Baufinanzierung absichern mit RLV nach der Scheidung ...
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baufinanzierung absichern mit RLV nach der Scheidung ...

Hallo,
ich habe mehrere Immobilien, eine vermietete ETW in Lübeck, mit einer Hypothek finanziert, eine abbezahlte ETW in Ungarn, die ich als Ferienwohnung nutze und ein Haus mit einer Einliegerwohnung oder eher 2 Doppelhaushälfte sind es und mit 2 Hypotheken finanziert sind ...
Die Finanzierung ist mit einer RLV abgesichert, falls mir mal etwas passiert, sollen die 2 Erben (eine ganz süße Bekannte und die Tochter einer Cousine, die ich seit ihrer Kindheit kenne) keine Schulden erben.
Jetzt habe ich nochmal alle Akten durchgelesen und festgestellt, das als Begünstigte immer noch meine EX-Frau drin steht, die mich sehr verletzt hat.
Wie regelt man das am besten, das wirklich sichergestellt ist, das die Hypotheken abbezahlt sind?
Einfach in das Testament aufnehmen (OK, Testament mit 39 ;-)) ) oder die RLV an die Bank abtreten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Handrick
  1. Begünstigten wechseln lassen

    Ganz einfach bei der Lebensversicherungsgesellschaft einen Wechsel des/der Begünstigten eintragen lassen. Fertig.
    Außer deine Ex-Frau müsste dem zustimmen, was aber normalerweise nicht der Fall ist  -  ergo einfach bei der LVAbk.-Gesellschaft melden und den Wechsel angeben und auf die Bestätigung warten.
    Ein Testament würde im Falle eines Falles NICHTS an der Auszahlung der LV ändern  -  die bezahlt nämlich immer an den/die Begünstigte ...
    Sie braucht das im Todesfalle nämlich nicht zu überprüfen ...
    ALSO: schnell den Begünstigten-Wechsel eintragen lassen und gut ist.
    Zur Sicherheit solltest Du sowieso ein Testament aufsetzen ...
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  2. nicht ganz ...

    Das Problem ist, das die Person, die meine Immobilien in Deutschland erben soll, wenn mir etwas passiert, nichts davon weiß und ich mir nicht sicher bin, das sie das Erbe annimmt.
    Wenn nicht, soll sie auch nicht das Geld bekommen ...
    Also  -  Hypotheken sollen mit der RLV abgesichtert sein, wenn das (dann schuldenfreie Erbe) ausgeschlagen wird, dann geht es woanders hin.
    Gruß
    Michael
  3. nicht ganz ...

    Das Problem ist, das die Person, die meine Immobilien in Deutschland erben soll, wenn mir etwas passiert, nichts davon weiß und ich mir nicht sicher bin, das sie das Erbe annimmt.
    Wenn nicht, soll sie auch nicht das Geld bekommen ...
    Also  -  Hypotheken sollen mit der RLV abgesichtert sein, wenn das (dann schuldenfreie Erbe) ausgeschlagen wird, dann geht es woanders hin.
    Gruß
    Michael
  4. Prioritätensetzung

    Nun, DIESES Problem lässt sich hier im Forum nicht lösen ...
    Vielleicht weiß dein Versicherungsmakler eine funtionierende Lösung ...
    Ansonsten solltest du halt mit der Person sprechen, die du im Falle eines Falles bedenken möchtest  -  oder einen Testamentsvollstrecker beauftragen ... oder so ...
    Das führt hier zu weit und kann möglicher Weise nur mit Hilfe eines Fachanwaltes für Erbschaftsrecht zuverlässig geregelt werden.
    Hast Du keine leiblichen Kinder?
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För

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