bin kürzlich in einen Neubau zur Miete eingezogen. Ein Bekannter wies mich darauf hin, dass gem. § 12 Abs. 2 EnEVAbk. eine Einzelraumregelung vorgeschrieben ist. Dafür müssten Regler in jedem einzelnen Raum vorhanden sein!
Heute kam ein Angestellter der Heizungsfirma und erklärte bzgl. der Heizungsregelung folgendes:
- 3 volle Umdrehungen am betr. Regulierrad des Heizungszulaufs = 20 Grad eingestellt.
- 1 Strich auf- / zugedreht = 1 Grad höher/niedriger eingestellt.
- Die Zulaufeinrichtung misst die Temperatur des zurücklaufenden Wassers und öffnet bzw. schließt, je nachdem, ob Wasser kälter oder gleich warm wie voreingestellt, sodass die Heizung nicht läuft, wenn nicht nötig.
- während der Nacht sei eine Nachtabsenkung auf 18 Grad zentral eingestellt.
- Die Anlage, obwohl die Einstellräder lediglich ohne Temperaturangabe zentral in einem Kasten im Flur sind, entspreche voll der EnEV, insbesondere auch § 12. Mein Bekannter würde wahrscheinlich dieses System nicht kennen.
Meine Frage ist nun: Kann das stimmen? Gibt es vor allem dieses System, welches automatisch schließt und öffnet, je nach Rücklauftemperatur? Wundere mich nämlich, dass der Zähler innerhalb weniger Tage sofort auf 172,7 kW/h stand, bevor ich bei dieser Wärme auf die Idee gekommen bin, das Ding erstmal komplett abzudrehen. Wie sehen diese Teile aus? Kann mir kaum vorstellen, dass in so ein paar Einstellrädern ein automatischer Regler sitzt.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Manfred Grunert