Finanzierungszinsen Haus mit Einliegerwohnung absetzen: Anteil, Grundstück & Notar-Tipps?
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Finanzierungszinsen Haus mit Einliegerwohnung absetzen: Anteil, Grundstück & Notar-Tipps?

Guten Tag,
wir haben vor ein Haus mit Einliegerwohnung zu bauen.
Die Einliegerwohnung wollen wir vermieten. Wer weiß
zu welchem Anteil man die Finanzierungszinsen von den Steuern absetzen kann?
Wie wird das Grundstück eingerechnet? Sollte man beim Notar etwas beachten (Grunddienstbarkeit)?
Was ist mit dem Architekten, Statiker, Erschließung, ...
Ich wäre sehr dankbar für eure Tipps
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich helfe Ihnen gerne bei der Frage, wie Sie Finanzierungszinsen für ein Haus mit Einliegerwohnung steuerlich absetzen können.

    Der Anteil der absetzbaren Finanzierungszinsen richtet sich nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Einliegerwohnung zur Gesamtfläche des Hauses. Wenn die Einliegerwohnung beispielsweise 30% der Gesamtfläche ausmacht, können Sie auch 30% der Finanzierungszinsen als Werbungskosten bei der Vermietung ansetzen.

    Das Grundstück wird in der Regel anteilig entsprechend der oben genannten Wohnflächen aufgeteilt. Der auf die Einliegerwohnung entfallende Teil des Grundstücks wird dann bei der Berechnung der Abschreibung berücksichtigt.

    Beim Notar sollten Sie darauf achten, dass die Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht) klar und eindeutig formuliert ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kosten und Flächen genau, um die korrekte Berechnungsgrundlage für die Steuererklärung zu haben. Ziehen Sie einen Steuerberater für eine individuelle Beratung hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Finanzierungszinsen
    Die Kosten, die für die Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung einer Immobilie anfallen. Sie sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet wird.
    Verwandte Begriffe: Kreditzinsen, Darlehenszinsen, Sollzinsen
    Einliegerwohnung
    Eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses, die in der Regel vermietet wird. Sie verfügt über einen eigenen Zugang und eigene sanitäre Einrichtungen.
    Verwandte Begriffe: Souterrainwohnung, Gästewohnung, separate Wohneinheit
    Grunddienstbarkeit
    Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Nutzungsrechte auf einem anderen Grundstück einräumt (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht).
    Verwandte Begriffe: Wegerecht, Leitungsrecht, Nießbrauch
    Abschreibung
    Die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie auf die Nutzungsdauer. Sie wird steuerlich als Aufwand berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: AfA (Absetzung für Abnutzung), Wertminderung, Nutzungsdauer
    Werbungskosten
    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen. Bei Vermietung einer Einliegerwohnung können z.B. Finanzierungszinsen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Betriebsausgaben, abzugsfähige Kosten, steuerliche Aufwendungen
    Erschließungskosten
    Kosten, die für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen) anfallen, um ein Grundstück bebauen zu können.
    Verwandte Begriffe: Anschlusskosten, Infrastrukturkosten, Baukosten
    Statiker
    Ein Ingenieur, der die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken berechnet und nachweist. Seine Leistungen sind für die Erteilung einer Baugenehmigung oft erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Standsicherheitsnachweis

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie berechnet sich der absetzbare Anteil der Finanzierungszinsen?
      Der absetzbare Anteil der Finanzierungszinsen richtet sich nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Einliegerwohnung zur Gesamtfläche des Hauses. Dieser Prozentsatz wird dann auf die gesamten Finanzierungszinsen angewendet, um den absetzbaren Betrag zu ermitteln. Es ist wichtig, die Wohnflächen korrekt zu berechnen und zu dokumentieren.
    2. Was gehört alles zu den Finanzierungskosten, die ich absetzen kann?
      Zu den absetzbaren Finanzierungskosten gehören in der Regel die Zinsen für das Darlehen, Bereitstellungszinsen und eventuell anfallende Gebühren für die Kreditaufnahme. Tilgungsleistungen sind hingegen nicht absetzbar, da sie als Vermögensaufbau gelten. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Belege sorgfältig auf.
    3. Wie wirkt sich eine Grunddienstbarkeit auf die Steuer aus?
      Eine Grunddienstbarkeit kann den Wert des Grundstücks beeinflussen und somit auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Es ist wichtig, die Auswirkungen der Grunddienstbarkeit auf den Wert des Grundstücks bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Sachverständigen beraten.
    4. Was muss ich bei der Vermietung der Einliegerwohnung steuerlich beachten?
      Bei der Vermietung der Einliegerwohnung müssen Sie die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Gleichzeitig können Sie aber auch die anteiligen Kosten für das Haus, wie z.B. Finanzierungszinsen, Abschreibung, Instandhaltungskosten und Betriebskosten, als Werbungskosten absetzen. Führen Sie eine genaue Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben.
    5. Kann ich auch Kosten für Architekten und Statiker absetzen?
      Ja, Kosten für Architekten und Statiker, die im Zusammenhang mit dem Bau oder der Sanierung der Einliegerwohnung entstehen, können als Herstellungskosten oder nachträgliche Herstellungskosten aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.
    6. Wie wird die Erschließung des Grundstücks steuerlich behandelt?
      Die Kosten für die Erschließung des Grundstücks, wie z.B. für den Anschluss an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz, gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes und können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch hier gilt: Bewahren Sie alle Belege auf.
    7. Sollte ich eine separate Heizungsanlage für die Einliegerwohnung installieren?
      Aus steuerlicher Sicht kann eine separate Heizungsanlage für die Einliegerwohnung sinnvoll sein, da die Kosten dann eindeutig der Vermietung zugeordnet werden können. Dies erleichtert die Abrechnung und den Nachweis der Werbungskosten. Lassen Sie sich hierzu von einem Heizungsfachbetrieb beraten.
    8. Was passiert, wenn die Einliegerwohnung zeitweise leer steht?
      Auch bei Leerstand der Einliegerwohnung können Sie die anteiligen Kosten weiterhin als Werbungskosten absetzen, solange Sie die Absicht haben, die Wohnung weiterhin zu vermieten. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen um eine Vermietung, z.B. durch Inserate oder Besichtigungstermine.

    🔗 Verwandte Themen

    • Steuerliche Behandlung von Vermietungseinkünften
      Informationen zur Versteuerung von Mieteinnahmen und zur Absetzbarkeit von Werbungskosten.
    • Grundbuch und Grunddienstbarkeiten
      Erklärung der Bedeutung des Grundbuchs und der verschiedenen Arten von Grunddienstbarkeiten.
    • Finanzierung von Immobilien
      Tipps zur optimalen Finanzierung eines Hausbaus oder -kaufs.
    • Baukosten und Nebenkosten
      Übersicht über die verschiedenen Kosten, die beim Bau eines Hauses anfallen.
    • Energieeffizienz bei Neubauten
      Informationen zu energieeffizienten Bauweisen und Fördermöglichkeiten.
  2. ELW-Vermietung: Schuldzinsen & AfA korrekt aufteilen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Vermietung bei Einliegerwohnung
    Hallo
    Im Prinzip ist die Aufteilung ganz einfach zu bewerkstelligen.
    Je nach prozentualem Anteil der Fläche der ELW am Anteil
    des gesamten Hauses können die anteiligen Schuldzinsen in der
    Steuererklärung in Vermietung und Verpachtung angesetzt werden.
    Die Abschreibung (AfA ) von 2 % können auch nur von den anteiligen Kosten der ELW angesetzt werden.
    Schuldzinsen.
    Hausfläche 200 m²
    Einliegerwohnung 50 m²
    Jahresschuldzinsen 10000 EUR
    Dann können 2000 € Schuldzinsen (nie Tilgung ) in V+V angesetzt werden.
    Afa:
    EUR 500.000 Hauskosten
    1/5 der Hauskosten betreffen die ELW. Somit wird die
    Afa nur für die € 100.000 gemacht werden können.
    Hierbei darf in den Hauskosten natürlich nicht das
    Grundstück angerechnet werden.
    gegebenenfalls beim örtlichen Finanzamt vorher anfragen wenn noch mehr unklar ist.
    Hoffe das hat Ihnen als Richtung etwas geholfen.
  3. Steuerberater: Finanzierungsplanung & Umsatzsteuer bei ELW

    Finanzamt?
    Ein etwas eigenwilliger Rat, der Ansprechpartner für so eine Planung heißt Steuerberater, und zwar VOR der Finanzierung. Die Antwort ist zwar bzgl. der Finanzierungszinsen korrekt, aber da geht noch mehr. Umsatzsteuerregelung, gewerbliche Vermietung + Folgen daraus, Abzugsfähigkeit der Ust aus Herstellungskosten, Vergleichsmiete, evtl. mehrere Darlehen (für vermieteten Anteil höhere Zinsen vereinbaren, macht das FA bis zu einem gewissen Grad mit) ...
    Bei der Finanzierungsplanung darauf achten und Steuerberater direkt danach fragen, ob die steuerlich vorgesehene Regelung auch in der Praxis einzuhalten ist. Dem FA ist es nämlich egal, ob 'im Prinzip' alles richtig ist, die nachweisbare 'papierbezogene' Praxis entscheidet.
    Beispiel: 2 Darlehen, 'Vermietung' und 'Privat', Zinsen damit klar getrennt und zuzuordnen, sinnvollerweise wird zunächst Darlehen P gezogen, da niedrigere Zinsen und davon Baurechnungen bezahlt. Nicht anerkannt, korrekt müsste jede (!) Rechnung in zwei Teilbeträge gesplittet werden. Die Handwerker würden den BH an die Wand nageln, aber so ein Modell stammt von einem Steuerberater, also genau klären.
    Gruß
    Volker Leue
  4. ELW-Finanzierung: Mieteinnahmen vs. Schuldzinsen im Blick

    Foto von

    @PV Leue
    Hallo
    Sie haben natürlich Recht.
    Jedoch muss man ja nicht unbedingt einen Steuerberater mit einbeziehen.
    Meine Erfahrung ist auch, dass die Kunden die so ein Konstrukt bauen  -  Haus mit Einliegerwohnung  -  auf die Mieteinnahme schauen und sich grob informieren was abzusetzen ist (Mieteinnahme versus Schuldzinsen und Afa auf anteilige Gebäudekosten ). Habe selbst gerade eine Finanzierung bei der Bank für Kunden laufen über € 470.000 die einen Neubau erstellen mit ELW. Ihr Steuerberater hat sicherlich recht. Man kann alles in 2 Teile aufteilen. Jedoch denke ich, dass die Interessenten hier erst mal eine Ersteinschätzung wollen wie es handzuhaben ist. Man weiß ja im Vorfeld auch nicht genau wie hoch die Kosten insgesamt ausfallen. Natürlich ist jedem Kunden zu empfehlen vor der Finanzierung zu einem Steuerberater zu gehen. Zwingend notwendig ist es aber nicht. Die finanzierende Bank prüft auch nicht den steuerlichen Aspekt bei V+V in der Steuererklärung, sondern die nachhaltige Mieteinnahme.
    Ist aber insgesamt ein hoch interessantes Thema.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Finanzierungszinsen & Einliegerwohnung: Steuer-Tipps

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungszinsen bei einem Haus mit Einliegerwohnung (ELW). Wichtig ist die korrekte Aufteilung der Zinsen und Abschreibungen (AfA) basierend auf dem Flächenanteil der ELW. Ein Steuerberater kann vor der Finanzierung wertvolle Unterstützung bieten, insbesondere bei Umsatzsteuerfragen und der Abzugsfähigkeit von Herstellungskosten. Viele Bauherren konzentrieren sich primär auf die Mieteinnahmen und die damit verbundenen Absetzungsmöglichkeiten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Steuerberater: Finanzierungsplanung & Umsatzsteuer bei ELW ist es ratsam, vor der Finanzierung einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Aspekte, einschließlich Umsatzsteuerregelungen und gewerbliche Vermietung, zu berücksichtigen. Dies kann sich auf die Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer aus Herstellungskosten auswirken.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag ELW-Vermietung: Schuldzinsen & AfA korrekt aufteilen wird die einfache Aufteilung der Schuldzinsen basierend auf dem prozentualen Flächenanteil der ELW am gesamten Haus erläutert. Auch die Abschreibung (AfA) von 2% kann nur von den anteiligen Kosten der ELW angesetzt werden. Das Finanzamt benötigt hierfür genaue Angaben.

    💰 Kosten: Es ist wichtig, nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch die anteiligen Gebäudekosten (Schuldzinsen und AfA) bei der Finanzierung und Steuererklärung zu berücksichtigen, wie im Beitrag ELW-Finanzierung: Mieteinnahmen vs. Schuldzinsen im Blick betont wird. Eine Ersteinschätzung der Kosten im Vorfeld ist ratsam.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich frühzeitig über die steuerlichen Aspekte einer Einliegerwohnung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu. Berechnen Sie den Flächenanteil der ELW am gesamten Haus, um die Finanzierungszinsen und AfA korrekt aufzuteilen. Beachten Sie auch die Hinweise im Beitrag Steuerberater: Finanzierungsplanung & Umsatzsteuer bei ELW bezüglich Umsatzsteuer und gewerblicher Vermietung.

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