Hilfe Bauamt will außensauna begutachten
BAU-Forum: Rund um den Garten

Hilfe Bauamt will außensauna begutachten

Hallo Zusammrnen, ich habe 2001 ein Grundstück am Feldrand. In Schleswig Holstein gekauft insgesamt standen vom Bauträger 30 Grundstücke zum Verkauf. Alle Grundstücke wurden verkauft und bebaut. Vor 2 Monaten haben wir an die hintere Grundstücksgrenze zum Feld hin eine Außensaune gebaut. Nun haben wir ein schreiben bekommen, dass das Bauamt die Sauna besichtigen will da wir im Knickschutzstreifen gebaut haben. Nun habe ich nach Einsicht des bplanes festgestellt das ein Knick eingetragen Isensee aber seit dem Kauf nicht existiert. Alle anderen Eigentümer haben dort Zäune, Gerätehäuser, Autostellplätze errichtet ohne Problem. Eine Bepflanzung wie in einem Knick gibt es nicht. Beiden Bauarbeiten wurden alle Pflanzen eingeebnet. Muss ich jetzt damit rechnen meine Sauna wieder abreißen zu müssen obwohl alle anderen Ihre Gewerke stehen lassen dürfen?

Für Antworten wäre ich sehr Dankbar. Sollte diese Frage woanders hingehören, freue ich mich auf Hinweise wohin.

Viele Grüße

  • Name:
  • Sven
  1. Na ja, ...

    Na ja, eine Außensauna ist ja nun mal gerade nicht in dem Katalog drin, welcher an die Grenze gebaut werden darf. Punkt 1.

    Zäune dürfen nun mal an der Grenze errichtet werden, Garagen/Carports sind von Haus auch auch zulässig.

    Beim Gerätehaus wird"s schon spannend. Könnte natürlich sein, dass demnächst ein Abbruchunternehmer reich wird :-)

    Frage, wie groß ist denn das Teil?

  2. Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die ...

    Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die Hallo Familie Berg, Vielen Dank für die Antwort. Das Saunahaus ist eine kleine Blockbohlensaune aus Holz mit der Größe 2,20 m x 3,80 m. In meinem Fall geht es um den speziellen Fall ob hier eine Verletzung des nicht mehr vorhandenen Knicks vorliegt oder eher das Gewohnheitsrecht greift.

    Viele Grüße

    Sven

  3. Na ja, ...

    Na ja, wie man hier nachlesen kann:

    ist eine Saunahütte in den Abstandflächen nicht zulässig. Das ist Fakt. Man könnte den Winkel versuchen, das in eine untergeordnete bauliche Anlage anzusiedeln, damit es dann in den § 63 reinpasst (was dann evtl. für die Gartenhütten gilt), aber bei einer Sauna wird"s halt schwierig.

    Da das Bauamt das wohl auch weiß, versucht man das jetzt über diesen Knickdingsbums zu regeln. Allein, wenn der Knick nicht da ist?

    Nu kenne ich den Bebauungsplan natürlich nicht in seiner ganzen Formulierung, da könnte evtl. noch mehr drin stehen, aber mit Gewohnheitsrecht kommst du auf keinen Fall weiter. Sowas gibt"s nicht im Unrecht.

    Wie gesagt, man müsste den kompletten Bebauungsplan sehen, aber die Chance, das Ding zu versetzen sind doch recht groß (um es vorsichtig auszudrücken)


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