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Höhe der Einfriedung eines Grundstückes (Ba. -Wü.)
BAU-Forum: Rund um den Garten

Höhe der Einfriedung eines Grundstückes (Ba. -Wü.)

Hallo,
Frage zur Höhe eines Zaunes.
Die folgende Situation ist bei uns gegeben:
Der örtliche Bebauungsplan sagt (unter dem Stichpunkt 'Einfriedungen'): "Zäune oder Hecken können bis zu einer Höhe von 1.50 m erstellt werden".
Da wir in BW wohnen, gibt das Nachbarschaftstrecht vor, dass "mit toten Einfriedungen gegenüber anderen Grundstücken ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten ist, die über 1,50 m hinausgeht. " (§ 11 (2) )
Nun die Frage:
Wir haben vor einen Sichtschutzzaun (Höhe: ca. 1,90 m) zu errichten und müssten daher nach dem Nachbarschaftsrecht einen 0,40 m-Abstand einhalten.
So weit so gut, aber der Bebauungsplan sagt, dass nur Einfriedungen bis 1.50 m Höhe erstellt werden dürfen. Ab wann ist ein von der Grundstücksgrenze abgerückter Zaun keine "Einfriedung" mehr?
z.B. darf man ja um die Terrasse herum Sichtschutzzäune aufstellen und diese gelten natürlich NICHT als Grenzzaun! Irgendwo muss es ja eine Stelle geben, ab der nicht mehr von Einfriedung gesprochen werden kann?
Was wäre z.B. , wenn wir 2 Zäune aufstellen würden? EINEN  -  1,50 m hoch  -  direkt auf der Grenze, und den anderen, 1,90 m hohen Zaun um 0,40 m abgerückt. Hätten wir dann 2 Einfriedungen oder zählt dann nur der äußere Zaun als Einfriedung?
ANgenommen, wir würden 2 Zäune errichten mit einem 0,40 m-Streifen dazwischen. Gibt es irgendwelche Vorschriften darüber, dass dieser Streifen "unkrautfrei" zu halten ist?
Vielen Dank,
Familie Herrmann
  1. 2 Zäune

    Foto von Oliver Kettig

    Einen 1,50 Zaun auf der Grenze, dann 40 cm dahinter einen Sichtschutzzaun 1,90 hoch; und die 40 cm dazwischen zuwuchern lassen, damit sich Ihre Nachbarn ärgern  -  das meinen Sie nicht ernst, oder?! Oder doch?!
    Grüße
  2. in München

    steht laut einem Architekturbuch ein Haus, das eine versetzte Zaun-Konstruktion um sich hat, wg. der dortigen sog. Vorgartensatzung. Die haben einen 2 m breiten Streifen einfach freigelassen und dann einen Sichtschutzzaun aufgebaut (der in diesem Fall in der Hausplanung schon eine wichtige Rolle spielte). Können Sie nicht einen entsprechenden (vielleicht etwas breiteren als 0,4 m) Streifen schön bepflanzen (Rosa rugosa oder andere ansprechende, ausfüllende Gewächse, die wenig Pflege brauchen) und dahinter dann Ihren Sichtschutz anbringen. Zwei Zäune wären dann gar nicht nötig. Alternativ: 1,5 m hohe Hecke und Sichtschutz dort, wo es unbedingt sein muss.
    PS: ich würde was Schönes anlegen, auch wenn Sie selbst sich dann hinterm Sichtschutz verschanzen, schließlich sehen sich's die Nachbarn dann immer an.
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
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