Erschließungsstraße am Hanggrundstück  -  Notweg nötig?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Erschließungsstraße am Hanggrundstück  -  Notweg nötig?

Hallo, zusammen! Wir haben ein Hanggrundstück, an dessen einer Seite die Erschließungsstraße verläuft. An der Grenze zu dieser Straße haben wir eine Garage, außerdem gibt es eine ziemlich steile Treppe hoch zum Haus. Oben gibt es noch eine Straße, allerdings ist das keine öffentliche, sondern die verläuft über unser Grundstück. Über diese Straße fährt der Nachbar zu seinem Grundstück. Aus Kostengründen hat er wohl die von unserm Hausvorbesitzer realisierte Lösung nicht verwirklicht (Garage in Hang, da musste eben der Hang etwas abgetragen werden sowie Treppe). Jetzt wollen wir den Garten aber vollflächig nutzen, da diese obere "Privatstraße" eben mehr oder weniger das einzige ebene Stück Garten ist das wir haben. Könnte es sein, dass der Nachbar dies nun verhindern kann, weil er einen Notweg braucht? Sein Grundstück hat ja Zugang zur öffentlichen Straße, bloß sind dann halt nicht ganz unerhebliche finanzielle Aufwendungen nötig und bis vor die Haustür mit dem Auto kommt er dann natürlich auch nicht mehr. Allerdings schleppen wir ja nun auch alle Einkäufe 66 Stufen hoch über die schmale Treppe. Es ist also eher eine Frage der Bequemlichkeit und der Kosten. Überall steht bei Notwegerecht immer nur was von Grundstücken ohne direkten Zugang zur öffentlichen Straße aber wie ist das nun bei Hanggrundstücken wenn die Erschließungsstraße talseitig, der Hauseingang aber bergseitig ist. Vielen Dank für jegliche Meinung!
  • Name:
  • Stefanie
  1. viele Fragen

    Erst einmal ist zu klären, ob Wegerechte eingetragen sind und ob überhaupt eine "Not" besteht. Oder gibt es einen privatrechtlichen Vertrag oder war es bisher eine Duldung? Wird Wegezoll gezahlt oder Instandhaltung geleistet? Alles NEIN? Dann gibt es nur die Entscheidung: Krieg oder Frieden! Wobei Frieden 6 Monate Zeit für den Nachbarn sind, seine eigene Einfahrt ordentlich herzurichten, Krieg wäre ein Tor mit Schloss und zwar sofort. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Meine Meinung ...

    Meine Meinung und ich bin Laie: Wie ist diese Straße überhaupt zustande gekommen? Der wird ja nicht über fremden Grund eine Straße gebaut haben, ohne dass irgend eine Vereinbarung oder ein Servitut besteht? Wenn das vorher ein Landwirtschaftsgrundstück war und eine Dienstbarkeit für Landw. Nutzung zu Ihren Lasten eingetragen ist, gilt diese nicht zwingend auch für eine Zufahrt zu einem Wohnhaus. Wenn die Situation dadurch zustande gekommen ist, dass er sich selbst z.B. durch Abtrennung und Verkauf eines Grundstücksteils abgeschnitten hat, gibt es keinen Notweg, da Not selbst verschuldet. Wenn das Grundstück Anstoß an eine öffentliche Straße hat, so können Sie, ja nichts dafür, dass der Nachbar seine Gebäude so gebaut hat, dass er diese Straße nicht oder nur umständlich erreichen kann. Auch die Begründung "direkt zur Straße kostet mich mehr oder ist umständlicher als bei Ihnen drüber" verpflichtet Sie nicht. Wenn er keine Dienstbarkeit im Grundbuch hat und es keine anderweitigen Verträge gibt, worin Sie sich zur Duldung der Situation verpflichten, können Sie ihm die Benutzung der Zuwegung über Ihren Grund folglich kündigen. Es kann eine Pflicht zur Duldung von Leitungen geben, wenn diese sonst nicht oder nur umständlich zu verlegen wären (z.B. Abwasser, wenn es nur über Ihren Grund ohne Gegengefälle geht), aber nicht für Straßen. Da das ein vorzüglicher Grund für jahrelangen Nachbarschaftsstreit ist, würde ich sowas nicht ohne vorherige Rechtsberatung machen.
  3. Also es gibt weder Einträge im ...

    Also es gibt weder Einträge im Grundbuch (Wegerechte oder Nutzungsrechte oder sonst was) noch gibt es mit uns einen Vertrag. Wir haben das Haus vor 4 Monaten gekauft, sind seit 1 Monat Eigentümer (Eigentumsumschreibung) und haben seitdem den Katasterplan, wo eben unser Grundstück diese Straße mit einschließt. Bis dahin wussten wir gar nicht dass dies zu unserm Land gehört.

    Es wird also auch kein Wegezoll geleistet.

    Zustandegekommen ist diese Lösung wohl durch den Vorbesitzer, es waren "alte Studienkumpels", man hat sich wohl so abgesprochen. Das Grundstück ist ein reines Wohngrundstück, eine gewerbliche Nutzung ist wegen des reinen Wohngebiets auch gar nicht möglich. Es kann wohl sein, dass es eine Vereinbarung mit dem Alteigentümer gibt, jedoch bin ich daran doch nicht gebunden, da ich sie nicht unterschrieben habe?

    Ich will ihm die Nutzung ja auch gar nicht sofort untersagen, allerdings würden wir irgendwann mal wenn Zeit und Geld ist, den Garten entsprechend umgestalten wollen und ich will verhindern dass es dann heißt "jahrelange Duldung = Gewohnheitsrecht". Bis das soweit ist, kann er ja noch drüber fahren. Momentan ist es aber eher so, dass Aufgrund des Zauns alles den Anschein hat, als habe er jedes Recht darüberzufahren weil es ein öffentlicher Weg zu sein scheint. Das ist mir ein wenig dreist, da ausgerechnet dieser Nachbar ziemlich territorial ist (Katzenschreck auf unser Grundstück gerichtet, was uns wegen des Geblinkes und Gepiepses ziemlich nervt  -  dabei haben wir gar keine Katzen- und sie reagieren sehr verschnupft wenn mal unser Besuch aus Versehen/Ortsunkenntnis die Straße etwas weiterfährt und auf ihrem Grundstück dann wenden will).

    • Name:
    • Stefanie
  4. Na dann bleibt Ihnen ja nur

    nach rechtlicher Klärung des exakten Sachverhaltes, damit Sie sicher sind, was Sie können und was nicht, die Entscheidung ob Krieg oder Frieden.

    So aus der Ferne würde ich sagen, dass der den Weg sicherlich nicht freiweillig aufgibt.

    Also sind Sie dann die "Bösen". Das gibt dann meist böses Gerede im Dorf.

    Und da müssen Sie nun Entscheiden, wieviel Ihnen die Nachbarschaft (und das Gerede) dann Wert ist.

    Vielleicht gibt es ja einen Mittelweg, dass Ihr Rechtsberater dem Nachbarn klar vermittelt, was Sache ist und was nicht. Und dann aber so offen, dass der nun selber Entscheiden kann, was er tun möchte oder nicht.

    Kostet Sie dann zwar Geld für den Anwalt, aber dann wäre das sauber geklärt.

    Keine Rechtsberatung, nur Laie, der im Dorf auch so eine verzwickte Sache mit "Wegrechten" hat. Zwar nur indirekt betroffen (Zugang zu Streuobstwiese, die mir aber nicht gehört, die ich nur Bewirtschafte), aber man staunt manchmal was es so alles gibt.

  5. Das Problem ist nur ...

    Wenn man freiwillig auf einen Teil seiner Eigentumsrechte verzichtet, ist man trotzdem der Böse, denn nach Sicht solcher Nachbarn greifen Sie in sein Eigentum ein. Sie sind ja nach dieser Logik schuld daran, dass der das nicht mehr darf. Grundbuch, Wegerecht, BGBAbk.  -  egal: "Wir hatten nie Probleme, bevor diese Leute da neben uns eingezogen sind, aber seither ...  -  die lassen uns ja nicht mal mehr zu unserem eigenen Haus fahren"

    Manchmal kann man die Situation dadurch entschärfen, dass man selber etwas baut. Wenn Sie diese Zufahrt für einen Holzschuppen benutzen, der dann auf dem Ende des Weges steht und diesen so zur Sackgasse macht, ist das für den Nachbarn möglicherweise einfacher zu akzeptieren, als wenn Sie ihm einfach "ohne Grund" das Überfahren ihres Grundstücks untersagen. Denn dann haben Sie einen wichtigen Grund, um das Dulden auf Zusehen hin aufzukündigen.

    Ich würde das Weg"recht" schriftlich z.B. auf Ende nächsten Jahres kündigen (damit er noch Zeit hat, bei sich eine bessere Zufahrt erstellen zu lassen) und dann dort einen Zaun oder eben einen Schuppen (Baubewilligung einholen!) aufstellen.

    Wegrechte sind übrigens eine Form von Grundbesitz und als solche Geld Wert. Bei einer Lösung, wo das Durchfahrtsrecht rechtssicher wird, sollte also nicht nur für den Notar Geld fließen.


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