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  • Baufinanzierung

  • 12656: Finanzieurng: Wohneigentum mit Nießbrauchrecht als "Sicherheit"?

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Finanzieurng: Wohneigentum mit Nießbrauchrecht als "Sicherheit"? 12.04.2010    

Hallo,
evtl. kann mir ja hier jemand helfen.
ich arbeit als Beamter des höheren Dienstes bei einer Kommunalverwaltung, meine Freundin als Angestellte. Wir sind beide unkündbar. Weiter hin haben wir beide je ein Haus als Eigentum, indem zum einen die Oma (77) zum anderen meine Eltern (77/73) leben. Das Wohnrecht ist im Grundbuch abgesichert.
Meine Freundin und ich planen zu bauen und eine Familie zu gründen. Wie sieht dfas mit der Finanzierung aus. Eigenkapital ist nur wenig vorhanden, aber die Veräußerung der Häuser würde zum einen ca. 80.000 EUR zum anderen ca. 150.000 EUR an Erträgen einbringen. Würde ein Bank das berücksichtigen oder lässt die das "kalt" wegen des eingetr. Wohnrechtes?
ich hoffe das ist schon konkret genug, um eine Antwort zu erhalten. Grundsätzlich gehts also um die Frage, ob eine Finanzierung mit dem Hintergrund der (späteren) Erträge gemacht werden kann.
Schon mal vielen Dank.
M.
  1. Wohnrecht 13.04.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    es ist so, dass die Bank die Vermögenswerte der Häuser berücksichtigt. Man kann hier die Häuser als Sicherheit heranziehen um dort das/die Darlehen für Ihren Kauf der Immobilie abzusichern.
    Das Wohnrecht wird im bankendeutsch " kapitalisiert ".
    Bedeutet, es wird bewertet mit der Eintragungsbewilligung.
    Das ist die Urkunde wo das Wohnrecht vor dem Notar seinerzeit
    begründet wurde. In der Urkunde steht der Umfang des Wohnrechtes
    drin. Man kann von vorne herrein nicht sagen, ist ein Wohnrecht drin, dann sichert keine Bank im Nachrang.
    Es kommt hier auf die Details an.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  2. Hallo, bzgl. der Vorgehensweise der Banken bzgl. Beleihung ... 14.04.2010    

    Hallo,
    bzgl. der Vorgehensweise der Banken bzgl. Beleihung folgendes:
    Aus meiner Erfahrung werden viele Banken verlangen (ich drücke mich mal einfach aus), dass das Wohnrecht im Falle einer Versteigerung hinfällig wird. Solange du die Finanzierung ordnungsgemäss bedienst, kein Problem. Aber...
    Das Problem was auch auf dich zukommen könnte, dass auf jedes Objekt eine Grundschuld in Höhe deiner Verbindlichkeiten eingetragen wird. Somit verbaust du dir für die Zukunft über alle 3 Objekte die Möglichkeit einer zusätzlichen, zukünftigen Beleihung und obendrein sind die Kosten der Grundschuldeintragung entsprechend hoch.
    Du hast gleichfalls geschrieben, dass nach Ableben das/die Objekte verkauft werden sollen.
    Hierauf lastet aber noch eine Grundschuld, die dieses Vorhaben sehr komliziert und vor allem teuer machen wird.
    Lass dich hier ausführlich beraten, wie es im Fall der Fälle von der entsprechenden Bank gehandhabt wird und lass dir alles schriftlich geben (im Darlehensvertrag festhalten).
    Ansonsten kann sich der günstige Kredit ganz schnell als eine teure Lösung herausstellen.
    fvf-makler

    Name:

    • Holger Brettschneider
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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