Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden
BAU-Forum: Rund um den Garten
Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden
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Garage
Zulässig sind als Grenzbebauung üblicherweise Garagen, wie breit ist ihr Auto? -
Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden
In Thüringen sind nicht nur Garagen an der Grenze erlaubt." (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig: 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m; abweichend von Absatz 4 Satz 3 bleibt die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad unberücksichtigt, ... "
Aber selbst wenn es eine Garage würde, mutiert die Einfriedung dann zur Gebäudewand? Das ist meine eigentliche Frage.
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Gebäude
Richtig, und ein Gebäude besteht aus 4 Wänden, Tür und Dach. Dabei lässt sich über das Material sicher diskutieren, aber ihre Konstruktion könnte da kritisch gesehen werden. Fragen sie mal beim zuständigen Amt. -
Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden
Ja das ist mein Problem. Wo steht das mit den vier Wänden. Es gibt ja auch runde Gebäude und in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 steht im § 2 Begriffe:" (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. "
und " (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen ... "
Ich finde nichts, dass ein Gebäude vier Wände haben muss. Ein Carport ist auch ein Gebäude und hat oft keine Wand. Vielleicht muss es so tief sein, dass man drunter stehen kann oder der Spaten oder das Insektenhotel.