Auf den SAB- und KfW-Antragsformularen (SAB-Formular 61451, SAB-Formular 61421, KfW-Formularnummer 600 000 2146) hat ein Architekturbüro als Sachverständiger unterschrieben.
Nach Abschluss der Baumaßnahme benötigen wir nun folgende Unterlagen, die uns weder der Bauträger noch das Architekturbüro zur Verfügung stellen (wollen):
- Finanzierungsnachweis (SAB-Formular 61248)
- Kostenaufstellung für Landeswohnungsbaudarlehen (SAB-Formular 61451)
- KfW-Bestätigung nach Durchführung (Programm 151/152, Energieeffizient Sanieren, KfW-Formular 600 000 2150)
Unsere Frage: Wer ist verpflichtet, diese Unterlagen auszufüllen und v.a. zu unterzeichnen? Auf welcher Grundlage können wir argumentieren?
Seit Monaten schieben sich die angegangenen Partner (Bauträger, Architekturbüro, Bauleiter) die Unterlagen hin und her und keiner ist bereit, die Unterlagen zu unterschreiben.