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  • 12711: Finanzierung für zwei Freiberufler möglich?

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Finanzierung für zwei Freiberufler möglich? 03.10.2010    

Hallo,
mein Bruder fragte mich, ob ich evtl. bereit sei, eine Finanzierung für ihn unter meinem Namen zu machen, da er große Sorge hat, trotz guten Einkommens keine zu bekommen. Er hat noch nicht verbindlich bei Banken nachgefragt, nur bei einem befreundeten Finanzdienstleister (der halt Probleme sieht).
Folgender Fall:
Mein Bruder war früher in einem Tradingpool einer englischen Bank, hat sich aufgrund des Stresses und der Arbeit im Ausland selbständig gemacht und tätigt nun Devisengeschäfte auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er verdient damit MINDESTENS 10.000 Euro monatlich (seine Angabe), abzüglich der Tradingsteuer ca. 7000 netto. Seine Frau ist freie Autorin im Medienbereich und verdient auch ca. 3000 Euro netto. Eigenkapital ist nicht soviel vorhanden (30-50 Tsd, dafür aber ein bezahltes Apartment im Wert von ca. 80 Tsd). Sogar wenn es phasenweise schlecht laufen würde, hätten die beiden (laut meinem Bruder) immer noch mindestens ca. 6000 netto pro Monat.
Beide Berufe sind aber sehr unsicher und mein Bruder wird einer Bank nicht seinen "Trackrecord" seiner Transaktionen vorlegen, da er das nicht mal dem Finanzamt gegenüber macht (muss er auch nicht, bin selbst Finanzbeamter ;-).
Wie beurteilt Ihr das? Haben die beiden trotz des hohen Einkommens überhaupt Chancen auf eine Finanzierung? Falls nicht, soll ich halt einspringen und die beiden bezahlen dann alles, aber lieber wäre mir natürlich, wenn die das selbst hinkriegen.

Name:

  • Peter
  1. Unglaublich 04.10.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Peter
    Also, dass Sie sich als Finanzbeamter so outen finde ich schon ein starkes Stück.
    Was hier völlig fehlt ist, um welche Darlehnsgröße es eigentlich geht.
    Es gibt eigentlich aus Sicht der Bank eine Möglichkeit, die sich Sicherheitenkredit nennt.
    Damit ist bis 60 % des Kaufpreises möglich, ohne dass von den Darlehensnehmern Einkommensunterlagen vorgelegt werden. Gegebenenfalls kann man noch das Appartement als Zusatzsicherheit mit ins Boot nehmen.
    Jedoch, entweder das Einkommen wird mit Einkommensteuerbescheiden ( mehrere Jahre! ) belegt, dann ist einiges an Darlehen möglich. Oder das geht nicht, dann ist maximal 60 % des Kaufpreises möglich.
    Steigen Sie als Finanzbeamter ein ist das natürlich wieder völlig anderst, da Sie ja Beamter( Angestellter ) sind.
    Bei Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  2. Danke 04.10.2010    

    Vielen Dank schon mal für die Antwort :-).
    Aber eins vorweg, bevor ich auf die weiteren Fragen eingehe: Wieso ist es ein starkes Stück, dass ich meinen Beruf oute? Sie glauben gar nicht, wie oft man Bemerkungen darüber zu hören bekommt, da ich mich jedoch nicht dafür schäme, sehe ich auch keinen Grund, es zu verheimlichen (hier im Board haben sich in anderen Threads viele andere auch zu ihren Berufen geoutet).
    Also, zur Darlehensgröße: das Objekt soll ca. 400.000 Euro kosten, als Eigenkapital sind flüssig ca. 40.000. Die Wohnung hat einen Wert von ca. 90.000, aber ich weiß nicht, wie hoch Banken das bewerten, wenn man das als Eigenkapital anrechnen lassen möchte. Es gibt auch noch ein Baugrundstück im Wert von 120.000 Euro. -- Falls das eine Rolle spielt: Beide haben Risikolebensversicherungen. Bei meiner Schwägerin ist es durchaus so, dass sie problemlos Ihr Einkommen für viele Jahre dokumentieren kann, bei meinem Bruder halt nicht, obwohl er das höhere Einkommen hat (Erklärung siehe oben).

  3. Dann mal los 04.10.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    so habe ich das nicht gemeint.
    Ich meinte eher, dass Sie sagen Finanzbeamter zu sein. Aber im gleichen Atemzug erwähnen, dass Ihr Bruder nicht bereit ist alles Einkommen offen zu legen. Das ist das was ich meinte.
    Nun gut, Im Prinzip kommt es nur auf die Einkommensteuerbescheide von Ihrer Schwägerin der letzten Jahre an. Sie ist Autorin und versteuert ihren Gewinn. Wenn das Einkommen für die Darlehenssumme reicht, ist der Fall zu machen.
    Wenn das nicht vom Einkommen her reicht, dann könnte man aus dem Appartement, Bauplatz und dem Kaufobjekt etwas basteln.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/

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