Grunderwerbsteuer bei Immobilienübernahme vom Bruder: Berechnung, Restschuld & Notarkosten?
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Grunderwerbsteuer bei Immobilienübernahme vom Bruder: Berechnung, Restschuld & Notarkosten?
Folgende Situation:
Mein Bruder und ich haben vor 8 Jahren gemeinsam eine Immobilie vom Vater geerbt. Jeder zur Hälfte. Wert heute ca. 200.000 €.
Mit der Immobilie haben wir auch eine Finanzierung geerbt. Restbelastung 100.000 €.
Mein Bruder schlägt mir nun vor, das Häuschen ganz zu übernehmen und mich auszubezahlen.
Der Preis soll so berechnet werden:
Preis = (Wert der Immo - Restschuld - Kaufkosten): 2
Uns ist nun nicht klar, was die Berechnungsgrundlage für die Kaufkosten d.h. Notarkosten und die Grunderwerbsteuer wäre. Wäre das unser (s.o.) ermittelter Kaufpreis? Der Wert meines Anteils ohne Berücksichtigung des Darlehens?
Oder gibt es evtl. einen anderen, legalen Weg die Kosten gering zu halten?
Vielen Dank für die Antworten!
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Bei der Übernahme eines geerbten Hauses von Ihrem Bruder stellt sich die Frage, wie die Grunderwerbsteuer berechnet wird. Ich erkläre Ihnen die wesentlichen Aspekte:
Berechnungsgrundlage: Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der Gegenleistung. Da es sich um eine Übernahme unter Geschwistern handelt, kann der Wert der Immobilie als Grundlage dienen, abzAbk.üglich der übernommenen Restschuld.
Berücksichtigung der Restschuld: Die übernommene Restschuld des Darlehens kann den Kaufpreis mindern und somit die Grunderwerbsteuer reduzieren. Es ist wichtig, dies im Kaufvertrag explizit auszuweisen.
Notarkosten und weitere Kosten: Notarkosten und andere Kaufkosten werden nicht in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Notar bezüglich der genauen Berechnung der Grunderwerbsteuer in Ihrem speziellen Fall beraten. Dies ist wichtig, um alle relevanten Faktoren korrekt zu berücksichtigen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grunderwerbsteuer
- Eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises oder des Verkehrswertes. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückserwerb, Steuerbescheid.
- Verkehrswert
- Der geschätzte Preis, der für eine Immobilie auf dem freien Markt erzielt werden könnte. Er wird in der Regel durch ein Gutachten ermittelt und dient als Grundlage für die Besteuerung. Verwandte Begriffe: Marktwert, Gutachten, Immobilienbewertung.
- Restschuld
- Der noch offene Betrag eines Darlehens oder einer Finanzierung. Bei einer Immobilienübernahme kann die Restschuld vom Käufer übernommen werden. Verwandte Begriffe: Darlehenssaldo, Kreditsumme, Tilgung.
- Notarkosten
- Gebühren, die für die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags anfallen. Sie sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Verwandte Begriffe: Beurkundungsgebühren, Gebührenordnung, Notar.
- Schenkungssteuer
- Eine Steuer, die auf unentgeltliche Zuwendungen von Vermögenswerten erhoben wird. Sie fällt an, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verschenkt wird. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung ab. Verwandte Begriffe: Erbschaftssteuer, Freibeträge, Schenkung.
- Kaufpreis
- Der vereinbarte Betrag, den der Käufer für eine Immobilie an den Verkäufer zahlt. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Verwandte Begriffe: Erwerbspreis, Gegenleistung, Verkehrswert.
- Finanzierung
- Die Bereitstellung von Kapital zur Finanzierung eines Immobilienkaufs. Dies kann durch ein Darlehen oder eine Hypothek erfolgen. Verwandte Begriffe: Kredit, Hypothek, Darlehensvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilienübernahme unter Geschwistern berechnet?
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel auf Basis des Kaufpreises oder des Verkehrswertes der Immobilie berechnet. Bei einer Übernahme unter Geschwistern kann der Verkehrswert als Grundlage dienen, wobei die übernommene Restschuld des Darlehens den Kaufpreis mindern kann. Es ist ratsam, den genauen Wert von einem Gutachter bestimmen zu lassen. - Welche Rolle spielt die übernommene Restschuld bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer?
Die übernommene Restschuld des Darlehens kann als Teil der Gegenleistung betrachtet werden und somit den zu versteuernden Betrag reduzieren. Dies muss jedoch im Kaufvertrag klar dokumentiert sein. Die genaue Handhabung kann je nach Bundesland variieren, daher ist eine Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert. - Sind Notarkosten und andere Kaufnebenkosten in der Berechnung der Grunderwerbsteuer enthalten?
Nein, Notarkosten, Gerichtskosten und andere Kaufnebenkosten werden nicht in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich ausschließlich auf den Wert der Immobilie bzw. die vereinbarte Gegenleistung. - Was passiert, wenn der vereinbarte Kaufpreis unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt?
In einigen Fällen kann das Finanzamt den Verkehrswert der Immobilie als Berechnungsgrundlage heranziehen, wenn der vereinbarte Kaufpreis deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Dies dient dazu, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Eine professionelle Bewertung kann hier Klarheit schaffen. - Kann ich die Grunderwerbsteuer vermeiden, wenn ich die Immobilie von meinem Bruder geschenkt bekomme?
Eine Schenkung kann die Grunderwerbsteuer umgehen, jedoch fällt dann Schenkungssteuer an, sofern die Freibeträge überschritten werden. Die Freibeträge für Schenkungen unter Geschwistern sind in der Regel geringer als bei direkten Verwandten. Es ist wichtig, beide Steuerarten zu prüfen und die günstigste Option zu wählen. - Welche Fristen muss ich bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer beachten?
Nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, die Steuer zu bezahlen. Die genaue Frist ist im Bescheid angegeben. Eine verspätete Zahlung kann zu Säumniszuschlägen führen. - Wie wirkt sich eine geerbte Finanzierung auf die Grunderwerbsteuer aus?
Wenn Sie eine Finanzierung zusammen mit der Immobilie geerbt haben und diese nun übernehmen, kann die Restschuld der Finanzierung die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer reduzieren. Dies sollte im Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Bruder entsprechend berücksichtigt werden. - Was ist, wenn mein Bruder mir die Immobilie unter Wert verkauft?
Wenn die Immobilie unter Wert verkauft wird, prüft das Finanzamt, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. In diesem Fall wird der unentgeltliche Teil als Schenkung betrachtet und kann Schenkungssteuer auslösen. Es ist ratsam, den Verkehrswert der Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen, um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
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Grunderwerbsteuer: Kaufpreis als Berechnungsgrundlage bei Bruder-Übernahme
Berechnungsgrundlage ...
Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Unabhängig davon, wie die Zahlung - hier also teilweise durch Darlehensübernahme - vereinbart wird. Grunderwerbsteuer würde meines Erachtens dann nicht anfallen, wenn es sich um die Auflösung einer Erbengemeinschaft handelt. Am besten lassen Sie diese Situation durch einen Steuerberater
prüfen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Grunderwerbsteuer bei Immobilienübernahme vom Bruder: Berechnung & Stolpersteine
💡 Kernaussagen: Bei der Immobilienübernahme vom Bruder ist der Kaufpreis die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Übernahme von Restschulden beeinflusst die Zahlungsmodalitäten, aber nicht die Steuerbasis. Eine Erbengemeinschaft-Auflösung kann steuerfrei sein. Es wird empfohlen, die Situation von einem Steuerberater prüfen zu lassen, um Klarheit über die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu erhalten.
✅ Empfehlung: Laut Grunderwerbsteuer: Kaufpreis als Berechnungsgrundlage bei Bruder-Übernahme sollte man die steuerlichen Aspekte durch einen Steuerberater prüfen lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und keine unerwarteten Kosten entstehen.
⚠️️ Wichtig: Die Vereinbarung zur Darlehensübernahme beeinflusst zwar die Zahlung, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Berechnung der Grunderwerbsteuer basierend auf dem Kaufpreis.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifische Situation mit einem Steuerberater, um die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer bei der Immobilienübernahme vom Bruder zu ermitteln und mögliche Steuerbefreiungen (z.B. Auflösung einer Erbengemeinschaft) zu prüfen. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten Faktoren wie Kaufpreis, Restschuld und Notarkosten.
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