Mehrpreis Fußbodenheizung die2.
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Mehrpreis Fußbodenheizung die2.

Hallo,
ich kann leider nicht auf den Beitrag 993 Antworten, deshalb muss ich einen neuen Beitrag eröffnen.
Wir bauen zurzeit eine Doppelhaushälfte über einen Bauträger.
Das Haus soll eine Radiatorheizung bekommen.
Wir haben nun den Bauträger gefragt was eine Fußbodenheizung kosten soll.
Er meinte zwischen 3500 und 4000 € mehr als die Radiatorheizung.
Wir finden den Preis ziemlich teuer weil ja die Heizungen und Rohre wegfallen.
Ist dieser Preis wirklich gerecht oder zieht uns da der Bauträger über den Tisch?
Das Haus hat eine Wohnfläche von ca. 125 m²
Schöne Grüße M.
  1. was ich auch noch gerne wüsste. Kann man ...

    was ich auch noch gerne wüsste.
    Kann man um den Bauträger herum mit dem Heizungsbauer einen Preis aushandeln?
  2. Altbekanntes Spiel ...

    Altbekanntes Spiel billig anbieten, und Zuschläge mit satten Aufschlägen versehen. Preise für Fußbodenheizung sind regional unterschiedlich, hier wird das momentan komplett angeboten für 31,00 plus moms / MwSt.. Der Rest ist eine vertragliche Frage ...
  3. zu früh gedrückt ...

    zu früh gedrückt ergänze um m² ...
  4. klar kann man Vertragsveränderungen vornehmen ...

    nennt sich "Teilkündigung". Der Bauträger darf dann seinen Gewinn aus dem gekündigten Teil behalten, Sie dürfen sich einen Unternehmer suchen, den das diesen Teil für Sie erbringt. Im Falle von Mängeln haben Sie dann das Vergnügen, das der Bauträger und der von Ihnen beauftragte Unternehmer sich bei Planungsmängeln gegenseitig bzw. Ihnen die Verantwortlichkeit zuschieben ... (Fußbodenhöhen, Anschlusshohen, Steckdosenhöhen, EnEVAbk. Einhaltung, Treppen, Türschwellen, Türhöhen, thermische und mechanische Trennung etc. pp)
    Meine Überzeugung als selbst Bauträgergeschädigter Bauherr: entweder alles über Architekt und gewerkeweise Vergabe oder alles über Bauträger.
    Falls schon vertraglich an Bauträger gebunden: dann muss man halt den Mehrpreis bezahlen und als Lehrgeld verbuchen (immerhin hätten Sie ja theoretisch die Möglichkeit gehabt, diese Änderung vorher zu vereinbaren). Auch bei einer Teilkündigung und Selbstvergabe kommen Sie nicht günstiger weg.
    Viel Glück!

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