Hallo zusammen,
für unseren Neubau haben wir ein Angebot erhalten, in dem die Fußbodenheizung mit einer optionalen Einzelraumregelung enthalten ist (gegen Aufpreis). Wir wurde aber auch darauf hingewiesen, dass das eigentlich nicht norwendig ist.
Mittlerweile haben auch wir realisiert, dass es da vom Gesetzgeber keine Wahl gibt, da es im Rahmen der EnEVAbk. gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher frage ich mich nun, ob das eigentlich normal ist, dass ein Bauunternehmen ein Angebot erstellt, in dem Dinge als optional angeboten werden, die eigentlich gesetzlich vorgeschrieben sind, ohne dass der Bauherr ausdrücklich darauf hingeweisen wird, dass bei der angebotskonformen Ausführung gegen Gesetz verstoßen wird.
Dass man die Einzelraumregelung möglicherweise wirklich nicht braucht ist für mich hjier eine ganz andere Sache. Es verwundert mich einfach, dass die Bauherren auf diese Wiese in eines Gesetzeskonflikt gebracht werden, von denen sie gar nichts wissen ... Ist ja fast so, als ob der Autohändler die Blinker als Zusatzausstattung anbietet ...
Viele Grüße
T. Schneider
PS: Der Bau steht in Niedersachsen ...
Gewissenhaftigkeit bei der Angebotserstellung von Fußbodenheizungen
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen
Gewissenhaftigkeit bei der Angebotserstellung von Fußbodenheizungen
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Tja
... auch dass war bei VW jahrzehntelang gang und gebe ... und noch heute schlagen die Autohersteller "Überführungskosten" auf den Endpreis, obwohl das Auto ohne Überführung in Deutschland gar nicht zu kaufen wäre ... -
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