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  • 12604: Bausparvertrag mit Vorausdarlehen vorzeitig kündigen! Wer kann mir ...

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Bausparvertrag mit Vorausdarlehen vorzeitig kündigen! Wer kann mir ... 01.01.2010    

Bausparvertrag mit Vorausdarlehen vorzeitig kündigen!
Wer kann mir Tipp's dazu geben.
Abschlussdatum 28.06.2008 / Zuteilung ca. 2017 / Zinsatz 6,35%
Welche Kündingungzeit / Frist trifft hierzu zu:
7 Jahre mit 3 Monaten
10 Jahre mit 6 Monaten
Bin über alle Sachlichen Info's dankbar.
Grund der Kündigung:"möchte die vermietete ETW mit einen Normalen Bankdarlehen finanzieren und die derzeitigen günstigen Zinsätze für min. 10 Jahre festschreiben lassen.
Vielen Dank
MfG
Marc Keller
aus Bayern

Name:

  • Marc Keller
  1. Rückzahlung Darlehen 02.01.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Innerhalb der Zinsfestschreibung kann kein Darlehen von Ihnen als Kunden gekündigt werden. Nur mit Zustimmung der Bank vorher möglich.
    Oder wenn das Vorausdarlehen ausläuft, der Bausparvertrag bespart ist und die Zuteilung erreicht wird. In 2017 - bei Zuteilung - kann dann das Darlehen von Ihnen umgeschuldet werden. Direkt ab Zuteilung des Bausparvertrages können Sie umschulden und nicht 3 Monate später.
    Die 10 Jahre mit 6 monatlicher Kündigungsfrist ( BGBA ) wäre ja auch erst in 2018 und hier später.
    Jedoch Tip von mir: Schreiben Sie doch die Bank qualifiziert an. Manche Banken lassen ihre Kunden auch vorher gegen Vorfälligkeitsentschädigung heraus. Gerne helfe ich hier mit einem qualifizierten Schreiben. Entscheidung liegt nur bei der Bank.
    Es gibt noch einen anderen Weg Ihr Darlehen jetzt abzulösen.
    Dies ist aber komplex. Ich beschreibe in Stichworten. Sie beantragen eine Nachfinanzierung bei Ihrer bisherigen Bank. Lehnt diese ab, dann kann ALLES umgeschuldet werden.
    Schon mal davon gehört?

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  2. hallo, vielen dank für die antwort. erstmal muß ... 02.01.2010    

    hallo,
    vielen dank für die antwort.
    erstmal muß ich was korrigieren.
    das abschlußdatum war nicht 2008 sondern 2000!
    die komplexere variante verstehe ich nicht ganz.
    wie soll das gehen.
    ich kann doch keine nachfinanzierung bei der bausparkasse
    beantragen.
    wäre toll,wenn sie mir das genauer erklären könnten.
    vielen dank im voraus für ihre hilfe!
    mfg
    keller
    ps.ggf.können sie mir auch eine e.mail senden.
    infoinfoinfo1000@web.de

    Name:

    • keller
  3. Neues Abschlussdatum 2000 03.01.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    wenn das Abschlussdatum 2000 ist, dann können Sie nach dem
    BGBA ( §609 ) nach 10 Jahren mit 6 monatiger Kündigungsfrist ab dem Tage der Vollauszahlung kündigen.
    Abschlussdatum bedeutet ja oft nicht dass dann damals alles ausgezahlt ist. An dem Tag der vollständigen Darlehensauszahlung, dann rechnen Sie 10 Jahre und 6 Monate in die Zukunft und können so schriftlich gg. der Bank kündigen.
    Die Bank teilt Ihnen dann die Restschuld mit.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  4. Nachfinanzierung Bausparkasse 03.01.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Wenn Sie einen offiziellen Darlehensantrag bei der
    Bausparkasse einreichen zur Nachfinanzierung von irgend was.
    Modernisierung zum Beispiel. Und die Bausparkasse macht das nicht, dann muss Sie Ihnen gegenüber schriftlich ablehnen.
    Sie können wiederrum dann das gesamte Darlehen ablösen, wenn Sie der Bausparkasse nachweisen, dass ein fremdes Institut
    das Darlehen ablöst u n d die Modernisierungssumme finanziert.
    Dann muss Ihnen die Bausparkasse die Restschuld mitteilen.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  5. ohne vorfälligkeitsentschädigung? ... 03.01.2010    

    ohne vorfälligkeitsentschädigung?

  6. Mit Vorfälligkeitsentschädigung 03.01.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Bei vorzeitiger Rückzahlung innerhalb der Zinsfestschreibung wird die Bank sicherlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/
  7. Hallo, ich suchte nach eine Weg,wo ich das ... 04.01.2010    

    Hallo,
    ich suchte nach eine Weg,wo ich das ganze umgehen könnte.
    Vielleicht weiß ja jemand noch was?
    Danke trotzdem für die Antworten.
    MfG
    Marc Keller
    PS.

  8. Es gibt keine andere Möglichkeit 04.01.2010    

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Es gibt leider keine andere Möglichkeit. Die vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsfestschreibung ist sicherlich
    mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.
    Ansonsten können Sie in Ihren Unterlagen schauen.
    Tag der Vollauszahlung plus 10 Jahre und 6 Monate Kündigungsfrist. Auf diesen Termin können Sie kündigen. Da Sie aber innerhalb der Zinsfestschreibung kündigen - da der Vertrag noch nicht zugeteilt ist - wird die Bank Ihnen sicherlich auch eine Gebühr berechnen.

    Name:

    • Vinzenz Hillermann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.hillermann-finanz.de/

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