Rund um den Garten
Bauträgervertrag; Zustand des Mutterbodens
Hallo zusammen!
Wir bauen über einen Bauträger (ja, wirklich ein Bauträger ) im Rheinland. Soweit sind uns die schlimmsten Horrorgeschichten zum Glück erspart geblieben, insgesamt leistet das Unternehmen und die meisten Gewerke gute Arbeit. Nächste Woche ist Vorbegehung, Richtung Juli dann Schlüsselübergabe. Eine Frage habe ich zum Zustand der Außenanlagen: Laut Baubeschreibung soll Mutterboden verlegt werden, das ist im hinteren Garten auch schon geschehen (Vorgarten ist mit Pflasterung etc. noch nicht fertig) und auch durch das gute Wetter der letzten Wochen sprießt das Unkraut nur so vor sich hin, die Brennnessen sind schon wieder kniehoch.
Weiß jemand, ob wir hier zur Übergabe einen Zustand frisch verlegten Mutterbodens verlangen können? Wir haben vor Monaten schon angesprochen, ob eine Teilabnahme des Gartens möglich ist, um das zu verhindern, das wollte er nicht.
Danke für eure Beiträge!
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Verstehe ich nicht
Also dass Mutterboden in üblicher Starke aufgetragen worden ist, bestreiten Sie gar nicht? Was wollen Sie denn dann? Gartenpflege (Rasenansaat, Rasenmähen und Unkrautbeseitigung) stand nicht im Vertrag, oder?
Sie könnten allenfalls argumentieren, dass die Brennesseln so hoch und so dicht stehen, dass eine visuelle Abnahme der Außenanlagen gar nicht möglich ist. Bitte melden Sie das dann dem BT vorab, so dass er am Tag vor der Abnahme jemanden mit einem Rasenmäher übers Grundstück jagen kann. Mehr werden Sie kaum fordern können.
Der BT ist sicher nicht verpflichtet, den Einbau des Mutterbodens so zu terminieren, dass Sie zur Hausübergabe eine jungfräulich braune Krume im Garten liegen haben, auf die sie am Tag nach der Abnahme nur noch Rasensaat ausbringen müssen.
Frage: Was hätte Ihnen die Teilabnahme der Gartenfläche vor 2 Monaten rein rechtlich gebracht?
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Erwartungen
Danke für die schnelle Antwort! Nein, die Auftragung des Mutterbodens bestreiten wir nicht.
Rechtlich hätte uns die Teilabnahme nichts gebracht, aber die Möglichkeit zur sofortigen Bearbeitung nach Auslegung des Mutterbodens gegeben, damit er nicht erst zuwuchert.
Letztlich ist der Zustand des Mutterbodens vertraglich nicht geregelt, insofern zielt meine Frage in erster Linie darauf, ob es hier Erfahrungs- oder Richtwerte gibt. Am liebsten wäre uns natürlich, wenn wir den Boden bearbeitbar übernehmen und nicht erst eine Bearbeitbarkeit herstellen müssen, so wie es jetzt ist. Für den Rest der Baumaßnahme gilt das ja auch, da wir das Haus selbst schließlich nicht voller Baudreck übernehmen bzw. vor der Übergabe eine Endreinigung erfolgt. Wenn das nicht so ist, ist das für uns sicher kein Hindernis- oder Streitgrund, aber wir möchten das eben klären, bevor wir für Unruhe sorgen.
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OK
dann kommunizieren und argumentieren Sie das doch genau so mit dem BT. Wenns gut läuft schickt er einen Gärtner, der die Brennnesseln samt Wurzeln raus nimmt und entsorgt und sie bekommen die nackte Mutterbodenfläche abnahmereif. Da braucht es eben ein bisl guten Willen vom BT - aber wenn das Klima während der Bauzeit ansonsten gut war, sollte es klappen.
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"Round Up" (einfach googlen)
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Toller Ratschlag
Round Up. Ein Herbizid, dessen Inhaltsstoffe durchaus im Verdacht stehen, krebserregend zu sein und und die Fauna zu schädigen.
SUUUUUPER Ratschlag. Als nächsten kommen Agent Orange, E 605 und DDT
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Na klar ist das ein toller Ratschlag
Von mir gibt es -so wie Sie mich kennen Herr Dühlmeyer- immer nur tolle Ratschläge.
Das Produkt wird verkauft und darf benutzt werden. Dies natürlich nur von Personen, die mit dem Produkt vertraut sind und in der Anwendung geschult sind.
Das funktioniert in jedem Fall aber.
Oder halt Manpower und alles ausreißen, aber das scheint der Fragesteller nicht machen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz