Gartenzaun des Nachbarn  -  Sichtschutz auf meiner Seite
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gartenzaun des Nachbarn  -  Sichtschutz auf meiner Seite

Ich habe eine Frage: Mein Nachbar hat zwischen unseren Grundstücken einen Maschendrahtzaun aufgestellt. Der Zaun steht auf seinem Grund. Auf diesem Zaun hat er einen grünen Kunststoff-Sichtschutz montiert. Und den hat er auf meiner Seite angebracht. Muss ich das zulassen, weil es sein Zaun ist? Darf er einfach auf mein Grundstück rüber die Plane montieren ohne mein Einverständnis zu haben?
  • Name:
  • UschiE
  1. Ich sag nur: "Moschndraatzaun und Knackbeerstrauch ... "

    1.) Was steht denn im Nachbarrechtsgesetz ihres Bundeslandes über Zäune und Einfriedungen? 2.) Gibt es darüber hinaus bei Ihnen eine Ortssatzung, die abweichende Ausführungen vom Nachbarrechtsgesetz zulässt?

    Oft heißt es: "Zaun mit einer Höhe von maximal 1,25 m und nicht blickdicht". Allerdings kann man bei einem "angespannten Nachbarschaftsverhältnis" schon verstehen, wenn der ein oder andere Nachbar es gern blickdicht hätte, um sich so vor nachbarlicher Überwachung, unerwünschten Kommentaren und ähnlichen Übergriffen in die eigene Privatsphäre zu schützen.

    Was wollen Sie denn eigentlich? Pflanzen Sie doch eine Hecke vor die Plane und finden Sie sich mit dem Gedanken ab, dass ihr Nachbar von ihnen nicht ständig "gesehen" werden will.

  2. Sichtschutz  -  Nachbar

    Das Verhältnis IST angespannt, Sträucher kann ich leider keine setzen, dort ist meine Terrasse. Mir geht es hauptsächlich darum, dass jemand einfach in meinen Garten geht, ohne mein Einverständnis dazu zu haben.

    Aber auf jeden Fall danke für die Antwort!

  3. Können Sie das beweisen?

    Wenn Sie wissen und beweisen können, wer wann unerlaubt auf ihrem Grundstück war, dann könnten Sie ihn ja wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Aber was hat das hier in einem Bauforum zu suchen?

    Es ist doch mehr als verständlich, dass mancher Nachbar es nicht gerade schön findet, wenn bei schönem Wetter ständig Leute direkt an seinem Zaun sitzen und ihm ungehindert ins Grundstück schauen.

    Wenn Sie zwischen ihrer Terrasse und dem Zaun nicht mal Platz für eine Buchsbaumhecke haben, dann stimmt auch bei ihnen möglicherweise was nicht! Denn in einigen Bundesländern gibt es auch gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände für Terrassen: "Nach dem Nachbarrechtsgesetz dürfen Terrassen, die von der Grundstücksgrenze keinen größeren Abstand als 2,50 Meter haben, nur angelegt werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat. Das gilt auch, wenn das Grundstück des Nachbarn gar nicht bebaut ist. "

    Schauen Sie mal, wie das in ihrem Bundesland geregelt ist. Wenn es für Sie richtig dumm kommt, erhalten Sie am Ende der Streiterei noch vom Bauamt eine Rückbauaufforderung für ihre Terrasse, wenn sie den Nachbarn weiter ärgern und ihm seinen Sichtschutz verbieten wollen.

    Also dran denken: Immer schön freundlich bleiben! Leben und leben lassen! Es gibt immer 2 Seiten einer Medaille! Manchmal hilft es, wenn man sich mal in die Lage des anderen hinein fühlt.

  4. Stimmt was nicht?

    Doch doch da stimmt alles, das sind 2 Grundstücke die zusammen waren und jetzt geteilt sind. Ich wollte niemanden belästigen, tut mir leid, dass ich da falsche bin! Vielen Dank auf alle Fälle!
  5. Oha

    ... sehen Sie, es kommt auf ganz viele verschiedene Details an im Nachbarrecht. (Wann wurde das Grundstück geteilt? Gab es die Terrasse zu diesem Zeitpunkt schon? Was steht zum Zaun im Nachbarrecht ihres Bundeslandes und was sagt ihre Gemeinde dazu? usw ...) Da wirklich Recht zu bekommen ist schwierig und noch viel schwieriger ist es danach wieder Ruhe und Frieden zu bekommen.

    Ich drücke ihnen die Daumen. Vielleicht geht es mit etwas Geduld von beiden Seiten ja doch noch irgendwie friedlich weiter ...

  6. Terrassen an der Grenze sind bis 0,99 m Höhe zulässig

    Das bedeutet es ist keine Genehmigung notwendig. Bei angespanntem Nachbarschaftsverhältnis allerdings ist das eine Provokation. Beim Zaun kommt es auf die Lage des Fundaments an, ist es komplett auf dem Nachbargrundstück, dann ist der Zaun komplett dem Nachbarn und der Rest bis Grenze auch, der Nachbar kann dann eine Zaunerhöhung montieren, allerdings ohne Ihr Grundstück zu betreten. Wenn er es trotzdem tat, müssen Sie ein Hausverbot beweisen und nun innerhalb von 3 Monaten Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten, ansonsten ist das verjährt. Auch gibt es einen feinen Unterschied: es gibt Nachbarn und es gibt Leute die nur nebenan wohnen. Gruß

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