Hausverkauf mit Grundschuld: Was beachten? Ablösung, Löschung & Vorgehen
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Hausverkauf mit Grundschuld: Was beachten? Ablösung, Löschung & Vorgehen

Sehr geehrte Damen und Herren,
einen Teil unserer Hausfinanzierung haben wir über eine Grundschuld zu Lasten eines älteren Hauses abgesichert, das meiner Frau gehört. Dieses ältere Haus soll nun verkauft werden. Was ist hier zu beachten? Muss ich den Kauferlös in Höhe der eingetragenen Grundschuld dann meiner Bank in irgendeiner Form 'übertragen' oder kann die Bank sogar den Verkauf verhindern? Ich würde gerne ein paar Meinungen dazu hören, um meinem Bankberater gegenüber nicht ganz unwissend gegenüberzutreten. Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten!
  • Name:
  • Claus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Beim Verkauf eines Hauses, das mit einer Grundschuld belastet ist, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Ich empfehle folgendes Vorgehen:

    • Kontaktaufnahme mit der Bank: Klären Sie mit Ihrer Bank, wie die Grundschuld im Falle eines Verkaufs behandelt wird. In der Regel muss die Grundschuld abgelöst werden.
    • Ablösung der Grundschuld: Der Käufer zahlt den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung der Grundschuld notwendig ist, direkt an die Bank. Die Bank erteilt dann eine Löschungsbewilligung.
    • Löschung im Grundbuch: Mit der Löschungsbewilligung kann die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Haus lastenfrei an den Käufer zu übergeben.
    • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag sollte Klauseln enthalten, die den Umgang mit der Grundschuld regeln.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtzeitig professionelle Beratung von einem Notar oder einem Anwalt für Immobilienrecht, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos abläuft.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundschuld
    Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht es dem Gläubiger (meist eine Bank), das Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundbuch, Zwangsvollstreckung.
    Löschungsbewilligung
    Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Gläubigers (meist eine Bank), dass er mit der Löschung der Grundschuld im Grundbuch einverstanden ist, nachdem die gesicherte Forderung vollständig beglichen wurde.
    Verwandte Begriffe: Grundschuld, Grundbuchamt, Notar.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wesentlichen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet sind. Es enthält Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen (wie Grundschulden) und Rechten Dritter.
    Verwandte Begriffe: Grundschuld, Eigentümer, Belastung.
    Ablösung
    Die Ablösung einer Grundschuld bedeutet die vollständige Tilgung der durch die Grundschuld gesicherten Forderung. Nach der Ablösung kann die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden.
    Verwandte Begriffe: Grundschuld, Tilgung, Löschungsbewilligung.
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsgeschäfte beglaubigt. Beim Hausverkauf ist der Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Veranlassung der Grundbuchänderungen zuständig.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, Kaufvertrag.
    Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einer Sache (z.B. einem Haus) zu übertragen, und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Eigentumsübertragung, Kaufpreis, Notar.
    Belastung
    Eine Belastung eines Grundstücks ist ein Recht, das zugunsten eines Dritten an dem Grundstück besteht und dessen Nutzung oder Verwertung einschränkt. Beispiele für Belastungen sind Grundschulden, Hypotheken oder Wohnrechte.
    Verwandte Begriffe: Grundschuld, Hypothek, Wohnrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert mit der Grundschuld beim Hausverkauf?
      Die Grundschuld bleibt bestehen, bis sie durch Zahlung an die Bank abgelöst und anschließend im Grundbuch gelöscht wird. Der Käufer übernimmt die Grundschuld in der Regel nicht.
    2. Wer zahlt die Löschung der Grundschuld?
      In der Regel trägt der Verkäufer die Kosten für die Löschung der Grundschuld, da er das Haus lastenfrei übergeben muss. Die Kosten sind Notar- und Grundbuchgebühren.
    3. Kann der Käufer die Grundschuld übernehmen?
      Theoretisch ja, aber in der Praxis ist das selten. Der Käufer müsste die Konditionen des bestehenden Darlehens übernehmen, was meist nicht attraktiv ist.
    4. Was ist eine Löschungsbewilligung?
      Die Löschungsbewilligung ist eine Erklärung der Bank, dass sie mit der Löschung der Grundschuld im Grundbuch einverstanden ist, nachdem die Forderung beglichen wurde.
    5. Wie lange dauert die Löschung der Grundschuld?
      Das kann einige Wochen dauern, da das Grundbuchamt Zeit für die Bearbeitung benötigt. Es ist wichtig, dies bei der Planung des Verkaufs zu berücksichtigen.
    6. Was passiert, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Grundschuld abzulösen?
      Dann muss der Verkäufer die Differenz aus eigenen Mitteln aufbringen, um die Grundschuld vollständig abzulösen.
    7. Brauche ich einen Notar beim Hausverkauf mit Grundschuld?
      Ja, ein Notar ist zwingend erforderlich, um den Kaufvertrag zu beurkunden und die Löschung der Grundschuld im Grundbuch zu veranlassen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
      Eine Hypothek ist direkt an eine Forderung gebunden, während die Grundschuld abstrakt ist und auch für andere oder zukünftige Forderungen genutzt werden kann.

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  2. Hausverkauf: Reihenfolge beachten – Erst verkaufen, dann kaufen!

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Erst altes Haus verkaufen, dann neues Haus kaufen
    Sehr geehrter Interessent
    Erst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr.
    Aufgrund meiner Erfahrung als Sachbearbeiter mit 17 Jahren
    Innendiensterfahrung in der Baufinanzierung einer Bank gebe ich einen gut gemeinten Rat.
    Kaufen Sie notariell das neue Haus erst dann, wenn Sie
    das Bestehende alte Haus notariell verkauft ist. Noch besser ist, sich von der Bank des Käufers des alten bestehenden Hauses ein Schreiben geben zu lassen, dass die Auszahlung zu dem Termin auch klappt.
    Bezüglich Grundschuld ist es so. Interessant für Sie ist nur die hinterlegte Darlehensschuld. Die Bank kann eigentlich den Verkauf nicht verhindern. Denn Sie sind ja der Verkäufer und nicht die Bank. Hierbei gehe ich mal davon aus, dass der Hauswert die Darlehensschuld erheblich übersteigt.
    Beispiel € 200.000 Hausverkaufspreis. Restschuld Darlehen € 50.000. Im notariellen Kaufvertrag wird dann geregelt, ob die Grundschuld  -  nach Darlehensrückzahlung von Ihnen  -  entweder gelöscht wird, oder als Sicherung an den Käufer übertragen wird.
    Generell gilt aber erst alte Immobilie verkaufen dann neue kaufen. Und selbst wenn Sie den Kauf notariell beurkundet haben der alten Immobilie sollten Sie sich mit dem Käufer auseinandersetzen, dass auch wirklich die Auszahlung des Darlehens klappt.
    Rückfragen?
  3. Grundschuld löschen: Vorgehen beim Hausverkauf – So geht's!

    Noch eine Rückfrage
    Sehr geehrter Herr Hillermann,
    Ihnen ebenfalls ein gutes neues Jahr und vielen Dank, dass Sie sich sogar am Feiertag mit meiner Frage befassen.
    Eine Rückfrage hätte ich noch: Der Käufer des "alten" Hauses möchte ja sicher ein unbelastetes Objekt ohne eingetragene Grundschuld. Gibt es eine Möglichkeit, die Grundschuld im Rahmen des Verkaufes zu löschen und im Gegenzug den Betrag in Höhe der Grundschuld (Ihre 50.000 € passen sogar ungefähr) dann ANDERWEITIG der Bank als Sicherung zur Verfügung zu stellen? Also z.B. als Geldanlage beim Bankinstitut oder in Form einer Lebensversicherung.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich nochmals kurz Zeit für eine Antwort nehmen könnten.
    Vielen Dank!
    • Name:
    • Claus
  4. Grundschuld-Verwendung: Löschung oder Abtretung beim Hausverkauf

    Foto von

    Grundschuld Verwendung
    Hallo Claus
    Die Grundschuld muss im Zuge des Kaufvertrages
    entweder gelöscht oder an die Bank des Käufers abgetreten werden.
    Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Der Notar hat die Aufgabe dass das Grundstück lastenfrei von Ihnen an den Käufer verkauft wird. Ist es nicht lastenfrei, dann kann auch die Zahlung auf ein Notaranderkonto erfolgen. Der Notar hat sich dann an die ganzen Bankgläubiger des Verkäufers zu wenden.
    Was ich mir aber vorstellen könnte was Sie auch meinen ist
    gegebenenfalls ein Pfandtausch:
    Sie haben noch auf dem Objekt wo Sie verkaufen ein Darlehen. Das Darlehen soll aber im Zuge des Verkaufes nicht abgelöst werden. Sie möchten den günstigen Zinssatz nutzen und sichern dann das Darlehen anderweitig ab. So ist gewährleistet, dass der Verkauf des Objektes lastenfrei erfolgen kann.
    Eine seltene Variante ist auch, dass der Käufer in das Darlehen von Ihnen als Verkäufer eintritt. Dann übernimmt er die Grundschuld und tritt in Ihr Darlehensverhältnis ein.
    Ist aber aufwendig und nur bei Top Zins zu empfehlen.
    Noch Rückfragen? Gerne!
  5. Darlehen absichern: Alternativen zur Grundschuld – Beispiel!

    Noch ein bisschen unklar ...
    Hallo Herr Hillermann,
    könnten Sie mir noch ein Beispiel nennen, wie man das Darlehen dann "anderweitig" absichern kann bzw. wie das üblicherweise gemacht wird? Meine Überlegung war ja, dass man (um bei Ihrem Beispiel von oben zu bleiben) von den 200.000 € Kauferlös dann 50.000 € abzwackt und über diese Summe dann eine langfristige Anlage bei der Bank eröffnet, bei der die Bank bis zur Abzahlung des Darlehens als Begünstigter festgelegt wird, z.B. eine Lebensversicherung oder sowas. Ist das so üblich oder Stelle ich mir das als Laie nur so einfach vor?
    Schönen Dank!
    • Name:
    • Claus
  6. Restdarlehen sichern: Mündelsichere Anlage statt Rückzahlung

    Foto von

    Sicherstellung restliches Darlehen
    Hallo
    Also, Sie haben € 200.000 Verkaufspreis und € 50.000 restliches Darlehen als Beispiel. Sie möchten das Darlehen nicht zurückzahlen, da der Zins so niedrig ist. Alternativ können Sie von den € 150.000 restlichem Kaufpreiserlös eine
    mündelsichere Anlage wählen  -  die Bank muss ja einverstanden sein  -  und verpfänden dann die Ansprüche an die Bank.
    Beispielsweise legen Sie von den € 50.000 ein Festgeld über
    7 Jahre an  -  Sie sind Inhaber  -  und verpfänden die Ansprüche an die Bank. Im Gegenzug haben Sie dann noch die € 50.000 weiterhin bestehendes Darlehen zu bedienen.
    So okay?
  7. Hausverkauf mit Grundschuld: Vielen Dank für die Info!

    Super, vielen Dank
    Das war die Info die ich gesucht habe. Vielen Dank!
    • Name:
    • Claus
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hausverkauf mit Grundschuld: Ablösung & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Beim Hausverkauf mit bestehender Grundschuld muss diese entweder gelöscht oder an die finanzierende Bank des Käufers abgetreten werden. Alternativ zur direkten Ablösung des Darlehens kann eine mündelsichere Anlage zur Sicherung des Restdarlehens dienen. Die Reihenfolge beim Hauskauf sollte beachtet werden: Erst das alte Haus verkaufen, dann das neue kaufen. Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der lastenfreien Übertragung des Grundstücks.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Hausverkauf: Reihenfolge beachten – Erst verkaufen, dann kaufen! ist es ratsam, den Kaufvertrag für das neue Haus erst nach dem erfolgreichen Verkauf des alten Hauses notariell zu beurkunden, um finanzielle Risiken zu minimieren.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Möglichkeit zur Sicherung des Restdarlehens ohne sofortige Rückzahlung bietet der Beitrag Restdarlehen sichern: Mündelsichere Anlage statt Rückzahlung. Hier wird die Verpfändung einer mündelsicheren Anlage an die Bank als Alternative zur direkten Ablösung der Grundschuld erläutert.

    💰 Zusatzinfo: Bei der Ablösung der Grundschuld durch den Verkaufserlös können Kosten für die Löschung im Grundbuchamt entstehen. Diese sollten im Vorfeld kalkuliert werden, um den finanziellen Spielraum realistisch einzuschätzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank die verschiedenen Optionen zur Ablösung oder Sicherung des Darlehens im Zusammenhang mit dem Hausverkauf. Der Beitrag Grundschuld löschen: Vorgehen beim Hausverkauf – So geht's! bietet hierzu wichtige Informationen. Lassen Sie sich zudem von einem Notar über die rechtlichen Aspekte des Hausverkaufs und die korrekte Vorgehensweise bei der Grundschuldlöschung beraten.

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