Auf einer Regiebaustelle soll asphaltiert werden. Die ausführende Landschaftsbaufirma ist, wie mit dem Asphalt-Lieferanten (Nachunternehmer) ausgemacht, um 8.00 auf der Baustelle. Der Lieferant kommt allerdings erst 2,5 Std. später. Als Rechtfertigung wird eine Reifenpanne angegeben. Nun will der Nachunternehmer nicht die Standzeiten der Landschaftsbauer tragen. Er spricht von höherer Gewalt. Wer muss die Standzeiten Tragen. Der Bauherr, die ausführende (beauftragte) Firma (Galabauer) oder der "verspätete" Lieferant?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Axel Gensecke
Bundesland: Bayern
Wer bezahlt Standzeiten
BAU-Forum: Rund um den Garten
Wer bezahlt Standzeiten
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ähnlicher Fall ...
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den Bauherrn geht es nichts an
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Wenn das höhere Gewalt wäre ...
Wenn das höhere Gewalt wäre na dann gute Nacht! man übertrage das auf den Ausfall auf Lkw, Radlader, Fertiger etc. Teure Baustelle ;o)
Höhere Gewalt sind Naturkatastrophen, Kriegsereignisse oder sonstige Ausnahmezustände. Hier überträgt sich das Risiko auf den Bauherrn (z.B. bei Schäden durch extreme Witterung - das findet man in der Rechtsprechung).
Der Ausfall eines Arbeitsmittels hat damit nichts zu tun und - wie mein Vorredner schon bestätigte - keinerlei Auswirkung auf den Auftraggeber.
Einigung muss zwischen Auftragnehmer und dessen Lieferant erfolgen auf der Basis ihrer vertraglichen Regelungen. Welche Einbautemperatur hatte denn der Asphalt nach 2,5 Stunden?
Hans Olaf Klingenberg / Hamburg
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