflächen, die Erhaltung des Landschaftsbildes oder den Schutz von Natur- und Landschaftsgebieten. Die GRZ dient auch dazu, eine Überbebauung und eine Versiegelung des Bodens zu verhindern und somit das Regenwasser besser versickern zu lassen.

    Neben der GRZ gibt es noch die GFZ - stehen diese Zahlen in irgendeinem Zusammenhang?

    Die GRZ (GRundflächenZahl) gibt das Verhältnis der bebaubaren Grundstücksfläche zur Gesamtfläche an, während die GFZ (GeschossFlächenZahl) das Verhältnis der gesamten Geschossfläche der Gebäude zur Grundstücksfläche angibt. Beide Werte sind in der Regel in den Bebauungsplänen von Gemeinden festgelegt und dienen zur Regelung der baulichen Nutzung von Grundstücken.

    Die GRZ (GRundflächenZahl) wird in der Regel durch die Bebauungspläne der Gemeinden oder Städte festgelegt. Die GRZ (GRundflächenZahl) gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks maximal bebaut werden dürfen.

    Die GFZ (GeschossFlächenZahl) wird durch die Division der Geschossfläche (GFAbk.) durch die Grundstücksfläche (GR) berechnet: GFZ = GF / GR. Die Geschossfläche ist dabei die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse des Gebäudes, während die Grundstücksfläche die Fläche des gesamten Grundstücks darstellt. Die GFZ (GeschossFlächenZahl) gibt somit an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

    Bitte erkläre, wie die Ausführung von Herrn Kirschner zu verstehen ist: "Wege und Stellplätze könnten durch wasserdurchlässige Steine entsiegelt werden um kleine Schuppen zu bauen"

    Herr Kirschner schlägt vor, dass Wege und Stellplätze auf dem Grundstück durch wasserdurchlässige Steine entsiegelt werden können, um den Boden nicht zu versiegeln und somit die GRZ nicht zu überschreiten. Auf diesen Flächen könnten dann kleine Schuppen oder Gartenhäuser gebaut werden, ohne dass die überbaubare Fläche überschritten wird. Wasserdurchlässige Steine ermöglichen es, dass Regenwasser versickert und das Grundwasser auf natürliche Weise aufgefüllt wird.

    Nenne Beispiele für wasserdurchlässige Steine

    Einige Beispiele für wasserdurchlässige Steine sind:

    • Rasengittersteine
    • Pflastersteine mit wasserdurchlässigen Fugen
    • Kiessteine mit einer speziellen Korngröße, die das Einsickern von Regenwasser ermöglichen
    • Schottersteine mit einer wasserdurchlässigen Tragschicht

    Kannst du erklären, wie nachfolgende Aussage zu verstehen ist oder umgesetzt werden kann: Das Hangproblem könnte zum Beispiel durch die Art und Höhe der Einfriedung gelöst werden

    Die Aussage besagt, dass das Problem eines Hangs, der möglicherweise instabil ist oder Erosion ausgesetzt ist, durch die Wahl der richtigen Art und Höhe der Einfriedung behoben werden kann. Eine Einfriedung kann dazu beitragen, den Boden zu stabilisieren und das Abfließen von Wasser zu kontrollieren, um Erosion zu verhindern. Wenn die Einfriedung jedoch zu hoch oder nicht angemessen gestaltet ist, kann dies das Problem verschlimmern und möglicherweise zu weiteren Schäden führen. Es ist daher wichtig, eine angemessene Einfriedung zu wählen, die den Bedürfnissen des Geländes entspricht.

    Wie kann eine WEG gemeinsam Lösungen finden, um z.B. über die Art der Einfriedung und der Entsiegeln von Wegen und Stellplätzen die GRZ zu verändern?

    Eine WEG kann gemeinsam Lösungen finden, indem sie zuerst eine Versammlung einberuft und die Ideen und Vorschläge der Eigentümer sammelt. Dann kann ein Expertenteam hinzugezogen werden, um die Machbarkeit und Kosten der Vorschläge zu prüfen. Wenn die Vorschläge umgesetzt werden, können die Eigentümer eine Vereinbarung unterzeichnen, die die Änderungen der GRZ und die Kostenverteilung regelt. Es ist wichtig, dass alle Eigentümer sich an der Entscheidungsfindung beteiligen und sich auf eine gemeinsame Lösung einigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

    Was sind die wichtigsten in diesem Thread verwendeten Keywords / Schlüsselworte und nenne pro Keyword / Schlüsselwort ca. 5 Synonyme

    • Bebauungsplan: Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan, Stadtplanung, Planungsrecht
    • Grundstücksgrenze: Grenzlinie, Parzellengrenze, Grundstückslinie, Abmarkung, Abgrenzung
    • GFZ: Geschossflächenzahl, Bebauungsdichte, Baugrundzahl, Grundflächenzahl, Nutzflächenzahl
    • GRZ: Grundflächenzahl, Baugrenze, Baufluchtlinie, Bebauungsgrenze, Bebauungslinie
    • Einfriedung: Zaun, Mauer, Hecke, Umzäunung, Begrenzung
    • Hanglage: Hanggrundstück, Steilhang, Hangneigung, Böschung, Abhang
    • Entsiegelung: Versickerung, Entwässerung, Durchlässigkeit, Versickerungsanlage, Regenwassermanagement
  4. 2 x 3 macht 4. Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....

    Foto von BauKI

    Quelle: ChatGPT

    Nachfolgender Berechnung liegt folgende Aussage von Herrn Kirschner zugrunde:

    [ Zitat Anfang ] ... Um auf einem keinen Handtuch überhaupt bauen zu können, hat man quasi eine Grundstücks-WEGAbk. gegründet und die Auflagen des B-Planes auf 3 Eigentümer verteilt. ... [ Zitat Ende ]

    1. Versuch

    Angenommen Grundstück1, Grundstück2 und Grundstück3 sind gleich groß. Grundstück1 liegt an der Straße und muss zur Erschließung von Grundstück2 und Grundstück3 voll versiegelt werden. Wie groß müssen dann die Gartenflächen von Grundstück2 und Grundstück3 jeweils mindestens werden, bei einer GRZAbk. von 2/3?

    Um die Mindestgröße der Gartenflächen von Grundstück2 und Grundstück3 zu berechnen, müssen wir zunächst die maximale Bebauung des Gesamtgrundstücks bestimmen, da die GRZ für das Gesamtgrundstück gilt.

    Da die GRZ 2/3 beträgt, darf maximal 2/3 des Gesamtgrundstücks bebaut werden. Wenn Grundstück1 voll versiegelt werden muss, verbleiben nur noch Grundstück2 und Grundstück3 als bebaubare Flächen. Da alle drei Grundstücke gleich groß sind, beträgt die Größe des Gesamtgrundstücks 3 Flächen-Einheiten.

    Daraus ergibt sich eine maximale Bebauung von 2 Flächen-Einheiten (2/3 von 3 Flächen-Einheiten). Wenn Grundstück1 bereits voll bebaut ist, bleiben somit nur noch 1 Flächen-Einheit für Grundstück2 und 1 Flächen-Einheit für Grundstück3 übrig.

    Um nun die Mindestgröße der Gartenflächen zu berechnen, müssen wir die bebaute Fläche von der Gesamtfläche des jeweiligen Grundstücks abziehen. Da alle Grundstücke gleich groß sind, beträgt die Gesamtfläche jedes Grundstücks 1 Flächen-Einheit.

    Wenn wir davon ausgehen, dass die Bebauung auf jedem Grundstück gleichmäßig aufgeteilt wird, ergibt sich eine maximale bebaute Fläche von 1/3 Flächen-Einheit für jedes Grundstück (1 Flächen-Einheit insgesamt / 3 Grundstücke).

    Damit ergibt sich eine Mindestgröße der Gartenflächen von jeweils 2/3 Flächen-Einheiten für Grundstück2 und Grundstück3 (1 Flächen-Einheit insgesamt - 1/3 Flächen-Einheit bebaute Fläche auf jedem Grundstück).

    2. Versuch

    Auf einem Gesamtgrundstück der Größe 3 Flächen-Einheiten liegt die gemeinsame Vereinigungsbaulast, dass zusammen max. 2/3 bebaut werden dürfen. Wenn das Gesamtgrundstück eine Größe von 3 Flächen-Einheiten hat und aus 3 gleich großen Teilflächen besteht, Teilfläche1 (Größe = 1 Flächen-Einheit), Teilfläche2 (Größe = 1 Flächen-Einheit) und Teilfläche3 (Größe = 1 Flächen-Einheit), und Teilfläche1 voll bebaut ist, wie groß darf dann die maximale Bebauung von Teilfläche2 und Teilfläche3 sein?

    Wenn Teilfläche1 vollständig bebaut ist, dürfen Teilfläche2 und Teilfläche3 zusammen höchstens mit einer GRZ von 2/3 bebaut werden, da die Vereinigungsbaulast besagt, dass das Gesamtgrundstück insgesamt nur zu 2/3 bebaut werden darf. Da alle Teilflächen gleich groß sind, darf jede der beiden Teilflächen mit einer GRZ von höchstens 1/3 bebaut werden, um insgesamt unter der maximalen GRZ von 2/3 zu bleiben. Das bedeutet, dass Teilfläche2 und Teilfläche3 jeweils höchstens eine Fläche von 1/3 mit Gebäuden bebaut werden dürfen, während der Rest als Garten oder Grünfläche freigehalten werden muss.

    3. Versuch - gleicher Text wie 2. Versuch!

    Auf einem Gesamtgrundstück der Größe 3 Flächen-Einheiten liegt die gemeinsame Vereinigungsbaulast, dass zusammen max. 2/3 bebaut werden dürfen. Wenn das Gesamtgrundstück eine Größe von 3 Flächen-Einheiten hat und aus 3 gleich großen Teilflächen besteht, Teilfläche1 (Größe = 1 Flächen-Einheit), Teilfläche2 (Größe = 1 Flächen-Einheit) und Teilfläche3 (Größe = 1 Flächen-Einheit), und Teilfläche1 voll bebaut ist, wie groß darf dann die maximale Bebauung von Teilfläche2 und Teilfläche3 sein?

    Wenn Teilfläche1 vollständig bebaut ist und die maximale Bebauung des Gesamtgrundstücks bei 2/3 liegt, dann stehen für die Teilflächen2 und Teilfläche3 noch insgesamt 1 Flächeneinheit zur Verfügung. Da die beiden Teilflächen gleich groß sind, könnte man sie jeweils mit einer GRZ von 0,5 bebauen, was einer Geschossfläche von je 0,5 Flächeneinheiten entspricht.

    4. Versuch - etwas vereinfacht

    Auf einem Gesamtgrundstück der Größe 2 Flächen-Einheiten liegt die gemeinsame Vereinigungsbaulast, dass zusammen max. 2/3 bebaut werden dürfen. Wenn das Gesamtgrundstück eine Größe von 2 Flächen-Einheiten hat und aus 2 gleich großen Teilflächen besteht, Teilfläche1 (Größe = 1 Flächen-Einheit) und Teilfläche2 (Größe = 1 Flächen-Einheit), und Teilfläche1 voll bebaut ist, wie groß darf dann die maximale Bebauung von Teilfläche2 sein?

    Da die maximale Bebauungsdichte des Gesamtgrundstücks bei 2/3 liegt und Teilfläche1 voll bebaut ist, darf Teilfläche2 nicht mehr als 2/3 ihrer Fläche bebaut werden. Das bedeutet, dass die maximale Bebauung von Teilfläche2 2/3 von 1 Flächen-Einheit (also 2/3 Flächen-Einheiten) nicht überschreiten darf.

    Bitte beachte, dass das Gesamtgrundstück aus Teilfläche1 + Teilfläche2 besteht - bitte rechne neu

    Entschuldigung für den Fehler. Wenn das Gesamtgrundstück aus Teilfläche1 (Größe =1 Flächen-Einheit) und Teilfläche2 (Größe =1 Flächen-Einheit) besteht und Teilfläche1 voll verbaut ist, darf Teilfläche2 maximal 2/3 der verbleibenden Fläche nach Abzug der Verkehrsflächen (z.B. Zufahrten, Gehwege) bebaut werden.

    Die verbleibende Fläche nach Abzug der Verkehrsflächen beträgt 1 Flächen-Einheit. Da die gemeinsame Vereinigungsbaulast besagt, dass maximal 2/3 bebaut werden dürfen, darf Teilfläche2 mit maximal 2/3 von 1 Flächen-Einheit, also mit 2/3 Flächen-Einheiten bebaut werden.

    Wenn aber Teilfläche1 bereits voll bebaut ist (also 1 Flächen-Einheit ist bebaut) + 2/3 Flächen-Einheiten von Teilfläche2 ebenfalls bebaut werden dürfen, dann dürfen nach deiner Berechnung insgesamt 1+2/3 Flächen-Einheiten bebaut werden - das ist ein Widerspruch zu: Gesamtgrundstück der Größe 2 Flächen-Einheiten * 2/3 = 4/3 = 1+1/3 dürfen bebaut werden

    Sie haben Recht, es gibt hier einen Widerspruch. Wenn das Gesamtgrundstück 2 Flächen-Einheiten groß ist und die GRZ 2/3 beträgt, dann darf das Grundstück insgesamt nur 1,33 Flächen-Einheiten bebaut werden. Wenn Teilfläche1 bereits voll bebaut ist, dann verbleiben nur noch 0,67 Flächen-Einheiten für Teilfläche2 und Teilfläche3. Da aber jede dieser Teilflächen 1 Flächen-Einheit groß ist, ist es nicht möglich, auf beiden Teilflächen die GRZ von 2/3 einzuhalten. Daher ist die Fragestellung inkonsistent und es gibt keine Lösung, die den gegebenen Bedingungen entspricht.

  5. die KI stiftet Verwirrung

    Die KI stiftet Verwirrung mit viel Text und Berechnungen. Eine Vereinigung von Grundstücken bedeutet: EIN Haus auf einem Grundstück. Alle Teil-Eigentümer stehen dafür ein, selbst wenn auf einem Eckgrundstück eine geringe Bebauung (Versiegelung) möglich wäre. Reihenhäuser werden zusammen geplant und gebaut. Folglich werden die Berechnungen nach Planunterlagen gemacht und nach Planunterlagen wird die Gesamtgenehmigung erteilt. Ebenfalls kaufen die Teileigentümer nach Plan bzw. nach der Genehmigung. Wenn alles fertig ist und bezogen beginnen die Versuche, die BG zu ändern. Aber es ist zu spät. Es ist deshalb zu spät, weil die erteilte BG eine Gesamtheit ist, also eine Änderung für einen einzelnen beschlossen werden muß wozu die Anderen natürlich nicht zustimmen. Das sind die Tücken einer WEGAbk.. Am grünen Tisch hätte ein guter Bauträger das besprechen können .........mit der Konsequenz: die Bebauung und Vereinigungsbaulast ist beknackt und ihr solltet nicht kaufen. Somit sind die Käufer reingefallen für maximalen Gewinn des Bauträgers. Hat die KI den Bauträger beraten?
  6. @Kirschner - ich wollte damit (nochmals, siehe auch Statikbeispiel) aufzeigen, ...

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Ich wollte damit (nochmals, siehe auch Statikbeispiel - https://bau.de/forum/bauphysik/10661.php#1676495900) aufzeigen, dass die KI-Systeme derzeit (!) noch nicht "richtig rechnen können", auch wenn die Berechnungen oberflächlich betrachtet "richtig" und nachvollziehbar erscheinen.

    Das alleine war meine Message an alle, die hier im Forum lesen und schreiben, damit wir gemeinsam lernen und nachvollziehen können, was die KI derzeit kann und noch nicht kann.

    Da die derzeitigen KI-Systeme wie ChatGPT Sprachmodelle sind und keine Computeralgebrasysteme, wie z.B. Maple, Mathcad oder Mathematica, können sie derartige Aufgaben noch nicht lösen, aber es wird vermutlich nicht mehr lange dauern, bis sie auch derartige Aufgabenstellungen (zumindest einfache Dreisatzrechnungen etc.) lösen können.

    Ein interessanter Artikel erschien kürzlich (16.02.2023) auch bei ingenieur.de:

    [ Zitat Anfang ] ... ChatGPT reiht Wort für Wort aneinander und formt daraus in der Regel sinnvolle Sätze ... [ Zitat Ende ]
    • Name:
    • GP
  7. ist KI Huhn oder Ei

    oder was kommt zuerst? Das Beste wäre, sich zuerst die Experten zoffen zu lassen und dann die KI nach der Quintessenz zu fragen, also NI (natürliche Intelligenz) vor KI. Ich habe entsetzt festgestellt, dass andere Experten bei der Teilnahme von KI still sind.
  8. @Alle und natürlich an Herrn Kirschner - danke!

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Ich wollte und will meine KI-Versuche nicht im geheimen Kämmerchen absolvieren und mir dann daraus einen Reim machen. Ich will aber natürlich auch nicht die NI (natürliche Intelligenz) abschrecken - ganz im Gegenteil, ich bemühe mich darum, einen Weg zu finden, wie man ein neues Werkzeug sinnvoll integrieren kann. Dass (vor allem) man(n) bei solchen Aktionen auch mal über das Ziel hinaus schießt, dass kennen wir vermutlich alle aus unserer Sturm- und Drangzeit ;-)

    Ich werde mich deshalb die nächsten Tage und vielleicht auch Wochen an den bisher über Jahre offen gebliebenen Fragen https://bau.de/forum/liste.php?l=ohneantwort "üben" - da sollte ich nicht / niemanden stören, aber jeder kann mitlesen, mitlernen und hoffentlich auch mitschreiben.

    • Name:
    • GP

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