Risikolebensversicherung kündigen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Risikolebensversicherung kündigen

Hallo,
wir haben vor 5 Jahren mit einen Bausparvertrag (D-maXX) finanziert.
Gleichzeitig müssten wir eine Risikolebensversicherung dort abschließen.
Können wir diese Versicherung kündigen? Gibt es dann Ärger mit der Bank?
  • Name:
  • Westfale
  1. Nutzen RLV

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Sie haben eine RLV bei einem Bausparvertrag.
    Es ist ja jetzt entweder ein Zwischenkredit oder
    ein Bauspardarlehen.
    Die RLV deckt das Darlehen bei dem Darlehensgeber ab.
    Hinweis:
    • Wurde im Darlehensvertrag aufgelistet, dass Sie

    die RLV abschließen müssen aus welchen Gründen auch immer,
    dann werden Sie wohl weiter zahlen müssen.

    • Wenn dies nicht der Fall ist, dann können Sie einen

    Zweizeiler schreiben, kündigen, und das war es.
    Das Darlehen muss auch ohne RLV weiterlaufen können.
    Selbst, wenn Sie aktuell keine andere RLV im Besitz haben.
    Sie übernehmen ja das Risiko komplett.
    Bei manchen Bausparkassen kann der Teil der RLV
    einige € im Monat ausmachen.
    Entscheiden müssen Sie selbst.
    Hoffe das Ihnen das als Hinweis etwas weiterbringt.

  2. Restschuldversicherung?

    Hi,
    handelt es sich wirklich um einer RLV oder um eine sog. Restschuldversicherung? Im Prinzip das Gleiche, nur dass sich die RLV entsprechend der Darlehnsrestschuld verringert. Bzw. als besondere Form mit Übernahme der lfd. mtl. Verpflichtungen bis zur Rückzahlung.
    Wie die Stiftung Warentest mehrfach festgestellt hat, sind diese mit Krediten oder Darlehen verbundenen RLVs der Banken, Bausparkassen usw. meist viel teuerer als "normale" RLVs.
    Eine Risikolebensversicherung ist jedoch ein Muss für alle, die ihre Kinder, Ehe- oder Lebenspartner (Ehepartner, Lebenspartner) absichern möchten. Sind diese nicht da oder größere eigene Kapialwerte zur Absicherung vorhanden, kann man auf eine RLV verzichten.
    Folgende Vorgehensweise kann ich dir empfehlen:
    1. Prüfen, ob eine finanzielles Risiko abzusichern ist und in welcher Höhe
    2. Wenn ja, Brief an Bspk, ob etwas dagegen spricht, die bestehende RLV zu kündigen und durch eine anderen RLV zu ersetzen (wg. Neuordnung der Versicherungen usw. bla, bla, bla)
    3. Wenn OK von Bspk, günstige und gute RLV auswählen und bestehende RLV kündigen. Infos dazu unter:

    Falls gem. 1. keine RLV benötigt wird, Scheiben an Bspk ob auf die RLV verzichtet werden kann, evtl. mit Hinweis auf ausreichend Eigenmittel zur Restschuldabdeckung etc.
    Und schon klappt es mit dem sparen ...
    Liebe Grüße

    • Name:
    • Herr MarPoe

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN