Wärmedämmung und Trittschalldämmung unter Fußbodenheizung empfohlen oder gesetzl. Pflicht
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Wärmedämmung und Trittschalldämmung unter Fußbodenheizung empfohlen oder gesetzl. Pflicht

Liebe Hausbauer-Gemeinde,
wir bauen zurzeit mit einem Bauträger eine Doppelhaushälfte. Die andere Doppelhaushälfte wird zurzeit nicht gebaut (noch kein Käufer). Wir sind soweit, dass i.d. nächsten Woche die Fußbodenheizung im EGAbk. und im 1. Stock verlegt wird.
Nun sagte mir mein Bauträger, dass unter die Fußbodenheizung eine Wärmedämmung nicht unbedingt hin muss, aber höchstwahrscheinlich ein reinkommt. Trittschalldämmung ist nach seiner Aussage nicht erforderlich. Damit habe ich ein Problem.
Wenn ich im 1. Stock heize, dann will ich doch nicht die Decke im Erdgeschoss warm haben. Das passiert aber meiner Meinung nach, wenn unter jeden Heizkreis der Fußbodenheizung keine Wärmedämmung hinkommt.
Ist eine Trittschalldämmung nicht erforderlich?
Ich will unbedingt beides (Wärme- und Trittschalldämmung (Wärmedämmung, Trittschalldämmung)) übererall haben. Meine wichtigste Frage ist nun: Wo wird eine Wärmedämmung und eine Trittschalldämmung vorgeschrieben. Welche Paragraphen sind das? Ich würde diese gerne meinem Bauträger vorlegen und weitere Diskussionen vermeiden. Wir bauen übrigens in Hessen.
Es ist wichtig für uns. Wir danken schon mal für die Antworten.
Grüße!
Michael Störk
  • Name:
  • Michael Störk
  1. WD unter Fußbodenheizung ...

    Werter Fragesteller
    brauchen Sie im EGAbk., wenn Sie ohne Keller oder mit unbeheiztem Keller bauen. Sagt die EnEVAbk.. Es sei denn, die Unterseite der Decke/Sohle ist gedämmt.
    Im OGAbk. brauchen Sie die WDAbk. nur da, wo drunter unbehitzte Räume liegen. Wenn alle Räume im EG beheizt sind, könnte der Bauträger von da her auf die WD verzichten.
    Trittschalldämmung ist nicht per se vorgeschrieben  -  und es gibt hier Laien und Experten, die Decken  -  auch über EG sogar ohne Estrich bauen / vorschlagen.
    Stellt sich  -  wie immer  -  die Frage nach dem vertraglich vereinbarten?
    Was sagt der Vertrag dazu? Gibt es eine Baubeschreibung, die Vertragsbestandteil ist?
    Hat Ihr Bauträger vielleicht Murks gemacht und die Tür- / Geschosshöhen nicht hoch genug angelegt?
    Warum kommt der mit solchen Aussagen. Das wird ja wohl nicht die Lust am Luftblasenplappern gewesen sein.
  2. Beides sinnvoll

    Bei unserem Haus ist unter jeder Fußbodenheizung eine Wärmedämmung  -  Im Erdgeschoss zum Keller allerdings wesentlich stärker (120 mm). Trittschalldämmung haben wir unter den Laminatböden (zwischen Estrich und Laminat), ansonsten klackert es bei jedem Schritt. Im Obergeschoss ist ebenso in jedem Raum eine Wärmedämmung und Trittschalldämmung (außer Bad wegen Fließen) eingebaut. Korrekterweise macht es sich immer besser auf die Rohdecke die Wärmedämmung und dann die Fußbodenheizung zu legen, da sonst bei Dämmung der Kellerdecke vom Keller aus die gesamte Rohdecke mitbeheizt werden muss, was auch die Reaktionsschnelligkeit der Fußbodenheizung (welche sowieso nicht sehr gut ist) weiter verschlechtert. Dann benötigen sie für einen warmen Fußboden am Morgen nicht 2 Stunden, sondern vielleicht 4-6 Stunden.
    Was gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das Eine, was im Vertrag steht das Andere. Dazu hat Herr Dühlmeyer schon seine Ausführungen geschrieben. Wärmetechnisch ist es immer besser eine Dämmung einzuarbeiten, denn im Wohnzimmer will ich es warm haben und im darüber liegenden Schlafzimmer kalt. Der Keller ist immer kalt.
    Prüfen Sie Ihre Verträge und Ihre Ausführungszeichnungen. Bestehen Sie auf den Stand der Technik und lassen sie keine Änderungen zu Ihren Ungunsten zu  -  oder nur mit hohen Rückverrechnungen. Prblematisch wird es, wenn die Türen statt 2 Meter dann nur noch 1,80 sind und die eigentliche Höhe nur durch Weglassen der Dämmung erreicht werden kann. Das wäre dann bitter  -  evtl. sollten sie einmal den Zollstock in die Hand nehmen und vor der Diskussion die Maße mit den Ausführungszeichnungen nachmessen und vergleichen. Das macht sich leichter abends, wenn keiner mehr auf der Baustelle ist.
  3. vielen Dank! weitere Infos noch sehr willkommen

    Danke für die schnellen Antworten. Gerne erwarten wir auch neue Beiträge. Zur Info: Im Keller sind der Kellerflur und der Waschraum unbeheizt. Rest ist beheizt. Ich lese noch einmal die zum Vertrag gehörende Baubeschreibung.
    • Name:
    • M. Störk

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