Zaun bauen/Nachbar schüttet aber nicht auf
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Zaun bauen/Nachbar schüttet aber nicht auf

Hallo, wir möchten gerne einen Zaun um unser Grundstück errichten. Unser Haus steht nun 5 Jahre, Neubaugebiet, in Baden-Württemberg, wg. Hund/Feldlage, fremde Hunde kommen aufs Grundstück/Sicherung möchten wir dringend einen Zaun errichten etc.. Hatten liebenswürdiger Weise drauf verzichtet, bis der Nachbar sein Haus erstellt hatte, da seine Zufahrt nur 4 m beträgt. Und nun haben wir den Salat. Erläuterungen: Nachbar hat vor einem Jahr gebaut und Baugrube ausgehoben (Haus steht jetzt seit 1 Jahr/Wohnen auch schon so lange dort) bis zu unserer Grundstücksgrenze und ab und zu etwas mehr von unserem Grundstück abgegraben (an Längsseite/Grundstück-Nachbarkontakt=25 m) Baugrube war nicht abgesichert und über 2 m tief. Nun haben sie endlich bis auf 70-80 cm aufgeschüttet (es besteht also eine große Stufe zum Nachbargrundstück) und nun passiert nichts mehr. Sie wollen laut Aussage erst mal die Auffahrt und die Terrasse machen. Diese Arbeiten haben allerdings mit der Seite zu unserem Grundstück, welches 25 m lang und 2,5 m breit ist nichts zu tun. Wir können deshalb nun dort keinen Zaun errichten. Welche Möglichkeiten gibt es? Rechtlich, wie baulich. Vielen Dank schon einmal für ihre Antworten.
  • Name:
  • capsy
  1. natürliche Geländeoberfläche

    Das ist der Ausgangspunkt. Wer also abgräbt oder aufschüttet muss das ohne Beeinträchtigung des Nachbarn tun. Die Aufschüttung muss auf eigenem Grundstück liegen, die Abgrabung muss das "Recht auf seitliche Abstützung" berücksichtigen. Somit ist der Nachbar in der Pflicht. Zuerst müssen Sie klären, wer überhaupt für die Einfriedung zuständig ist: Sie, oder beide oder der Nachbar, das ist für die Lage der Einfriedung wichtig. (Das Gesetz spricht von "Einfriedung" und nicht von "Einkriegung") Das ist über den Bebauungsplan oder das Nachbarrecht zu klären. Danach können Sie die Einfriedung erzwingen und notfalls den Nachbarn an den Kosten beteiligen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Genau auf der Grundstücksgrenze ist die ...

    Genau auf der Grundstücksgrenze ist die Kante der Stufe. Ab und zu sogar innerhalb unseres Grundstücks. Natürliche Geländeoberfläche ist unsere Grundstückshöhe = Straßenniveau. Einfriedung ist laut Bauplan jedem selbst überlassen. Nur die höchste Höhe des Zaunes wurde festgelegt. Unser Nachbar hätte am liebsten gar keinen Zaun ... Der Zaun würde also von uns erstellt werden, schon wegen unserem Hund  -  aber so geht das ja nicht. Wir können die Pfosten ja nicht setzen  -  würden ausbrechen zum Nachbar hin und an 1-2 Stellen müssten wir sie in die Luft setzen. Einen tollen Vorschlag hatte er auch noch  -  setzt doch einfach den Zaun einen Meter weiter in euer Grundstück  -  wie bitte, was soll das denn?! Also, muss er dort aufschütten, wenn wir nun in 1-2 Monaten unseren Zaun bauen wollen und ihm das sagen? Würde auch 1 m (Abstand) reichen, wenn er nicht alles aufschütten will? Danke.
  3. Angebot in 2 Stufen

    Lassen Sie ein Angebot erstellen in 2 Stufen:

    1) Zaun auf Ihrer Seite

    2) Zaun mittig auf der Grenze mit 50 % Kostenbeteiligung

    sowie in beiden Fällen über die Mehrkosten durch Bohrpfähle bis etwa 2 Meter Tiefe wegen ungesicherter Abgrabung. Stellen Sie dem Nachbarn frei, seine Abgrabung durch Winkelsteine zu befestigen. Jetzt hat er genügend Entscheidungsmöglichkeiten. Bieten Sie ihm auch den Kauf des Grundstücksstreifens an wenn der Zaun 1 Meter zurückgesetzt wird. Zumindest müssen Sie ihm klar machen: es wird ihn Geld Kosten, sogar zusätzliches Geld für Lösungen auf dem Klageweg. Gruß

    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Ab zum Bauamt und Beschwerde einreichen ...

    Foto von wiki

    Ab zum Bauamt und Beschwerde einreichen Wo gibt"s denn so etwas?

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