Bestandsschutz für Einfriedungen und Gartenhütten in Hessen
BAU-Forum: Rund um den Garten

Bestandsschutz für Einfriedungen und Gartenhütten in Hessen

Guten Tag!

Unser Haus wurde 1989 gebaut und als Einfriedung wurde von uns ein 2,3 Meter hoher, sichtdurchlässiger (d.h. mit großen quadratischen Freiflächen) Zaun aufgestellt. Dies wurde uns so von der Bauaufsicht (die sich wirklich alles genau angeschaut hatten) "abgenommen". Lediglich zu einer Seite hin haben wir einen Nachbarn, der damals den Bau ebenso genau beobachtete, aber nichts gegen diesen Zaun sagte. 1995 erwarb jemand anderes dieses Nachbargrundstück und stellte 2005 eine Gartenhütte in seinem Garten auf. Diese hält nur einen Grenzabstand von ca. 40 Zentimeter ein. Jetzt baut dieser Nachbar die Gartenhütte (mit Fenstern und Türe) um bzw. vergrößert sie auf ca. 17 m² bzw. 36 Kubikmeter. Auf unsere Hinweis hin, dass wir dies nicht mehr so schön fänden, verwiese uns der Nachbar direkt an die Bauaufsicht. Als wir dort nachfragten erhielten wir die (schriftliche) Antwort, dass unser Nachbar bereits vor Monaten eine Beschwerde wegen unseres Zaunes eingereicht habe und wenn wir etwas gegen die Gartenhütte einleiten wollten, würde uns die Bauaufsicht wegen des Zaunes überprüfen.

Für uns ergeben sich folgende Fragen:

Ist unser Zaun, auch wenn er die für unsere Gemeinde eigentlich zulässige Höhe von 1,25 Meter überschreitet, nicht doch rechtens, da damals der Bau (bei dem auch der Zaun besichtigt wurde) so abgenommen wurde? Oder hat der evtl. so etwas wie Bestandsschutz/Gewohnheitsrecht erlangt? Ich dachte eigentlich es gäbe so etwas nicht, aber der Herr von der Bauaufsicht deutete an, dass wohl Nachbars Gartenhütte so etwas erlangt hätte. (?)

Über jede Art von (selbstverständlich unverbindlicher!) Information wären wir dankbar und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Alexandra Hansmann
  1. Wie man (Frau) in den Wald hineinruft ...

    Foto von Josef Schrage

    so schallt es zurück.

    Auch wenn der Zaun "damals" schon vorhanden war ist dieser wohl nicht automatisch (mit dem Haus) abgenommen worden. Zu hoch bleibt zu hoch, oder haben Sie die Höhe von 2,3 m irgendwo in der Abnahme schriftlich als abgenommen bestätigt bekommen?

    Tja, jetzt kann es Ihnen passieren, das Sie das gute Stück auf die erlaubte Höhe stutzen dürfen.

    Was hat Sie denn an Nachbars Häuschen so sehr gestört?

    Laienmeinung, keine Rechtsauskunft.

    Gruß

  2. Können Sie beweisen ...

    dass der Zaun damals mit abgenommen wurde? Wie gesagt  -  beweisen  -  nicht nur sagen, der war da? Wenn ja, dann teilen Sie das doch dem Bauamt mit und Ruhe ist.

    Außerdem finde ich es sehr "merkwürdig", dass dem Amt seit Monaten eine Beshwerde vorliegt, es diese nicht bearbeitet und nun Ihnen mit genau dieser droht! Sollte da vielleicht was auch immer im Argen liegen?

  3. Bauordnung

    Foto von wiki

    Hallo Frau Hansmann,

    die Bauordnung wäre ein Möglichkeit, schauen Sie mal nach, ab welcher Fläche ein Bau genehmigungspflichtig ist. Ich kenne mich mit der hessischen Bauordnung nicht aus, aber über die gängigen Suchmaschinen sollte es für Sie kein Problem sein, sie zu finden.

    Evtl. darf der Nachbar die Gartenhütte nicht einfach vergrößern und so dicht an der Grundstücksgrenze in ein Gebäude mit Fenstern und Türen umwandeln.

    Im Übrigen muss ich dem Vorredner zustimmen: Wenn angeblich seit Monaten eine Beschwerde beim Amt vorliegt, die noch nicht bearbeitet wurde und jetzt plötzlich aus dem Hut gezaubert wird, ist das schon sehr komisch.

    Grüße

    C. O.

  4. Abnahme und genehmigungsfreie Bauwerke

    Das ist eine übliche Vorgehensweise von Sesselfu ..., erst mal alles liegen lassen und dann unwirsch reagieren, wenn der Nachbar ein Problem mit dem Antragsteller hat. Sie sollen gegeneinander ausgespielt werden. Wenn Ihr Zaun abweichend vom Nachbarrecht gebaut wurde, dann sollten Sie entsprechende Unterlagen haben. Eventuell ist das Einspruchsrecht des Nachbarn verjährt, aber auf jeden Fall ist das keine Sache für ein Amt, sondern bedarf einer Privatklage. Lassen Sie sich auch zum Thema "Schikaneverbot unter Nachbarn" beraten. Die Gartenhütte des Nachbarn war bauantragsfrei zu errichten. ABER: der jetzige Umbau ist nicht mehr durch die Bauordnung gedeckt und bedarf eines Bauantrages mit Nachbargenehmigung. Das was der Mitarbeiter des Amtes Ihnen suggerieren will grenzt an eine Straftat im Amt. Eine Gartenhütte dieser Größe verstößt gegen Ihr Recht auf Schutz, da Sie zustimmen müssen. Folglich dürfte der Nachbar bei fehlender Nachbargenehmigung "schwarz" gebaut haben und das Amt muss einschreiten, will aber nicht (Nachbar ist Amigo) und setzt Sie unter Druck. Wie ist das mit der Bananenrepublik? Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Ganz großes Kino ...

    Es geht darum, dass der Zaun gegen öffentliches Baurecht verstößt. Und da gibt es keine Zivilklage, keine Schikane unter Nachbarn und auch keine Straftat im Amt.
  6. Hallo Herr Dühlmeyer

    ... wie weit die Kopetenzen im Bauamt gehen, eine Beschwerde zurückzustellen entzieht sich meiner Kenntnis (oberste Priorität wird ein Zaun, der schon jahrelang steht und niemanden gestört hat, nicht haben ...)

    Wir wissen auch nicht wie der Bauamtmitarbeiter den Sachverhalt rübergebracht hat, wenn er aber gesagt hat: Wenn ... dann Konsequenzen ... Da fällt mir spontan Nötigung ein.

  7. Hallo und Danke für die bisherigen ...

    Hallo und Danke für die bisherigen Aussagen. Nach gestriger Durchsicht unserer Bauakte (durch eine entsprechend kompetente Person) wurde festgestellt, dass es in der Tat damals einen Befreiungsbescheid bezüglich der Höhe unseres Gartenzaunes gab bzw. gibt. Ich darf mich, so dessen Aussage, auf ziemlich sicherer Seite fühlen. Bezüglich Nachbars Gartenhütte sieht es so aus, dass dieses definitiv den notwendigen Grenzabstand nicht einhält und bauartbedingt (durch die Vergrößerung auf über 30 Kubikmeter) sogar eine Baugenehmigung bedürft hätte. Nach Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt (nicht die Bauaufsicht, die mich angeschrieben hatte) hat diese unser Nachbar nicht beantragt. Bezüglich des seit Monaten bei der Bauaufsicht vorliegenden Beschwerde gegen meinen Zaun und der Art und Weise, wie diese jetzt von der Bauaufsicht "ins Spiel gebracht" wurde, wurde eben ein Anwalt eingeschaltet und es folgen rechtliche Schritte, zu denen ich mich jetzt aber noch nicht äußern will/darf.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN