Baukostenzuschussforderung nach 1 1/2 Jahren Grundstückskauf
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Baukostenzuschussforderung nach 1 1/2 Jahren Grundstückskauf

Hallo! Wir haben im Mai 2008 ein erschlossenes Grundstück von der Stadt (in Vorpommern) gekauft. Im Kaufvertrag ist enthalten, das die Erschließungskosten, die vor dem Kaufdatum entstanden sind, im Grundstückskaufpreis enthalten sind und im Nachhinein nicht mehr in Rechnung gestellt werden können. Nur die Kosten, die nach Kaufdatum entstanden sind. Nun haben wir im November 2009 eine Rechnung für den Baukostenzuschuss der Schmutzwasserbeseitigung vom Abwasserbetrieb der Stadt erhalten. Sie begründen Ihre Forderung nach der Maßgabe der AEB vom 03.12.2008. (also nach Kaufdatum) da die Stadt in dem Gebiet eine Abwasseranlage als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Errichtung der Abwasseranlage fand aber bereits vor unserem Kauf statt.
Ist die Forderung rechtens? Hätten wir eine Chance, wenn wir uns einen Rechtsanwalt nehmen würden?
  • Name:
  • Meyer
  1. Mal den Versuch einer

    Erklärung von Laie, keine Rechtsberatung. Nur eigene Meinung
    Erschließung bedeutet, dass Strom/Wasser/Abwasser etc. Technisch möglich sind, Straße vorhanden, also gebaut werden kann. Also die Kosten für die Erschließung (z.B. Straße, Kanal etc.) sind damit bezahlt.
    Nicht aber, dass damit KEINE weiteren Kosten dazukommen (auch wenn man das so verstehen könnt. Wasser/Abwasser/Strom geht meist trotzdem noch extra und zwar dann erst wenn gebaut wird. (Auch wenn es erst 30 Jahre später wäre, so wie bei mir).
    Welche Kosten dann noch dazukommen ergibt sich aus der dann gültigen Satzung. z.B. Frischwasser, Abwasser etc. Ebenso für Strom und Telefonanschluss.
    In der Annahme dass mit AEB die Abwassersatzung gemeint ist, dürfte dort alles relevante drin stehen. Und ebenso dürfte diese Satzung auch schon VORHER gegolten haben.
    Schauen Sie einfach mal nach, was dort zum 3.12. geändert wurde. z.B. der Preis fürs Abwasser etc.
    Wenn dort der Preis für den Baukostenzuschuss geändert wurde, müssten ein Fachmann (RA) kllären ob für Sie die "alte" Version gilt.
    Ein RA könnte Ihnen da helfen, kostet aber Geld. Vielleicht daher erstmals selber die aktuelle und vorherige Satzung besorgen und mal "reinlesen" was dort zu "Baukostenzuschuss" drin steht.
    PS: Interessant dürfte auch sein, ob Sie die Kosten für den Frischwasser/Abwasseranschluss (Kanal, Leitung+Unterhalt) ab Grundstücksgrenze oder ob Kanal zahlen müssen (in letzterem sind Sie dann ggf. auch noch für den Erhalt bzw. Reparatur bei Schäden in der öffentlichen Verkehrsfläche zuständig).
  2. Danke!

    Vielen Dank zunächst für die Hinweise. Werden uns also zunächst erst einmal die Satzung besorgen.

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