Überschreibung einer ETW von Mutter auf Sohn. Wie am Besten vorgehen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Überschreibung einer ETW von Mutter auf Sohn. Wie am Besten vorgehen?

Hallo,
meine Mutter besitzt eine Eigentumswohnung, die sie selbst bewohnt.
Im Oktober 2009 läuft der derzeitige Kredit (Spada-Bank) aus. Die Restschuld ist dann ca. 23.000 €.
Meine Mutter geht jetzt demnächst in Rente und möchte mir vorzeitig die Wohnung überschreiben. Sie bleibt weiterhin dort wohnen und bezahlt auch die Raten und alle anfallenden Kosten. Nur kurz zum Hintergrund: Sie möchte, dass bestimmte Personen hinterher von ihr nichts erben.
Ich möchte auch betonen, dass diese Idee von ihr kam und ich ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Mutter habe (also keine Erbschleicherei von mir oder so).
Nun haben wir bei der Spada-Bank vorgesprochen und wollten mit denen bereden, wie es damit aussieht, wenn wir den Grundbucheintrag auf mich ändern und meine Mutter weiterhin den Kredit auf ihren Namen hat. Die stimmen der Sache zu, wollen aber 500 € Gebühren für die Änderung haben.
Nun habe ich dem Berater dort vorgeschlagen, die Änderung bei der im Oktober anstehenden Anschlussfinanzierung vorzunehmen. Jedoch wollen die auch dann 500 € Gebühren haben.
Ist sowas üblich?
Wie genau sollten wir bei dieser Sache vorgehen?
Ich möchte auch noch betonen, dass auch ich eine ETW abzahle (Restschuld ca. 8000 € von anfänglich 60.000). Daher wäre für mich fraglich, ob man es so machen könnte, dass der Kredit von mir einfach bei einer anderen Bank aufgenommen werden kann um den bestehenden Kredit meiner Mutter abzulösen.
Würde das gehen, wie (in welcher Reihenfolge) sollte ich dann vorgehen?
Vielen Dank
Karl-Heinz
  • Name:
  • Karl-Heinz
  1. Alles auf der ETW absichern?

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Karl Heinz
    Ist das eine Idee alle Darlehen von dem Ihnen bald
    überschriebenen Objekt auf der bisherigen Immobilie abzusichern?
    Das wäre doch am einfachsten?
    Notarielle Umschreibung kann auch erfolgen, wenn
    das Grundbuch lastenfrei ist.
    Mein Vorschlag:
    a) Darlehen jetzt beantragen für die Ablösung Darlehen Oktober 2009. Absicherungsobjekt Ihre eigene Immobilie (€ 60.000 Darlehen und nun € 8.000 alt ) Dann haben Sie eine gesamte Schuld von € 8000 und € 23.000. Durch Neuvalutierung kann hier das Darlehen ganz einfach ausgereicht werden.
    b) Nach Ablösung Oktober 2009 ist dann das Grundbuch lastenfrei. Folge: Keine Gebühren bei Sparda, da nicht mehr Bankpartner.
    Auch verlangt der Bankpartner wo Sie die € 23.000 neu aufnehmen
    keine Gebühren, weil Sie ja Darlehensnehmer sind und es sich um ein anderes Objekt handelt, oder?
    Hoffe das ganze so richtig interpretiert zu haben.
  2. Gute Idee :-)

    Hallo und vielen Dank für die Anregungen.
    Meine eigene Wohnung wird allerdings gerade über ein Bauspardarlehen bei der BHW abgezahlt (Bis Ende 2011). Daher ist diese Idee zwar sehr gut, allerdings ist das dort sicherlich so nicht möglich, oder irre ich mich?
    Vielleicht haben Sie ja trotzdem noch eine ähnliche tolle Idee, wie wir das angehen können.
  3. Ein Bauspardarlehen kann jederzeit abgelöst werden

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ihr Bauspardarlehen geht bis 2011.
    Ein Bauspardarlehen kann jederzeit vollständig zurückgezahlt
    werden.
    Für die weitere Abwicklung, bzw. sollten Sie sich nun lediglich ein Konditionsangebot von Dritter Seite einholen.

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