Wie Haus- oder Grundstückseigentümer herausfinden?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wie Haus- oder Grundstückseigentümer herausfinden?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum richtig bin und versuche mal meine Glück mit meiner Frage.
Mein Mann und ich haben beim spazierengehen ein Haus entdeckt, welches momentan unbewohnt ist und das uns richtig gut gefällt. Wir waren die Tage zufällig noch einmal in dem Ort und das Haus steht halt immer noch leer. Nachbarn waren dort auch keine zufällig anzutreffen.
Jetzt haben wir uns gefragt, wie man den Eigentümer legal herausfinden könnte. Einen Makler oder so wollten wir da jetzt nicht bemühen.
Für gute Ratschläge danken wir im Voraus.
Einen schönen Abend wünscht
Katharina Möller
  1. Schwieriges Thema ...

    Schwieriges Thema da haben die Landesdatenschutzbeauftragten und diverse Gerichte schon nen Riegel vorgesetzt. Siehe auch schönen Aufsatz hier:

    Ne Idee könnte das Katasteramt sein. Ich befürchte allerdings, dass es da ähnlich aussieht. Einfach mal probieren ...

  2. Einen netten Brief schreiben und in Briefkasten oder ...

    Einen netten Brief schreiben und in Briefkasten oder unter der Haustür durschieben oder durchs gekippte Fenster einwerfen. Früher oder später sollte auch bei einem unbewohnten Haus der Eigentümer mal vorbeikommen. Ansonsten einfach an die Nachbarn halten.
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  3. Nur der Nachbar

    hat Anrecht die Bauakte einzusehen und somit auch die Adresse des Eigentümers rauszufinden, wenn der Ihnen behilflich ist, dann geht es ...
  4. Auch der Nachbar hat sein berechtigtes Interesse nachzuweisen ...

    Auch der Nachbar hat sein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Die reine Neugier wie die Besitzverhältnisse um ihn herum sind ist nicht ausreichend. Da muss man sich schon was einfallen lassen.
    Letztlich ist es erfahrungsgemäß aber auch sehr vom Willen und von der Tagesform der Mitarbeiter auf dem Grundbuchamt abhängig. Habe schon oft erlebt, dass es Wunder wirkt wenn man einfach erstmal nett mit denen redet und schon hat man die Info. Evtl. auch nur mündlich.
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  5. Katasteramt, nicht Grundbuchamt

    ist das Richtige. Im Grundbuchauszug ersieht man (gestrichen, aber noch lesbar) die Vorbesitzer, ferner alle Pfandrechte, Wegrechte, Dienstbarkeiten usw. Deshalb hat, wer Einsicht will, berechtigtes Interesse nachzuweisen.
    Das Katasteramt gibt hingegen nur Lage und Größe der Grundstücke und Name und Anschrift der Besitzer an. Diese Informationen sind jedermann (gegen Gebühr) öffentlich zugänglich. Wie wollen Sie z.B. sonst herausfinden, wessen Zaun sie gerade eben beschädigt haben?
  6. Liebe Forumsteilnehmer, vielen Dank für die netten Antworten ...

    Liebe Forumsteilnehmer,
    vielen Dank für die netten Antworten. Möchte gerne erzählen, wie es nun ausging.
    Wir haben es einfach so gelöst, dass wir einen Zettel in den Briefkasten gesteckt haben.
    Gestern schon konnten wir das Haus besichtigen, nachdem der Besitzer sich gemeldet hat.
    So schön der Eindruck von außen ist  -  innen war es einfach schrecklich  -  und schrecklich ist noch untertrieben. Auch der Kaufpreis gemäß Gutachten steht in keinem Verhältnis zu dem was wir bekommen würden. Verhandeln lohnt da leider auch nicht.
    Viele Grüße
    Katharina Möller
  7. Innen war es nur schrecklich

    ... ist nicht so schlimm, weil man das noch eher ändern kann. Der Kaufpreis sollte dann aber stimmen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn die scheußlich meergrünen Fliesen endlich draußen sind!
    Wenn die Lage nicht passt, kann man nichts machen.
    Bleiben sie dran, unrealistische Preisvorstellungen werden manchmal korrigiert, wenn der Besitzer merkt, dass er die Hütte so nicht los wird. Sie sollten aber auch ein Gefühl dafür bekommen, was für vergleichbare Umbauobjekte in der Gegend so für Preise erzielt werden können bzw. wieviel Haus man da für sein Geld bekommt. Deshalb auch Objekte in der Gegend besichtigen und Preise erfragen, die man eigentlich gar nicht will. Nicht jeder hat den gleichen Geschmack.
  8. Nein oder doch? Nein!

    Hallo Herr Paulsen,
    nun, mein Mann und ich schauen halt nur mal locker drauf los. Dranbleiben und verhandeln ist für uns nicht in diesem Fall. Gemäß Gutachten 400.000,- €, bisher nicht verkauft für 350.000,- €, würde runtergehen auf 300.000,- € und ab da ist es no-go für die Besitzerin.
    Da wir an bestensfalls 200.000,- € und eine zusätzliche Investition für den Ausbau von etwa 150.000,- € gedacht hatten nutzt uns das hier relativ wenig.
    Von dem nassen Keller, den komischen Flecken an der Dachschräge und vielen anderen Sachen mal ganz abgesehen. die meergrünen Fliesen haben Sie aber geraten? Die gibt es aber nur in einem der vier Bäder und die anderen Bäder stellen einen Streifzug durch alle optischen Sünden (orange, grün, beige und blau) der 70er dar.
    Kathi Möller

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