Vorfinanzierungsdarlehen Bausparvertrag (BSV) läuft aus: Was tun mit Restschuld & Zuteilung?
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Vorfinanzierungsdarlehen Bausparvertrag (BSV) läuft aus: Was tun mit Restschuld & Zuteilung?

Hallo,
wir haben am 13.5.1996 ein Vorfinanzierungsdarlehen MH Fix plus über 218.000,- DM abgeschlossen. Das Darlehen sollte nach ca. 25 Jahren getilgt sein.
Es handelte sich um einen 2 Phasen Kredit, indem wir 156.000 DM (letzte Auszahlung am 18.7.1997) als eigentliche Bausumme zur Verfügung hatten und die restliche Summe in einen BSV floss, welcher mit Zuteilung zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.
Wie unsere Bank jetzt mitteilt, endet am 30.4.2010 die Zinsfestschreibung und der BSV wird zuteilungsreif.
Danach geht es in Phase 2 des Darlehens mit einer Restschuld von 66.221,-Eu plus einer erneuten Bearbeitungsgebühr von 1987,-Eu also insgesamt 68.208,- Eu.
Unsere Frage:
Wir wollen den Vertrag kündigen und den Rest tilgen. Geht das?
Müssen wir eine 6-monatige Kündigungsfrist einhalten? und muss dann trotz Nichtinanspruchnahme des Kredites die erneute Bearbeitungsgebühr gezahlt werden?
Für jeden sachdienlichen Hinweis sind wir sehr dankbar!
matsyb
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Ihr Vorfinanzierungsdarlehen für den Bausparvertrag (BSV) aus dem Jahr 1996 bald ausläuft. Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit den Optionen für die Restschuld und die Zuteilung des Bausparvertrags auseinanderzusetzen.

    Mögliche Szenarien und Handlungsoptionen:

    • Bausparvertrag wird zugeteilt: Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie das Bauspardarlehen zur Tilgung der Restschuld des Vorfinanzierungsdarlehens verwenden. Prüfen Sie, ob die Konditionen des Bauspardarlehens (Zinssatz, Tilgung) für Sie vorteilhaft sind.
    • Anschlussfinanzierung: Falls der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist oder die Konditionen ungünstig sind, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken, um die besten Zinsen und Konditionen zu erhalten. Berücksichtigen Sie dabei sowohl variable als auch festverzinsliche Darlehen.
    • Sondertilgung: Verfügen Sie über ausreichend Eigenkapital, können Sie die Restschuld durch eine Sondertilgung reduzieren oder vollständig tilgen.
    • Verlängerung des Vorfinanzierungsdarlehens: In einigen Fällen ist es möglich, das Vorfinanzierungsdarlehen zu verlängern. Dies sollte jedoch nur eine kurzfristige Lösung sein, da die Zinsen in der Regel höher sind als bei einer langfristigen Anschlussfinanzierung.

    Wichtige Aspekte:

    • Zinsfestschreibung: Achten Sie auf das Ende der Zinsfestschreibung Ihres Vorfinanzierungsdarlehens. Planen Sie die Anschlussfinanzierung rechtzeitig, um steigende Zinsen zu vermeiden.
    • Kündigungsfristen: Beachten Sie die Kündigungsfristen für Ihr Vorfinanzierungsdarlehen und den Bausparvertrag.
    • Bearbeitungsgebühren: Klären Sie, ob für die Anschlussfinanzierung Bearbeitungsgebühren anfallen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bausparkasse und verschiedenen Banken auf, um sich über Ihre individuellen Finanzierungsoptionen zu informieren und Angebote zu vergleichen. Lassen Sie sich umfassend beraten, um die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vorfinanzierungsdarlehen
    Ein Vorfinanzierungsdarlehen ist ein kurzfristiges Darlehen, das zur Überbrückung dient, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Es wird in der Regel mit höheren Zinsen als ein Bauspardarlehen vergeben.
    Verwandte Begriffe: Bausparvertrag, Zwischenfinanzierung, Annuitätendarlehen
    Bausparvertrag (BSV)
    Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse. Der Bausparer zahlt regelmäßig Beiträge ein und erhält nach Zuteilung des Bausparvertrags ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
    Verwandte Begriffe: Ansparphase, Zuteilung, Bauspardarlehen
    Zuteilung
    Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, an dem der Bausparvertrag die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat und der Bausparer Anspruch auf das Bauspardarlehen hat.
    Verwandte Begriffe: Mindestsparguthaben, Bewertungszahl, Wartezeit
    Anschlussfinanzierung
    Eine Anschlussfinanzierung ist ein neues Darlehen, das zur Tilgung der Restschuld eines auslaufenden Darlehens aufgenommen wird. Sie wird benötigt, wenn das ursprüngliche Darlehen nicht vollständig getilgt wurde.
    Verwandte Begriffe: Umschuldung, Prolongation, Forward-Darlehen
    Zinsfestschreibung
    Die Zinsfestschreibung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Sie bietet dem Darlehensnehmer Planungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Sollzinsbindung, Festzins, variable Verzinsung
    Sondertilgung
    Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die neben den regulären Tilgungsraten geleistet werden kann. Sie reduziert die Restschuld und verkürzt die Laufzeit des Darlehens.
    Verwandte Begriffe: Außerplanmäßige Tilgung, Tilgungssatz, Restschuld
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Bank erhebt, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie dient dazu, den Zinsverlust der Bank auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Entschädigungszahlung, Zinsverlust, Darlehensvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn mein Bausparvertrag (BSV) zuteilungsreif ist?
      Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, haben Sie Anspruch auf das Bauspardarlehen. Dieses Darlehen können Sie zur Tilgung der Restschuld Ihres Vorfinanzierungsdarlehens verwenden. Prüfen Sie die Konditionen des Bauspardarlehens (Zinssatz, Tilgung) und vergleichen Sie diese mit anderen Finanzierungsoptionen.
    2. Was ist eine Anschlussfinanzierung und wann benötige ich sie?
      Eine Anschlussfinanzierung benötigen Sie, wenn Ihr Vorfinanzierungsdarlehen ausläuft und Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist oder die Konditionen des Bauspardarlehens ungünstig sind. Sie nehmen dann ein neues Darlehen auf, um die Restschuld des Vorfinanzierungsdarlehens zu tilgen.
    3. Wie finde ich die beste Anschlussfinanzierung?
      Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken und Kreditinstitute. Achten Sie auf den Zinssatz, die Tilgung, die Zinsfestschreibungsdauer und eventuelle Bearbeitungsgebühren. Nutzen Sie Vergleichsportale und lassen Sie sich von unabhängigen Finanzberatern beraten.
    4. Was bedeutet Zinsfestschreibung?
      Die Zinsfestschreibung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für Ihr Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung kann sich der Zinssatz ändern. Es ist wichtig, sich rechtzeitig vor Ablauf der Zinsfestschreibung um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern.
    5. Kann ich mein Vorfinanzierungsdarlehen vorzeitig kündigen?
      In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung des Vorfinanzierungsdarlehens möglich, jedoch können Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten.
    6. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
      Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Bank erhebt, wenn Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Sie dient dazu, den Zinsverlust der Bank auszugleichen.
    7. Was ist eine Sondertilgung?
      Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die Sie neben den regulären Tilgungsraten leisten können. Durch Sondertilgungen können Sie die Restschuld schneller reduzieren und die Laufzeit des Darlehens verkürzen.
    8. Welche Unterlagen benötige ich für eine Anschlussfinanzierung?
      Für eine Anschlussfinanzierung benötigen Sie in der Regel Einkommensnachweise, Kontoauszüge, den Darlehensvertrag des Vorfinanzierungsdarlehens, den Bausparvertrag und gegebenenfalls Unterlagen zur Immobilie.

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  2. Bauspardarlehen: Sofortige Rückzahlung ohne Kündigungsfrist

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Rückzahlung Bauspardarlehen jederzeit möglich
    Hallo
    Ist ein Bauspardarlehen zugeteilt und befindet sich der Bausparvertrag dann in der Bauspardarlehensphase, kann das Bauspardarlehen jederzeit zurückgezahlt werden. Ohne Kündigungsfrist.
    Die Bearbeitungsgebühr sollte etwas detaillierter beschrieben werden. Ist es die Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen?
    Haben Sie jetzt nur einen Restvertrag  -  also ab 30.04.2010  -  oder haben Sie zu diesem Datum dann zwei Verträge?
    Haben Sie ab dem 30.04.2010 nur noch das Bauspardarlehen kann es sofort zurückgezahlt werden. Quasi am 01.05.2010 eintreffen.
    War es das dann? Oder haben Sie dann noch ein weiteres Vorfinanzierungsdarlehen?
  3. Restschuld tilgen: Kündigung & Darlehensgebühr – Was beachten?

    Darlehensgebühr bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens?
    Hallo,
    also so wie sie schreiben ist eine Tilgung der Restschuld ab dem 1.05.2010 sofort möglich?!
    Wie müssen wir die Bank davon in Kenntnis setzen?
    Müssen wir ein Kündigungsschreiben aufsetzen?
    Der Allianzvertreter hat dazu sehr schwammige Aussagen gemacht (wir müssen die Darlehensgebühr in jedem Fall bezahlen oder wir kündigen vorfällig den Vertrag und müssten dann eine Abstandsgebühr bezahlen?)
    Wir werden, was die Darlehensgebühr betrifft, nicht so richtig schlau.
    Hier mal unser Kreditvertrag der mh Bausparkasse:
    1. Vertragspartner
    2. Kreditdaten
    Bei dem gewünschten Darlehen aus dem Finanzierungsprogramm mh FIX Plus handelt es sich um ein Darlehen mit zwei aufeinanderfolgenden Darlehensabschnitten.
    Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
    mh FIX Plus, Konto Nr ... 218.000,00 DM
    Darlehenssumme 218.000,00 DM
    monatliche Rate für gesamte Laufzeit 1.080,91 DM
    Die monatliche Rate wird verwendet
    • bis zur Zuteilung (Darlehensabschnitt 1) zur Zinszahlung des Darlehens

    Andere Sparraten und Sondereinzahlungen sind nicht zulässig (abweichend von § 5 ABB)?

    • nach Zuteilung

    für Zins und Tilgung des Darlehensabschnittes 2
    (Bauspardarlehen)
    Der Kreditvertrag ist nach ca. 28 Jahren zurückgezahlt.
    a) Darlehensabschnitt 1
    Auszahlungsbetrag (an Darlehensnehmer) 154.174,00 DM
    Einzahlung auf Bausparvertrag 62.300,00 DM
    Nettokreditbetrag 216.474,00 DM
    Bearbeitungsgebühr 0,5 % der D. Summe 1.090,00 DM
    Beleihungs- / Prüfgebühr (§ 30 ABB) 436,00 DM
    Bruttokreditbetrag 218.000,00 DM
    Nominalzins, fest 5,95 % p.a.
    Effektiver Zins (§ 4 PangV) 6,17 % p.a.
    Zinsfestschreibung bis zur voraussichtlichen Zuteilung in ca. 157-168 Monaten.
    b.) Bauspardarlehen (Darlehensabschnitt 2)
    Die Ablösung des Darlehensabschnittes 1 erfolgt durch die Zuteilung der Bausparsumme von 218.000,00 DM voraussichtlich ca. 157-168 Monate nach der ersten Auszahlung des Darlehens.
    Bauspardarlehen Nr ...
    Auszahlungsbetrag (Nettokreditbetrag) 127.316,05 DM
    Nominalzins 5,00 % p.a.
    Effektivzins (gemäß § 19 ABB) 5,78 % p.a.
    Darlehensgebühr (§ 19 ABB) 3.819,48 DM
    derzeitige jährliche Kontogebühr 15,00 DM
    Monatliche Rate/Tilgungbeitrag 1.080,00 DM
    (abweichend von § 20 ABB)
    Die Höhe des Bauspardarlehens kann sich durch Zinsgutschriften und Gebührenbelastungen verändern.
    Das sind also unsere Daten.
    Was uns noch stutzig machte - die monatl. Rate sollte über die gesamte Laufzeit gleich bleiben.
    Sie würde sich aber ab dem 1.5.10 von derzeit 580,00 EU auf 445,85 EU verringern.?
    Meines Erachtens verlängert das doch nur die Laufzeit?!
    Aber wir wollen ja eh die Summe tilgen.
    Wenn sie uns, die Darlehensgebühr betreffend, beraten könnten, wären wir ihnen sehr dankbar!
    MfG matsyb

    • Name:
    • matsyb
  4. Vorfinanzierung: Lösung für Restschuld & Zuteilung gesucht

    Habe das gleiche Problem!
    Hallo matsyb,
    hat sich eine Lösung ergeben. Wäre für eine Rückantwort sehr dankbar
    • Name:
    • Herr Die-2634-Kau
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Vorfinanzierungsdarlehen & Bausparvertrag: Restschuld optimal tilgen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die optimale Vorgehensweise bei Auslauf eines Vorfinanzierungsdarlehens in Verbindung mit einem Bausparvertrag (BSV). Zentrale Punkte sind die sofortige Tilgungsmöglichkeit des Bauspardarlehens, die Klärung der Darlehensgebühr bei Nichtinanspruchnahme und die Suche nach Lösungen für die Restschuld und Zuteilung. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Ratschläge zur Anschlussfinanzierung und Zinsfestschreibung aus.

    ✅ Empfehlung: Ein Bauspardarlehen kann gemäß Bauspardarlehen: Sofortige Rückzahlung ohne Kündigungsfrist jederzeit ohne Kündigungsfrist zurückgezahlt werden, sobald es zugeteilt ist und sich in der Bauspardarlehensphase befindet. Dies bietet Flexibilität bei der Tilgung der Restschuld.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie die Bedingungen für die Darlehensgebühr bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens. Der Beitrag Restschuld tilgen: Kündigung & Darlehensgebühr – Was beachten? thematisiert die Unsicherheiten bezüglich der Darlehensgebühr und möglichen Abstandsgebühren bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags. Es ist ratsam, sich hierzu detailliert mit der Bausparkasse auseinanderzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Um Klarheit über die Tilgung der Restschuld und die Zuteilung des Bausparvertrags zu erhalten, empfiehlt es sich, die Bank schriftlich in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls ein Kündigungsschreiben aufzusetzen. Der Beitrag Restschuld tilgen: Kündigung & Darlehensgebühr – Was beachten? gibt hierzu wichtige Hinweise.

    Die Auseinandersetzung mit dem Thema Vorfinanzierungsdarlehen und Bausparvertrag erfordert eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen und eine offene Kommunikation mit der Bausparkasse. Die hier zusammengetragenen Informationen und Erfahrungen können bei der Entscheidungsfindung helfen, die Restschuld optimal zu tilgen und die Zuteilung des Bausparvertrags sinnvoll zu nutzen.

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