Terrassenrückbau Forderung
BAU-Forum: Rund um den Garten
Terrassenrückbau Forderung
wir haben einen recht spannenden Fall der jedoch bei mir zu schlaflosen Nächten führt.
Wir haben 2007/2008 ein kleines Haus (in Baden Württembert) gekauft und Saniert und Umgebaut. Das Haus steht schon immer etwas höher als das Gartenniveau. Hierfür haben wir vor dem Haus direkt bis auf die Grenze des Grundstücks Pflanzringe gestellt und mit Erdreich aufgefüllt so haben wir einen ebenerdigen Ausgang aus der Küche in den Garten geschaffen. Die Aufschüttung haben wir dann mit Holz beplankt und haben so eine Terrasse geschaffen. Nun wurde das Grundstück vor uns von einem Bauträger gekauft und dieser Fordert nun den Rückbau der seit ca. 5 Jahren stehenden Terrasse. Der vorherige Besitzer wusste von der Terrasse war sogar als wir den Garten neu angelegt haben kurz vor Ort und hat sich alles angeschaut. Er wohnt sogar in direkter Nachbarschaft und kann direkt in unseren Garten schauen.
Nun stellt sich mir die Frage können wir den Rückbau der Terrasse abwenden? Bzw. darf der neue Besitzer das fundiert fordern?
Können wir einen Bestandsschutz geltend machen?
Dürften wir das gesamte Grundstück aufschütten? (wäre besser wie ein Rückbau der Terrasse)
Vielen Dank vorab.
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Spannend ist doch dabei nur,
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es kommt auf die Höhenlage an
Dieser Faktor bestimmt, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Falls eine BG notwendig ist, gibt es keinen Bestandsschutz denn Schwarzbauten verjähren nie. Der Bauträger wird behaupten, sein Grundstück wäre unverkäuflich. Damit ist die Forderung nach Rückbau berechtigt. Haben Sie vom früheren Nachbarn eine schriftliche Genehmigung? Eine Aufschüttung des Geländes auf eine genehmigungsfreie Höhe könnte ein Rettungsanker sein. Strittig ist allerdings, wenn die Terrasse diese Höhe noch übersteigt. Gruß -
erstmal Danke für Ihren Beitrag, die ...
erstmal Danke für Ihren Beitrag, die Höhe habe ich gerade ermittelt es sind ca. 65 cm über dem regulären Erdboden. Leider habe ich vom vorherigen Besitzer keine Schriftliche Zustimmung. Das er bei der Erstellung vor Ort war, kann bezeugt werden und wie gesagt er wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft. Ich habe keine Ahnung wie hoch ich aufschütten darf.Vielen vielen Dank vorab.
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beim Bauamt erkundigen
In vielen Bundesländern sind Terrassen bis 1 m Höhe bauantragsfrei und auch Aufschüttungen kein Problem. Da hat der Bauträger schlechte Karten, auch bei Terrassen direkt an der Grenze. Gruß -
Vielen Dank ich hoffe mal das ...
Vielen Dank ich hoffe mal das es in BaWü, bei den ganzen Ausnahmen, hier eine positive Rückmeldung gibt zu dem 1 m. Ich werde mal beim Bauamt nachhören und melde mich wieder. Sollte Ihnen noch etwas einfallen bin ich auch Dankbar für jeden Hinweis.Vg
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Könnte es sein,
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Baurechtsamt.. war gerade dort gemäß Landesbauordnung ...
Baurechtsamt.. war gerade dort gemäß Landesbauordnung ist es nicht genehmigungspflichtig da unter einem Meter ... und nicht mehr als 25 QuadratMeter. Somit sind wir was die Landesbauordnung angeht schon mal "Sauber". Auch ein Aufschütten um einen Meter (Ebenerdig) ist nicht Baugenehmigungspflichtig. -
Ich bin immer noch der Meinung, ..
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großes Glück
Wir haben alle großes Glück, dass wir unsere Grundstücke bis an die Grenze nutzen dürfen und Maulwurfshügel und Gehwegplatten an der Grenze nicht zum Streit über Terrassen führen. Gruß -
Herzlichen Glückwunsch, aber das liegt sicher ...
Herzlichen Glückwunsch, aber das liegt sicher nicht an BWB, sondern eher an einer Gemeindeverwaltung mit gesundem Menschenverstand.Hier in 89129 Langenau (ebenfalls BWB) wurden wir zum Rückbau einer Aufschüttung (Höhe ca. 30 cm auf zwei Flächen an der Grundstücksgrenze von je ca. 2 m x 1,50 m) aufgefordert. ! Dies ist kein Scherz! Es gibt sogar Fotos davon im Web, aber ich will hier keine Werbung für die eigene Seite machen.
Ein Verwaltungsgericht hat die Stadt allerdings dann bei einem Verfahren wegen einiger solcher "Peanuts" abgewatscht. Daraufhin wurde die Aufforderung "großzügiger Weise" zurückgezogen.