Hallo!
Wir haben einen größeren Umbau eines alten Fachwerkhauses vor. Dieser muss zu 100 % finanziert werden. Als Eigenkapital dient die vorhandene Immobilie.
Da es sich um ein altes Haus handelt, können nicht alle notwendigen Arbeiten im Vorfeld von den Handwerkern abgeschätzt werden. Dieses Risiko wurde in den Kostenvoranschlägen teilweise berücksichtigt und wir möchten sicherheitshalber dieses Risiko auch nochmal in der Baufinanzierung berücksichtigen.
Bei dem gesamten abgeschätzten Umbau-Volumen von 190.000,00 € sind somit ca. 40.000,00 € "Risiko-Absicherung" drin.
Nun heißt es ja: Nachfinanzieren ist ganz schlecht, und zu hoch finanziert ist auch nicht gut.
Wenn dieser Puffer notwendig ist, haben wir richtig gehandelt, aber was ist, wenn alles glatt läuft? Dann haben wir 40.000,00 € zu viel finanziert. Zahlt die Bank den Rest-Betrag, der nach Fertigstellung der Umbau-Maßnahmen noch übrig ist, aus? Oder kann man damit z.B. auch Möbel-Anschaffungen tätigen, wenn nach Rohbaufertigstellung abzusehen ist, dass keine Überraschungen auftreten werden? Es müssen ja Rechnungen bei der Bank zum Abruf der Beträge vorgelegt werden.
Risiko-Berücksichtigung in der Finanzierung beim Umbau
BAU-Forum: Baufinanzierung
Risiko-Berücksichtigung in der Finanzierung beim Umbau
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Bei uns war das so:
Hypothek bis reichlich zur geschätzten Kostenobergrenze. Die Bank zahlt dann per Baukredit (der 1/4 mehr kostet) Baurechnungen, die vom Bauführer als ausgeführt beglaubigt sind, bis der Bau fertig oder der Kredit ausgeschöpft ist. Bei uns war glücklicherweise das erste der Fall.
Nachher wird die Kreditschuld in die Hypothek umgewandelt. Das heißt, der nicht ausgeschöpfte Kreditrahmen wird nicht beansprucht. Geld wird nicht direkt an den Bauherrn überwiesen. Damit Möbel oder Zweitwagen kaufen geht also nicht. -
Das Darlehen
ist zweckgebunden. D.h. es steht nicht zur freien Verfügung, sondern muss für die Immobilie genutzt werden. Viele Banken sind jedoch kulant, wenn es darum geht, dass zu viel Darlehen beantragt wurde. Wenn es sich um einen relativ kleinen Betrag handelt, bekommt man in oft ausgezahlt.
Oftmals gibt einem die Bank die Möglichkeit, zu viel beantragte Gelder zurückzugeben. Oder man gibt sie als Sondertilgung zurück.
Meistens wird aber für die Nicht Inanspruchnahme eines Teils des Darlehens eine Gebühr verlangt. Die sog. Nichtabnahmegebühr steht im Vertrag.
Beste Grüße
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