Minderleistung bei Auslegung der Fußbodenheizung / Zusätzliche Badheizkörper
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Minderleistung bei Auslegung der Fußbodenheizung / Zusätzliche Badheizkörper

Ich habe einen Neubau schlüsselfertig bei einem Bauträger nach VOBAbk. beauftragt. In der Baubeschreibung ist eine Fußbodenheizung vorgesehen. Nach der Wärmebedarfsberechnung kommt es allerdings, durch die Auslegung der Fußbodenheizung, in den Bädern zu einer Minderleistung (zu geringe Wärmeleistung). Diese Minderleistung kann nur durch zusätzliche Badheizkörper ausgeglichen werden.
Wer muss für die Kosten für die zusätzlichen Badheizkörper tragen? Der Bauträger oder ich?
Meine Argumentation ist die, dass ich bei der Beauftragung eines schlüsselfertigen Hauses davon ausgehen kann, dass die Heizung ausreichend dimensioniert (gem. Wärmebedarfsberechnung) wird. Der Bauträger argumentiert, dass die Heizkörper nicht in der Baubeschreibung enthalten sind.
Ich bin für Antworten sehr dankbar.
  • Name:
  • Pal Kuhn
  1. Hatten wir das nicht erst?

    Bekannt, dass in Bädern Fußbodenheizung bei richtiger Auslegung (meist) nicht für die geforderten 24 ° ausreicht (manchmal kriegt man das z.B. durch's enger verlegen doch hin). Darum ergänzt/erweitert man diese dann einfach um Wand (Flächen) Heizungen. Also quasi Fußbodenheizung in der Wand.
    Nicht auf separaten (hochtemperatur) Heizkreis für Heizkörper einlassen-X1234Xdas zermatscht die Effizienz der ganzen Anlage.
    Obwohl die bei Bauträgern eh nicht besonders sind-X1234Xfür diese Kundschaft haben die Heizungsherstller extra Bauträgermodelle im Programm ;-)
  2. Wer trägt die Kosten?

    Danke, die Frage wer die Kosten bei einer schlüsselfertigen Lösung trägt bleibt aber aber noch?
  3. ist doch generell

    eine vertragsrechtliche Frage.
    Wie klein sind denn die Bäder von der freien Grundfläche her?
    Hatten Sie schon Kontakt mit dem Heizungsinstallateur?
    Grüße
  4. Größe der Bäder

    Die 3 Bäder sind zwischen 6 und 12 m² klein. Der Heizungsinstallateur vermeidet eine deutliche Aussage. Die Andeutung, die er gemacht hat war zu meinen Gunsten. Er will vermutlich keinen Ärger nicht mit dem Bauträger (seinem Auftraggeber).
  5. ja,

    deshalb hatte ich gefragt.
    Dann bitten Sie den Bauträger um die Vorlage/ Einsicht in die Heizlast-Berechnung für die Bäder.
    Durch die zusätzlichen Heizkörpern haben Sie dann doch auch weniger Platz für Ihre Badmöbel!
    ;-)
  6. Heizlast Berechnung liegt vor

    Die Heizlast-Berechnung liegt vor. Dort wird ausdrüklich auf die Minderleistung, die über Badheizkörper ausgeglichen wird, hingewiesen. Die Heizkörper stören mich auch nicht. Es geht aber darum, wer die Kosten für die zusätzlichen Heizkörper zu tragen hat?
    Gruß, Paul Kuhn
  7. Hallo Paul,

    was steht denn da für ein Verlegeabstand drin?
    Grüße
  8. Verlegeabstand

    Der Verlegeabstand beträgt 8 cm
  9. Nun, enger geht es wohl wirklich nicht.

    Aber ich verstehe eigentlich nicht, warum das nicht zumindest in einem Raum reichen soll.
    Da es ja seiner Meinung nach in allen 3 Bädern nicht reicht, gehe ich davon aus,
    dass er hier zu seiner Sicherheit mehr Reserven einplant als unbedingt notwendig wären.
    Beweisen können Sie das nur, wenn Sie das von einem Fachplaner mit den Gebäudeangaben nachrechnen lassen.
    Da spielen dann aber auch weitere Bedingungen wie Nachtabsenkung und gefühlte Temperaturen mit hinein.
    Und einlassen wird er sich auf Ihre Berechnung wohl auch nicht. Er ist ja der Bauherr!
    Diese jetzt vorhandene zusätzliche Sicherheit sorgt insgesamt auch für mehr Reserven für Spitzenlasten und eine höhere Dynamik beim Aufheizen (z.B. nach Absenkungen).
    Das kommt Ihnen natürlich als Komfort auch zu Gute!
    Die Frage ist nur, warum hat er Ihnen das nicht gleich zum Vertragsabschluss so gesagt; dass er bei Fußbodenheizungen in den Nassräumen immer zusätzlich auch noch Badheizkörper vorsieht.
    Sie bauen ja bestimmt nicht mit weniger Dämmung oder schlechteren Fenstern als generell in seinem Standard vorgesehen ist.
    Jetzt im Nachhinein sieht es für Sie so aus, als wolle er den Kaufpreis mit einem Aufpreis nachbessern.
    Aber Badheizkörper sind ja explizit nicht beschrieben und man könnte annehmen, dass diese auch nicht mit kalkuliert wurden.
    (Vielleicht kann er Ihnen das ja noch irgendwie nachweisen.)
    Dann wären das jetzt Sowieso-Kosten. Auf der anderen Seite steht der Festpreis.
    Also ist das, wie schon gesagt, auch eine rechtliche Frage, die wir hier nicht erläutern können.
    Das Gesagte ist deshalb auch nur meine persönliche Meinung!
    Grüße
  10. Mal aus Sicht eines "bösen" Generalunternehmer's ...

    Mal aus Sicht eines "bösen" Generalunternehmer's :-))
    Fakt ist, Erwärmung über Fußbodenheizung. Zum Vertragsabschluss lag mit Sicherheit keine Heizlastermittlung vor. Trotzdem wurde ein Pauschalpreisvertrag geschlossen, mit obiger eindeutiger Definition der Erwärmung.
    Wie das der Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer nun anstellt, ist einzig und allein sein Problem. Sei es mit besserer Dämmung, oder oder oder. Er hat sich schlicht und ergreifend verkalkuliert.
    Nu ist natürlich ein Handtuchheizkörper auch ein Komfortgewinn, das muss man berücksichtigen. Vorschlag zur Güte: so ein Teil kostet xxx € plus Montage. Wäre es nur einer, hätt ich gesagt fiftyfifty. Aber bei dreien muss er für seine Dusseligkeit bestraft werden.
    Einen zahlen, den Rest darf er übernehmen.
    btw., was will er denn überhaupt dafür haben? Arbeit schon ausgeführt?
  11. 1spruch- ganz entschieden.

    Handtuch-HK bedeutet 2. Heizkreis und höhere Sytemtemperaturen des Erzeugers.
    Bei Wärmepumperei tödlich für die JAZ, bei Brennwerttherme selbst bei 50/40 °-Auslegung immer noch Mehrverbräuche bis zu 5 %.
    Ergänzung mit Wandflächenheizung mit gleichen Systemtemperatur wie Fußbodenheizung fordern!
  12. 1spruch abgelehnt ...

    1spruch abgelehnt bei dem bisschen, was da fehlt (es weiß hier ja keiner genau, wieviel das ist) brauchst du da ja nicht unbedingt nen vollwertigen HK für. Deswegen frug ich ja, ob die Arbeiten schon ausgeführt sind: p

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