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Wo steht geschrieben, das Betonsteinpflaster nicht mit Hochdruckreiniger gerreinigt werden darf?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Wo steht geschrieben, das Betonsteinpflaster nicht mit Hochdruckreiniger gerreinigt werden darf?

Hallo,
im April letzetne Jahres habe ich mir eine ca. 32 m² große Prakfläche aus eingefärbten Betonsteinpflaster (Fa. REDSUN/ Stein: Tumbeltone) herstellen lassen.
Dieses Jahr im Juni wurde diese Fläche durch Reifenspuren von meiner Nachbarin verunreinigt. Damit die Fläche wieder gut aussieht hat Sie ohne meine Einwilligung diese Fläche mit Ihrem Hochdruckreiniger gereinigt.
In der Pflegeanweisung des Herstellers steht geschrieben, das die Steine nicht mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet werden dürfen, da es sonst schneller zu Vermoosung, Algenbildung kommt und die Farbe verblassen kann.
Das Pflaster ist nun verblasst, da es nur eingefärbt ist. Weiterthin bin ich der Meinung, das die Oberfläche beschädigt ist und somit schneller Moos und Algen ansetzen wird.
Aus der Geschichte ist mittlerweile ein Versicherungsfall geworden. Ich möchte das Pflaster ausgetauscht haben.
Leider erkennt die Versicherung das nicht an. Und die Pflegeanweisung des Herstellers scheint sie auch nicht groß zu interessieren.
Ich bin nun auf der Suche nach einer Norm oder DINAbk. oder anderen Quelle in der steht, das im allgemeinen Betonsteinpflaster nicht mit Hochdruckreiner gereinigt werden darf, weil eben die Oberfläche beschädigt wird und Frostbeständigkeit nachlässt, Algenbildung u. Vermoosung beschleunigt wird usw.
Können Sie mir da weiterhelefen?
MfG
Bastian
PS: im Anhang sind Fotos vor der Reinigung und nach der Reinigung

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Bastian T.
  1. Ohne jetzt viel nachzulesen ...

    in einer Norm wird sowas nicht zu finden sein. Es bleibt eine Pflegeanweisung dieses Herstellers speziell für diesen Stein. Für anderes Pflaster mag das Reinigen mit dem Hochdruckreiniger zum üblichen Gebrauch gehören.
    Sofern Sie die Nachbarin nicht veranlassen können, das Pflaster zu tauschen, bleibt Ihnen nur der Klageweg. Und da sieht es für mich nach sehr dünnem Eis für Sie aus. Ich empfehle Ihnen, die Risiken einer Klage mal mit einem Rechtsanwalt abzuwägen. Zwei Fragen hätte ich: Wie kommen die Reifenspuren denn aufs Pflaster? Durfte die Nachbarin dort fahren, oder hatte sie da gar nichts zu suchen?
    Gruß
  2. Sie hatte dort nichts zu suchen. Wir haben ...

    Sie hatte dort nichts zu suchen. Wir haben eine Gemeinschaftsauffahrt, auf der ich zurzeit mit einem PKW parke. Sie bat mich diese für ein Unternehmen frei zu machen, da bei Ihr ein Baum gefällt werden sollte. Diese Unternehmen ist auf die Fläche gefahren und hat wie wild anscheinend herumgewendet. Angeblich hätte Sie davon nichts mitbekommen. Doch als es "heißer" für sie wurde sagte sie die sind nur "einmal kurz" draufgefahren ...
  3. Also hatte sie dort doch etwas zu suchen

    Die Nachbarin hat gefragt und Sie haben die Fläche für sie freigemacht. Zumindest kann man erstmal festhalten, dass die Fläche nicht gegen Ihren Willen befahren wurde.
    Das dabei soviel Reifenabrieb produziert wird, ist natürlich nicht schön. Vielleicht waren die Reifen des Fahrzeugs neu und die neue Oberfläche der Pflastersteine hat den Abrieb besonders gut angenommen. Aber für eine Zufahrt würde ich Reifenabrieb als normale Gebrauchserscheinung bezeichnen. Die Spuren werden sicher auf normalem Weg im Laufe der Zeit mit Hilfe des Regens verschwinden.
    Dass die Nachbarin dort einen Reinigungsversuch unternommen hat, wird sicherlich erfolgt sein, weil Sie die Nachbarin aufgefordert haben, den Weg wieder zu reinigen. Die Nachbarin hat dort also nicht grundsätzlich gegen Ihren Willen hantiert, sondern es wurde nur das Reinigungsverfahren nicht mit Ihnen abgestimmt, evtl. auch weil Sie die Reinigungsanweisungen der Nachbarin nicht überlassen haben.
    Ob nun die Pflastersteine durch den einmaligen Gebrauch des Hochdruckreinigers geschädigt wurden und schneller vermosen, wird ein Gericht evtl. versuchen mit Hilfe von Sachverständigen und Laboruntersuchungen zu ermitteln. Hierbei könnte auch herauskommen, dass durch den Gebrauch des Hochdruckreinigers keine nennenswerte Verschlechterung der Pflastersteine eingetreten ist, oder dass eine nicht auszuschließende Vermoosung nur früher einsetzen kann, ohne dass das Labor da einen bestimmten Zeitraum nennen kann.
    Ihren Ärger kann ich nachvollziehen, aber möchte nur davor warnen, mit überzogenen Forderungen in einen Streit zu gehen. Das kann teuer werden.
    Gruß
  4. nein sie hatte dort nichts zu suchen. es ...

    nein sie hatte dort nichts zu suchen. es ist meine private Fläche. S. Fotos. GeimeinschaftsFläche ist die graue PflasterFläche. Rote Fläche = private. Ich parke mit einem PKW nur momentan auf der GemeinschaftsFläche, da ich eine Garage baue und somit nicht auf meiner privaten Fläche parken kann. Deshalb hatte Sie mich gebeten diesen PKW bis 8 Uhr zu entfernen. Da meine Frau und ich allerdings immer bis 7 Uhr schon weg sind ist meine private Fläche auch frei gewesen. Ich habe sie nicht gebenten die verschmutzte Fläche zu reinigen. Sie hat es einfach getan und somit Gott auf meinem Grundstück gespielt ...
  5. Am falschen Ort gespart

    Pflastersteine in einer Einfahrt, die es nicht vertragen, mal mit einem Auto befahren zu werden? Am falschen Ort gespart ... Versicherung und Rechtsanwalt sollens nun richten.
    Geiz ist sooo geil ...
  6. oh man Paulsen, darum geht es hier nicht ...

    oh man Paulsen, darum geht es hier nicht. ;-)
    Hab die Fläche nicht anlegen lassen damit ein Lkw auf der fleißig Wendemanöver drauf macht und hättest Dir mal die Bilder angesehen, würdest Du sehen das der min. 10 mal darauf hin und her gewendet hat. Weiter hin ist Dein blödes Kommentar hier nicht die Frage gewesen, sondern die Kernfrage ist ob Jemand einen Tipp für eine Quellenangabe hat.
    Danke für Deinen Beitrag super Beitrag zu diesem Thema
  7. Sieht gar nicht so billig aus, aber ...

    ich denke eher, es geht ums Prinzip. Die Nachbarin hätte verhindern können, dass die Firma da drauf fährt. Sie war ja vor Ort. Als Bauherrin haftet Sie gegenüber dem Nachbarn, aber dafür gibt es eine Bauherrenhaftpflicht. Diese versucht nun, was auch ihre Aufgabe ist, die Forderungen nach einem kompletten Pflastertausch abzuwehren.
    Bis dahin war aber bis auf die Verschmutzung, die im Laufe der Zeit ohnehin durch die Naturgewalten beseitigt worden wäre, noch nicht viel passiert. Evtl. hätte die Nachbarin die verursachende Firma sogar verpflichten können, die Fläche durch eine Fachfirma reinigen zu lassen.
    Aber sie hat selbst Hand angelegt. Das war der Fehler. Ohne zu fragen, wie "Gott". Darum geht es. Eine klassische Nachbarschaftskiste. Das soll der Nachbarin teuer zu stehen kommen. Und da sehe ich das Problem für Sie, Bastian. Den Austausch des Pflasters zu verlangen kann teuer werden. Das macht, im Fall es landet vor Gericht, der Richter wahrscheinlich nicht mit. Der Nachweis für die Verschlechterung des Pflasters durch den Hochdruckreiniger wird das Schwierigste. Da man immer noch Reifenspuren sieht, hat der Hochdruckreinigereinsatz ohnehin nicht viel bewirkt, also hat er vermutlich auch nichts zum Nachteil an den Pflastersteinen verändert. Es könnte mit einem Vergleich (wie so oft) und anteilig hohen Gerichts- und Sachverständigenkosten für den Kläger enden. Dann lieber 100 € Schadenersatz für die unansehnlichen Reifenspuren verlangen und davon Essen gehen und es damit gut sein lassen.
    Gruß
  8. Forderungen runter schrauben ...

    Wenn man den Hochdruckreinigereinsatz mal außer Acht lässt, dann halte ich die Forderung nach fachlich korrekter Reinigung für angebracht. Da gibt es schonende Verfahren.
    Vor allem kann die Nachbarin die Kosten auf den Dachdecker oder Ihre Bauherrenhaftpflicht abwälzen und die Einfahrt wird gereinigt.
    Es ist oft so: Wenn die Forderungen zu hoch sind, erhält der Geschädigte oftmals gar nichts, außer einem verlorenen Prozess. Deshalb: immer realistisch bleiben. Professionell reinigen lassen und gut iss
  9. Sehr geehrter Herr Lott, welches Verfahren würden Sie ...

    Sehr geehrter Herr Lott, welches Verfahren würden Sie vorschlagen und welche Kosten würden da entstehen? Material; Arbeitslohn.
    Würde das Verfahren die Oberflächenstruktur wieder herstellen? Also Wasseraufnahme verringern, Versiegelung wieder herstellen, die ausgespühlten Poren wieder füllen und somit auch die Frostbeständigkeit wieder herstellen?
    Zu welchem Mittelchen müsste man da greifen, wenn es da etwas aufdem Markt gibt, würde ich dieses der Versicherung vorschlagen.
  10. Nein, gibt es nicht ...

    Ich habe dort an z.B. an Niederdruclverfahren gedacht, zum Beispiel das Wirbelstrahlverfahren.
    "Würde das Verfahren die Oberflächenstruktur wieder herstellen? "
    Was soll denn an der Oberflächenstruktur wieder hergestellt werden? Welche spezielle Oberflächenstruktur unterstellen Sie den denn Pflastersteinen?
    "Also Wasseraufnahme verringern"
    Wieso soll die Wasseraufnahme vergrößert worden sein?
    "Versiegelung wieder herstellen"
    Welche Art der Versiegelung sollen die Pflastersteine gehabt haben? Wie wirksam soll die sein bei einer der Witterung ausgesetzten Zufahrt? Ist erwiesen, dass diese durch den Hochdruckreinigereinsatz verloren gegangen ist?
    "die ausgespühlten Poren" Was ist aus den Poren ausgespühlt worden, wenn doch der Abrieb kaum entfernt werden konnte.
    "ausgespühlten Poren wieder füllen"
    Womit sollen die gefüllt werden, und wenn, ist eine Porenfüllung bei Pflastersteinen überhaupt für eine Frostsicherheit zuständig?
    Es geht schlicht ums saubermachen. Alle anderen Mängel sind ja gerade strittig, ob die überhaupt so bestehen. Vielleicht verrennen Sie sich auch wegen Werbesprüchen des Pflasterherstellers und meinen, das ganz spezielle Eigenschaften nun unwiederbringlich weg sind. Das ist technisch zu hinterfragen.
    Gruß
  11. Oh man, darum geht es doch ...

    Herr Lott versucht nur, es Ihnen schonender beizubringen.
    Es ist normal und üblich, dass auf Flächen, die offensichtlich zum Befahren vorgesehen und gerade nicht zugeparkt sind, auch gefahren wird. Jedenfalls auf dem Planeten, auf dem ich lebe. Und den Lkw-Fahrer, der zuerst alle Anlieger herausklingelt, bevor er sein Gefährt auf einer Freifläche wendet, den möchte ich erstmal sehen.
    SIE hätten die private Fläche mindestens absperren müssen, wenn diese so heikel ist und Ihnen bekannt war, dass Arbeiten wie Baumfällen verrichtet werden. Solche Haarspaltereien wird Ihnen der Anwalt der Gegenpartei zum Juristentarif vorrechnen, wenn Sie die Geschichte durchziehen.
    Es gibt kleine Katastrophen, wie die Reifenspuren auf der Auffahrt. Das zukünftige Verhältnis mit Ihrer Nachbarin, deren Verhalten ich Aufgrund Ihrer Informationen nachvollziehen kann, dürfte dann schon zu den mittleren Katastrophen gehören. Wollen sie das?
  12. Auch wenn ...

    sich das, was ich hier lesen kann, wie die Spitze eines Eisbergs mit Namen Nachbarschaftsstreit ansieht, so kann es doch nicht sein, Herr Paulsen, die Missachtung von privatem Eigentum durch eine Vielzahl von Menschen als Freibrief herzunehmen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht eine klare farbliche Trennung zwischen den halböffentlichen und den privaten Flächen.
    Es war also für jeden erkennbar, dass die eine Fläche etwas anderes als die andere sein muss.
    Und dann habe ich beim Fehlen einer entsprechenden Erlaubnis mich von fremdem Eigentum fernzuhalten.
    Punktausendebasta.
    Wir haben in diesem Staat schon mehrfach Erscheinungen gehabt, wo eine (vermeintliche) Mehrheit über Einzelne bestimmen zu können meinte  -  mit bekannter Einschätzung dieser Systeme im Zeitlauf.

    Oder dürfen alle Hundebesitzer Ihres Viertels ihre Hunde in Ihren Vorgarten koten lassen, nur weil die Tiere das ja auf öffentlichen Grünflächen auch machen (wo es auch eine Sauerei ist, wenn es nicht weggemacht wird)?
    Nein? Ja, wo ist denn der Unterschied zu einem Lkw, der einfach über privaten Grund fährt  -  egal ob mit oder ohne Folgeschäden.
    *********************

  13. na siehst du wohl, da hat jemand etwas begriffen ... und ...

    na siehst du wohl, da hat jemand etwas begriffen ... und nen Nachbarschaftsstreit würde ich jetzt nicht gleich anfangen ...
    Ich wollte eigentlic nur eine Hinweis wo z.B. geschrieben steht (DINAbk., Norm, andere Pflasterhersteller usw.) Das man Betonsteinpflaster nicht mit eine mHochdruckreiniger reingen darf.
    Um es mal fachlich auszudrücken, damit es auch unser Botaniker versteht:
    Betonsteinpflaster besteht aus Gesteinskörnung und Zementstein (Sie würden es "Zement" und "Sand oder Stein" nennen)
    Reinige ich die Fläche mit einem Hochdruckreiniger, breche ich damit teile heraus, somit (um es mal übertrieben zu sagen) sieht unter einem Mikroskop (mm- Bereich) die Oberfläche wie eine Mondlandschaft aus. Der Betonstein ist in der Oberfläche porös. Die Oberflächenbeschichtung ist somit hin. Dadurch zieht der Stein mehr Feuchtigkeit, dadurch kommt es schneller zu einer Algen und Moosbildung, weiterhin lagert sich durch die jetzt größere Anfriffsfläche schneller Dreck ab. Zusätzlich verblasst die Farbe, da das Betonsteinpflaster eingefärbt ist und nicht durchgefärbt ist. So und das ist nur was äußerlich zusehen ist.
    Jetzt kommen wir zur Frostbeständigkeit. Durch die poröse Oberfläche steht das Wasser in der "Mondlandschaft" und was passiert mit Wasser, wenn es zu Eis wird? Na? Mal die Sendung mit der Maus gesehen? Richtig! Es dehnt sich aus ... so und damit wird die Oberfläche immer mehr beschädigt und somit wir der Algen, Moos u. schmutzgrad immer schlimmer ... und ich glaube nicht, dass ich das akzeptieren muss, wenn das Pflaster letztes Jahr neu gelegt worden ist. ;-)
    So um es nochmal auf den Punkt zubringen ... ich suche lediglich eine Quellenangabe ...
    Schön Tag noch ...
  14. Stopp ...

    Ich habe mehr als nur die Rücksicht auf fremdes Eigentum begriffen ;).
    Wegen eines EINMALIGEN "Angriffs" auf die Oberfläche mit einem Hochdruckreiniger passiert dem Pflaster nichts.
    Jedenfalls nicht, wenn es sich um qualitativ hochwertiges Pflaster handelt.
    Das gezeichnete Szenario entsteht nur dann, wenn regelmäßig der Hochdruckreiniger zum Einsatz kommt.
    In so weit sehe ich schon ein erhebliches Konfliktbewusstsein.

    Außerdem frage ich mich, auf was das ganze hinaus laufen soll?
    Neues Pflaster? Wird kaum durchsetzbar sein!
    Wertminderung? OK. 50 €. :-)
    Werft den pösen Purschen zu Poden? Naja. Kann man machen, muss man aber nicht.
    ?
    **************

  15. So sehe ich das auch ...

    Der einmalige Hochdruckreinigereinsatz war zwar nicht erlaubt, ist aber folgenlos geblieben.
    Ihr letzter Vortrag hört sich zwar ganz gut und fachmännisch an, aber dass was Sie beschreiben mag bei einer häufig wiederholten und intensiven Anwendung von Hochdruckreinigern vorkommen, aber scheinbar nicht bei Ihrem Pflaster.
    Das es bei Ihren Pflaster nicht zu Beschädigungen durch die einmalige Anwendung gekommen ist, sieht man schon daran, dass die Reifenspuren nicht entfernt werden konnten und das stellenweise noch Gras in den Fugen zu sehen ist.
    Machen Sie sich klar, dass Sie, wenn die Nachbarin den Austausch des Pflasters nicht bezahlen will, Sie klagen müssen und Ihre Behauptungen zum technischen Zustand des Pflasters dann wahrscheinlich von einem gerichtsbestellten Sachverständigen und Labor überprüft werden. Sollte die Behauptung widerlegt werden, tragen Sie die Kosten.
    Wobei ich zustimme, dass das Befahren und eigenmächtige Reinigen nicht gedultet werden muss und zukünftig unterbleiben muss. Ein Anspruch auf eine fachgerechte Reinigung scheint mir angemessen, mehr aber nicht.
    Gruß
  16. da wird es keine Lösung in ihrem Sinne geben ...

    Zum einen muss das Unternehmen nicht anhand der Farbe erkennen, dass es sich um privaten Grund handelt (wir sind doch sicher alle schon mal beim Wenden ganz oder teilweise auf privaten Boden gefahren?!) und ob der Unternehmer annehmen musste, dass der Belag (ob privat oder gemeinschaftlich ist egal) nur bedingt Fahrzeugtauglich ist muss er vermutlich noch viel weniger annehmen ...
    Gleiches gilt für die Nachbarin: Sie hat ohne Absprache versucht den Schaden zu beheben, aber gleichfalls durfte sie mE davon ausgehen, dass der Belag nicht nur optisch ansprechend, sondern vor allem alltagstauglich ist.
    Ich vermute dass sie vor Gericht mindestens eine Teilschuld akzeptieren müssten ...
  17. Zur Respektierung fremden Eigentums ...

    "so kann es doch nicht sein, die Missachtung von privatem Eigentum durch eine Vielzahl von Menschen als Freibrief herzunehmen"
    Soll es ja gar nicht, aber es kommt halt vor.
    Ein Recht, das man nicht durchsetzen kann, weil es zu anstrengend ist und eine Klage auch nichts bringt, ist wertlos. Soll ich denn wegen jedem Hundehaufen, der in klarer und unbestrittener Verletzung privater Eigentumsrechte ganz unerlaubt unter meinem Zaun liegt, zum Kadi rennen und mich dort lächerlich machen? Soll ich jedesmal jeden einklagen, der sein Auto in unserer Einfahrt wendet, 'obwohl der das nicht darf'?
    DIESEN Ärger hätte man sich durch die Auswahl des Materials, oder auch durch eine etwas weniger heikle Lebensauffassung, ersparen können.
    Herr, gib mir Kraft, zu ändern, was ich ändern kann
    Herr, gib mir Geduld, zu ertragen, was ich nicht ändern kann
    Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden
    So in dem Sinne.
    Schönen Abend noch, mir kann es ja wurscht sein, womit andere Leute ihre Lebenszeit ausfüllen. Aber die Sinnfrage stellt sich schon.
  18. Wenn wir uns ...

    schon Sinnsprüche an den Kopf werfen, dann verwende ich mal diesen:
    Warum regieren die Dummen die Welt? Weil die Klugen immer nachgeben!
    In diesem Sinne macht es durchaus Sinn, sich gegen solche Verstöße zu wehren.
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