Grunderwerbsteuer Berechnungsgrundlage?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer Berechnungsgrundlage?

Hallo!
Folgende Situation:
Mein Bruder und ich haben vor 8 Jahren gemeinsam eine Immobilie vom Vater geerbt. Jeder zur Hälfte. Wert heute ca. 200.000 €.
Mit der Immobilie haben wir auch eine Finanzierung geerbt. Restbelastung 100.000 €.
Mein Bruder schlägt mir nun vor, das Häuschen ganz zu übernehmen und mich auszubezahlen.
Der Preis soll so berechnet werden:
Preis = (Wert der Immo  -  Restschuld  -  Kaufkosten): 2
Uns ist nun nicht klar, was die Berechnungsgrundlage für die Kaufkosten d.h. Notarkosten und die Grunderwerbsteuer wäre. Wäre das unser (s.o.) ermittelter Kaufpreis? Der Wert meines Anteils ohne Berücksichtigung des Darlehens?
Oder gibt es evtl. einen anderen, legalen Weg die Kosten gering zu halten?
Vielen Dank für die Antworten!
  • Name:
  • Stephan
  1. Berechnungsgrundlage ...

    Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis. Unabhängig davon, wie die Zahlung  -  hier also teilweise durch Darlehensübernahme  -  vereinbart wird. Grunderwerbsteuer würde meines Erachtens dann nicht anfallen, wenn es sich um die Auflösung einer Erbengemeinschaft handelt. Am besten lassen Sie diese Situation durch einen Steuerberater
    prüfen.

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