Heizprotokoll kann nicht vorgelegt werden
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Heizprotokoll kann nicht vorgelegt werden

Hallo!
Eine kurze Frage. Unser Heizungsbauer kann auch nach mehreren nicht das Heizprotokoll vom Aufheizen vorlegen, obwohl dies vertraglich vereinbart war. Wie hoch ist der angemessene Betrag, den ich bei der Rechnung kürzen kann?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
  1. 5 € ...

    Mehr kostet es nicht, das entsprechende Programm in der Steuerung zu starten.
  2. @Dühlmeyer

    Aber, aber ... Wenn's eine Fußbodenheizung ist, wird sich der Estrichleger bei evtl. Problemen freuen, dass es kein Protokoll eines 'Fachbetriebes' gibt. Vielleicht mal freundlich darauf hinweisen, dass der gute Mann auch seinen eigenen Betrieb mit dem Papier absichert und ansonsten im Zweifelsfall faktisch für den Estrich mithaftet. Der hat doch nur keine Lust auf Papierkram ...
    Gruß
    VL
  3. bei uns gibt es ein entsprechendes Programm in ...

    bei uns gibt es ein entsprechendes Programm in der Heizungsanlage (wurde vom Sani sogar zweimal gefahren, Temperatur schrittweise rauf und wieder runter, sogar für verschiedene Estriche einstellbar), reicht der Hinweis darauf als Heizprotokoll aus?
  4. Klar ...

    kann der Sanitärinstallateur ein Protokoll hinbasteln.
    Das Protokoll war mal Trend, um zu dokumentieren, dass wirklich jeden Tag einer a.d. Baustelle war und am Temperaturrad gedreht hat.
    Die heutigen Steuerungen haben das per se drin, also schreibt keiner mehr das Protokoll.
    Mitr der Haftung ist das eine Sache, aber eher die des Sanilöters.
    Und vor allem ging es ja gar nicht um das Protokoll oder irgendwelche Haftung oder sonst was, sondern ums Suchen von Kinderkram, um Millionen vom Handwerker zurückbehalten zu können. :-(((.
    Bei Mängeln bin ich sehr stur und rate auch zu Einbehalten, aber hier ...
  5. Weil da immer noch so viel dummes Zeug die Runde macht,

    möchte ich als einer der Beteiligten, die eine Flächenheizung herstellen, ein paar Anmerkungen loswerden.
    1. Ich freue mich immer wieder im Forum über die klaren, richtigen und "glättenden" Beiträge des verehrten Herrn Dühlmeyer.
    2. Wenn Sie  -  wie fast jeder Bauherr  -  Schwierigkeiten mit den einzelnen Gewerken beim Baufortschritt einer Fußbodenheizung haben, nehmen Sie doch einfach die aktuellen Regelwerke zur Hand und weisen diejenigen, die sich so gerne aus der Verantwortung stehlen wollen, auf ihre Pflichten hin. "Immer wieder gerne" wird nur mit diesem ominösen "Aufheizprotokoll" auf uns Heizungsbauer "eingeprügelt" und versucht, den schwarzen Peter von sich abzugeben.
    3. Dabei sind die Schnittstellen eindeutig beschrieben und erst kürzlich in 2005 vom Bundesverband Flächenheizungen sehr gut in einer Broschüre überarbeitet herausgegeben worden. Und wiederum bewährt sich: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
    4. Worum geht es in diesem "berühmten" Heizprotokoll eigentlich? Lediglich und ausschließlich (!) um den Nachweis, dass mit dem dort beschriebenen Aufheizverfahren die vom Heizungsbauer hergestellte Flächenheizung FUNKTIONIERT und die erforderliche Druckprüfung erfolgreich war. Nicht mehr und nicht weniger. Dieses Protokoll hat dagegen aber auch gar nichts damit zu tun, wer sich um die danach evtl. auftretenden Rissen im Estrich kümmern muss, oder (noch viel wichtiger), wer für die BELEGREIFE des Estrichs mit einem Oberboden verantwortlich ist. Ein Gewerk gewiss niemals: Der Heizungsbauer! Also wenn eine moderne Heizungsregelung das intgrierte "Estrichaufheizprogramm" durchlaufen hat, und während dieser Zeit (ca. eine gute Woche) sich der Bauherr Dank Maximaltemperatur von der Funktion seiner neuen Heizungsanlage sogar persönlich fühlend überzeugen konnte, ist der Teil des Heizungsbauers bei einer Fußbodenheizung beendet. Wofür also dann noch dieses Protokoll?
    5. Zur Durchführung "von Hand": Weil da immer noch die tollsten Dinge von Generation zu Generation mündlich (sic!) weitergegeben werden, mal hier der Stand der Technik (vergl. DINAbk. EN 1264). Funktionsheizen des Estrichs, ganz einfach: 3 Tage mit 25 °C Vorlauftemperatur, danach auf maximale (nach Planungsunterlagen) Vorlauftemperatur. hochheizen und diese 4 Tage lang halten. Fertig! Nicht mehr und nicht weniger! Nix mehr jeden Tag von irgendwas 1 Grad rauf und nach sowieviel wieder 1 Grad runter, und was es sonst noch so alles gibt. Ganz schlicht wie beschrieben geht es heute, aber das auf jeden Fall und ohne Unterbrechung sauber durchgeführt.
    Fazit: Fragen Sie lieber nach einem Protokoll über die Estrichfeuchte und die Belegreife für den Oberboden; denn dieses ist für ein unbeschwertes Wohnen in den nächsten Jahren auf ebenen (!) Fußböden eindeutig wichtiger. Diese Protokolle bekommen Sie aber leider nicht vom Heizungsbauer.
    Wie fast immer, wo mehrere Mensch zusammenarbeiten, mangelt es an Kommunikation ...
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  6. Heizprotokoll kann nicht vorgelegt werden

    Dann ich auch noch:-))
    Protokolle dienen doch dem Zweck, bestimmte Abläufe schrittweise zu dokumentieren zwecks Nachweis.
    Dichtheitsprüfung
    Wofür kann Protokoll über Dichtheitsprüfung nützlich sein?
    Hier wird doch lediglich dokumentiert, dass die Heizrohre, Verbindungsstücke und Anschlüsse, Verteiler usw. unmittelbar vor und während der Estrichverlegung auf Dichtheit überprüft. Es sollen ja auch schon Rohre bei Estrichverlegung kapüttgegangen sein, die selbstverständlich nicht abgedrückt waren. :-((
    Funktionsheizen
    Ich möchte mich jetzt hier nicht über die Aufheizphasen streiten, vor allen Dingen  -  wer war der Nutznießer der DINAbk. 4725-4, oder jetzt DIN EN 1264-4?
    Beim Funktionsheizen wird die Funktionalität der gesamten Fußbodenkonstruktion geprüft. Keinesfalls nur einzelne Bestandteile davon, wie z.B. die Heizungsanlage. Da müssen sich die Herren Heizungsbauer mit abfinden, das dazu auch der Wärmekörper, hier der Estrich dazu gehört.
    Und da können tausende Schadensfälle zusammengetragen werden, wo eben nicht vorschriftsmäßig nach DIN oder Herstellerangaben aufgeheizt wurde. Weder dem Zeitpunkt noch den Temperaturen nach.
    Und jawohl, Herstellerangaben!
    Und schon haben die Herren Heizungsbauer plötzlich doch etwas mit Rissen im kaputtgeheizten Estrich zu tun. :-))
    Ja, wofür dann noch ein Protukoll, Ich brauche keins. Hauptsache die Mücken kommen. Aber auch mal an die Sachverständigen denken, wenn sie die Schadendsursache in so einem Streitfall ermitteln sollen.
    Vielleicht die Schnittstellenkoordination doch noch einmal lesen?
    Belegreifheizen
    Bei diesem Protokoll völlige Übereinstimmung.
    Ist Sache des Auftraggebers, kann der Heizungsbauer oft als kompetente Fachkraft aber gern als besondere Leistung mitübernehmen.
    Prüfung der Belegreife
    Auch Übereinstimmung.
    Sollte den Heizungsbauern auch aufs Auge gedrückt werden, damit 100 % tig. sichergestellt ist, das sie auch durchgeführt wird. :-)) )
    (War ein Scherz!)
    Gruß

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