Sicherheitstemperaturbegrenzer bei Fußbodenheizungen Pflicht?
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Sicherheitstemperaturbegrenzer bei Fußbodenheizungen Pflicht?

Ich besitze seit 1 Jahr ein Einfamilienhaus.
Bei der diesjährigen jährlichen Inspektion wurde durch den Heizungsfachmann festgestellt, dass ein Sicherheitstemperaturbegrenzer fehlt und dieser durch die Hausbaufirma hätte eingebaut sein müssen.
Die Heizungsanlage besteht aus einer Gasbrennwerttherme Vaillant Ecotec-Classic welche eine Fußbodenheizung im EGAbk. und OGAbk. betreibt.
Nachfrage direkt bei Vaillant wurde mir bestätigt das dieser eingebaut sein muss.
Wer kann helfen und wo steht so etwas geschrieben?
Ich wohne in Barnim, Bundesland Brandenburg.
  • Name:
  • Daniel Klimt
  1. Vergessen oder Sparwahn?

    Laienmeinung:
    Wenn die Regelung mal spinnen sollte, und 80 Grad statt 30 Grad in die Rohre der Fußbodenheizung schickt, sterben die Rohre der Fußbodenheizung im Boden womöglich den Hitzetod. Ein enormer Schaden wäre die Folge. Deshalb wäre dieses kleine Teil (kann doch nicht viel kosten!) für mich ein Muss!
    Ob es allerdings laut einer DINAbk. vorgeschrieben ist, muss Ihnen ein Fachmann beantworten.
    So oder so sollte Ihr Heizungsbauer das Teil nachrüsten, ob wegen DIN oder seiner Handwerkerehre, ist zweitrangig.
  2. einfach Nachrüsten

    Grundsätzlich sollte so ein Begrenzer eingebaut sein. Zwar sind inzwischen diverse PE-Rohre im Handel die bis 95 °C zugelassen sind, aber auch dann muss man den Estrich ja nicht unbedingt auf solche Temperaturen bringen. Man denke nur an die Spannungen im Fußbodenaufbau und an die verbrannten Füße ;-).
    Wo das nun genau steht, weiß ich auch nicht.
    So ein Begrenzer ist einfach nachzurüsten. Die gibt es als sogenannte Anlegefühler. D.h. der Fühler wird einfach mit einem Spannband auf dem zentralen Heizungsvorlaufrohr angebracht. Am Fühler kann man die Grenztemperatur mit einem Poti einstellen. Für den vom Fühler geschaltenen potentialfreien Kontakt gibt es an der Steuerung der Therme einen Eingang, bzw. kann man einen freien Eingang für diese Funktion parametrieren. Notfalls wird der bei Übertemperatur öffnende Kontakt einfach in die Zuleitung eingeschliffen. Dann muss allerdings die Schaltleistung/Schaltspannung ausreichend bemessen sein. Im Zweifelsfalle sollte der Heizungsinstallateur oder der Elektriker helfen können.
    Eventuell könnt Ihr Euren Heizungsinstallateur ja mit dem Hinweis "überreden", dass er für eventuelle Schäden in der Gewährleistung ist!
    Die Nachrüstung ist nicht gerade teuer, der Anlegefühler kostet ca. 60 € und ist in 1 h locker montiert.
  3. Vermutlich Sparwahn!

    Erst mal recht herzlichen Dank für die 2 Antworten.
    Ich glaube eher das jeder vernünftige Heizungsbauer solch ein Teil von sich aus einbaut, um nicht eventuellen Regressansprüchen , wie im 2. Beitrag beschrieben ausgesetzt zu sein.
    Ich werde den Hinweis aufnehmen und versuchen den Installateur zu "überreden".
    Falls jemand weiß, ob der STB laut DINAbk. oder sonstetwas vorgeschrieben, dann bitte posten!
    Danke!

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