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Zulässigkeit von einmaligen Verwaltungskosten und einmaligen Geldbeschaffungskosten
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zulässigkeit von einmaligen Verwaltungskosten und einmaligen Geldbeschaffungskosten

Sehr geehrte Forumsfreunde,

ich habe im Jahr 2002 ein Baufinanzierungsdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg in Anspruch genommen, das immer noch "läuft".

Bei Durchsicht der Vertragsunterlagen habe ich nunmehr festgestellt, dass damals eine vertragliche Regelung getroffen wurde, wonach einmalige Verwaltungskosten und einmalige Geldbeschaffungskosten (in der Summe 2.300,00 €) erhoben wurden. Eine nähere Erläuterung dieser Kostenpositionen liegt mir nicht vor.

Nach umfangreicher Recherche in der Rechtsprechung vertrete ich die Ansicht, dass diese Kostenpositionen in dieser Form nicht hätten erhoben werden dürfen.

Ist diese Meinung richtig oder liege ich falsch. Ich möchte die Gebühren  -  falls möglich  -  zurückfordern.

Vielleicht hat hier ja Jemand entsprechende "Erfahrungen" gemacht und kann mir einen Hinweis geben. Bin um jede Antwort dankbar.

Freundlichen Gruß,

  • Name:
  • Tobias
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